Behinderter
beklagt mangelhaften Abfluss. Laut Wiener Wohnen liegt kein Defekt
vor.
Natürlich
liegt kein Defekt vor! Was erlauben sich die Leute! Wenn sie nicht
zufrieden sind, dann sollen sie ausziehen oder nicht duschen.
Jürgen
Hahnl leidet an Multipler Sklerose. Er kann kaum noch gehen, seine
Muskeln werden immer schwächer. Draußen fährt er mit dem
Rollstuhl, zu Hause in seiner Wohnung bewegt er sich mit einem
Rollator fort. Doch im Bad stößt er immer wieder an seine Grenzen.
Zum
Beispiel beim Duschen: Wenn Hahnl die Dusche aufdreht, steht das
Wasser binnen einer Minute zentimeterhoch. Das ist nicht nur mühsam,
sondern auch gefährlich: "Einmal bin ich schon ausgerutscht und
hingefallen. Ich hab’ mir die Nase angeknackst", sagt der
41-Jährige. Laut Hahnl liegt der Abfluss so flach in den Fliesen,
dass das Wasser nicht schnell genug abfließen kann. "Ich
brauche den Rollator zum Duschen, aber das ist gefährlich",
sagt Jürgen Hahnl. Mehrmals hätten er und Ehefrau Monika bei Wiener
Wohnen wegen der Dusche urgiert, aber: "Man hilft uns nicht",
sagt Monika Hahnl.
Kritik an Förderung
Jetzt
liegt der Fall bei der Volksanwaltschaft. "Die Wohnung wird von
Wiener Wohnen als behindertengerecht geführt, ist es aber
offensichtlich nicht", sagt ÖVP-Volksanwältin Gertrude Brinek.
Immer
wieder erreichen die Volksanwaltschaft Beschwerden über Wiener
Wohnen; im Vorjahr waren es insgesamt 196. Heuer sind bis 31. Juli
bereits 128 Beschwerden über Wiener Wohnen eingetroffen, im
Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 57.
Brinek
kritisiert im Zuge dessen auch das unverändert geltende
Wohnbau-Förderungsgesetz aus dem Jahr 1984. Das Gesetz
berücksichtige nicht den erhöhten Wohnraumbedarf, den Menschen mit
Behinderung haben. Für die Gebührenbefreiung vom Eintrag ins
Grundbuch etwa ist eine maximale Nutzfläche von 130 Voraussetzung.
Nur bei Familien mit mehr als fünf Personen sind es 150 .
Laut
der Volksanwältin wird dabei von Menschen ausgegangen, die in ihren
Bewegungen nicht eingeschränkt sind: "Wenn jemand einen
Rollstuhl fährt, braucht er aber breitere Türen oder ein größeres
Bad." Brinek fordert jetzt einen Entschließungsantrag vom
Parlament, die Flächen anzupassen, und auch eine entsprechende
Gesetzesänderung.
Abfluss in Ordnung
Im
Fall von Jürgen Hahnl hat die Volksanwaltschaft eine Prüfung
eingeleitet. Von Wiener Wohnen heißt es, der Abfluss sei "technisch
in Ordnung". "Man kann die Hausverwaltung nicht für etwas
verantwortlich machen, wofür sie nicht zuständig ist", sagt
Wiener-Wohnen-Sprecherin Renate Billeth. Etwaigen Umbauarbeiten, die
Herr Hahnl selbst bezahlt, würde man aber nicht im Weg stehen.
Vergabekriterien "diskriminierend"
Seit
1. Juli gelten in Wien neue Vergabekriterien für
Gemeindebauwohnungen. Grund dafür ist eine Harmonisierung der
Richtlinien für Gemeindewohnungen und den geförderten Wohnau, also
Genossenschaftswohnungen. Mit der neu gegründeten „Wohnberatung“
wollte man eine „zentrale Anlauf- und Informationsstelle“
schaffen, sagt Renate Billeht, Sprecherin von Wiener Wohnen.
Nach wie vor muss jeder, der eine solche Wohnungbeziehen will, mindestens 17 Jahre alt, österreichischer Staatsbürger, EU-Staatsbürger oder Drittstaatsangehöriger mit EU-Aufenthaltstitel, sowie seit zwei Jahren in Wien hauptgemeldet gewesen sein. Außerdem müssen die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Seit 1. Juli gilt darüberhinaus in Wien ein Bonus-System bei der Vergabe von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Wer fünf Jahre Hauptwohnsitz in Wien nachweisen kann, wird bei der Vergabe in der Warteliste drei Monate nach vorn gereiht. Maximal werden aber 15 Jahre angerechnet, das heißt, die Vorreihung ist auf maximal neun Monate begrenzt.
Laut Volksanwaltschaft werden dadurch Personen, die aus der EU oder den Bundesländern kommen, benachteiligt. Die Wiener hätten einen Vorsprung. Das ist laut Volksanwältin Gertrude Brinek „diskriminierend.“
Renate Billeth, Sprecherin von Wiener Wohnen, kann das nicht nachvollziehen. „Es geht um den Lebensmittelpunkt in Wien. Die Staatsangehörigkeit hat damit nichts zu tun.“
Nach wie vor muss jeder, der eine solche Wohnungbeziehen will, mindestens 17 Jahre alt, österreichischer Staatsbürger, EU-Staatsbürger oder Drittstaatsangehöriger mit EU-Aufenthaltstitel, sowie seit zwei Jahren in Wien hauptgemeldet gewesen sein. Außerdem müssen die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Seit 1. Juli gilt darüberhinaus in Wien ein Bonus-System bei der Vergabe von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Wer fünf Jahre Hauptwohnsitz in Wien nachweisen kann, wird bei der Vergabe in der Warteliste drei Monate nach vorn gereiht. Maximal werden aber 15 Jahre angerechnet, das heißt, die Vorreihung ist auf maximal neun Monate begrenzt.
Laut Volksanwaltschaft werden dadurch Personen, die aus der EU oder den Bundesländern kommen, benachteiligt. Die Wiener hätten einen Vorsprung. Das ist laut Volksanwältin Gertrude Brinek „diskriminierend.“
Renate Billeth, Sprecherin von Wiener Wohnen, kann das nicht nachvollziehen. „Es geht um den Lebensmittelpunkt in Wien. Die Staatsangehörigkeit hat damit nichts zu tun.“
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