Freitag, 26. September 2014

Volksanwaltschaft und Wiener Wohnen

Hauptdebatte: Bericht der Volksanwaltschaft

Die VolksanwältInnen Dr.in Gertrude Brinek, Dr. Günther Kräuter und Dr. Peter Fichtenbauer präsentierten ihren Bericht 2013.
In den Augen der ÖVP sei die Volksanwaltschaft Gradmesser für die Verwaltung, wie mit BürgerInnen umgegangen werde. Der Bericht enthalte viele Informationen, Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge. In Wien sei die Anzahl der Beschwerden um 15 Prozent gestiegen. Die meisten Menschen hätten sich über die Bereiche Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt beschwert.
Die Grünen erwähnten den Menschenrechtsbeirat, der mit Unterstützung aus dem NGO-Bereich arbeite. Bewusst sei, dass psychiatrische Einrichtungen ausgebaut werden müssten, als Beispiel nannten sie das Otto-Wagner-Spital. Sie hoben hervor, dass private Sicherheitskräfte nicht in die Betreuung eingebunden werden dürften.
Die FPÖ gab Auskunft über die Berichtsstatistik und erwähnte, dass 65 Kommissionen im Polizeibereich tätig seien und nannte als einen wichtigen Bereich die Dokumentation, vor allem in der Gesundheitspolitik. Sie wünschte sich, ausgegliederte Unternehmen wie die ÖBB, prüfen zu können.
Die SPÖ betonte die Wichtigkeit der Kontrollinstanzen der Stadt Wien, wie Stadtrechnungshof oder PatientInnenanwältin. Dennoch bekannten die SozialdemokratInnen, dass der Jugendstrafvollzug "nicht gut" laufe. Zudem müsse die Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgebaut werden. "Netzbetten" würden nicht mehr eingesetzt.

Der Bericht der Volksanwaltschaft wurde einstimmig angenommen.

Es könne nicht sein, dass sich die Wienerinnen und Wiener oftmals zu Recht mit Beschwerden über das Verhalten von Institutionen wie Wiener Wohnen, der Wiener Linien oder der Wiener Friedhöfe an die Volksanwaltschaft wenden und diese dann stets auf "Kulanz" bei der Behebung von Verfehlungen und Missständen angewiesen sind.
Es ist schon richtig, dass die Volksanwaltschaft genauso funktioniert wie die Justiz in diesem Land. Der Rechnungshof darf -, der Stadtrechnungshof darf auch nicht, Wiener Wohnen prüfen und deshalb kann Wiener Wohnen auch machen was es möchte. Und das tut es auch. Die Volksanwaltschaft gibt nur dann Auskunft, wenn es sich um etwas handelt, was nicht schwerwiegend ist. Sonst hält sich diese zurück, schweigt. Schweigen ist besser als reden.

http://derdreck.blogspot.co.at/

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