Montag, 24. Juni 2013

Auch Donaustädter Mietervertreter teilen Kritik an "Wiener Wohnen"

Auch Donaustädter Mietervertreter teilen Kritik an "Wiener Wohnen"

Mittwoch, 19. Juni 2013 @ 22:12
"Fair mieten" - keine Rede von einem anonymen Fragebogen!
Diese Kritik wird auch vom Mieterbeirat des „Albert Schultz-Hofs“ in der Donaustadt geteilt, deren Obmann Wolfgang Ortmayr sich in einer Aussendung darüber darüber freut: „…dass auch andere Mieter und Mieterbeiräte aus Wohnhausanlagen von Wiener Wohnen - die Situation um Wiener Wohnen und die damit verbundene Geldverschwendung erkannt haben“und auf „…die zahlreichen Medien und Medienvertreter...welche nebst politischen Fraktionen davon Kenntnis haben“, hofft.
"Wiener Wohnen sollte mehr auf die Kritik der Mieter und der von ihnen gewählten MieterInnenbeiräte hören! Das würde billiger kommen, als teure und umstrittene Umfragen , letzlich von den GemeindemieterInnen selbst bezahlt oder aus Steuer und Gebühreneinnahmen finanziert, in Auftrag zu geben, Und welch ein Zufall wenn solches immer knapp vor Wahlen kommt!", meint dazu Johann Höllisch, Bezirkssprecher der KPÖ-Donaustadt und erinnert auf die im Kaktus in seiner Ausgabe Ende 2012 aufgezeigten Mißstände im Albert Schultz Hof in Neu-Kagran.

Presseaussendungen

Mieter- und Mietrechtsthemen sind einem Leser oft schwer zu vermitteln. Manchmal liegt es nicht nur an der Komplexität der Materie, sondern auch an der erforderlichen bzw. zur Verfügung stehenden Länge des Textes, dass manches nicht "so hinüberkommt", wie es sein müsste. Ganz abgesehen davon, dass man sich als Betroffener manchmal des Eindrucks nicht erwehren kann, dass manches bis zur breiten Öffentlichkeit gar nicht hinüberkommen SOLL.

Aber um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und den Medien bzw. Lesern eine optimale Chance zu geben geht der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof ab nun dazu über, Medienvertreter z.B. nicht in Cc. von Mails zu setzen oder mit Hintergrundinformationen für Artikel zu versorgen, sondern wir werden - analog zu Presseaussendungen a la OTS-Meldungen - fertige Texte aussenden, die sich bereits wie ein Zeitungsartikel lesen und zusätzlich noch dazu mit entsprechenden Links auf die Details/Belege für die Behauptungen im Artikel versehen sind.

Das ist zwar, wie man sich sicher vorstellen kann, NOCH MEHR Arbeit, bringt aber hoffentlich umgekehrt mehr Verständnis und Klarheit für die Leser in die anstehenden Themen.

Ansatz für diese Überlegung war ein in der Bezirkszeitung flächendeckend für Wien erschienener Artikel über die Rückzahlung aus bereits rechtskräftig entschiedenen Betriebskostenüberschreitungen. Der Artikel war - vor allem im Vergleich mit anderen - ausnehmend gut und korrekt. Und doch konnte er nicht die GANZE Geschichte erzählen. Lesen Sie diese hier gleich im Anschluss ... 


Gemeindebaumieter wollen ihr Geld zurück (10.5.2013)
Wiener Wohnen soll zu viel verrechnete Betriebskosten zur Gänze rückerstatten
 
Im Hugo Breitner Hof in Wien Penzing rumort es kräftig. Dort führen Mieter schon seit Jahrenzahlreiche Mietrechtsverfahren gegen ihre Hausverwaltung Wiener Wohnen. Wegen zu hoher oder ungerechtfertigter Betriebskosten, falschem Aufteilungsschlüssel für diese Kosten etc.!
 
Eine der wesentlichen Fragen für die betroffenen Bewohner war in dem Zusammenhang, wie und an wen Wiener Wohnen Rückzahlungen leisten würde, wenn diese Verfahren einmal abgeschlossen und zu hohe Betriebskosten festgestellt worden sind: Nur an die Mieter, die sich an den Verfahren mit entsprechenden Kosten und Risken beteiligen, oder an alle Mieter? 
 
Dazu wurden auch zwei offizielle Anfragen über den Bezirk und den Gemeinderat an den zuständigen Stadtrat Dr. Ludwig gestellt. Von dort hieß es seinerzeit: Wiener Wohnen wird diese Kosten, wenn die Ansprüche einmal rechtskräftig geworden wären, an alle Mieter zurückzahlen - auch an die, die sich den Verfahren nicht angeschlossen haben. Trotzdem würde Wiener Wohnen alle Mieter unterstützen, die sich an den Verfahren beteiligen möchten.
 
Die Betroffenen blieben dennoch skeptisch, weil sich Wiener Wohnen in den Verfahren völlig anders verhalten hat: Alle erdenklichen Möglichkeiten wurden ausgeschöpft, um Mieter von den Verfahren auszuschließen. Zum Glück der Gemeindebaubewohner bisher vergeblich. Und im ersten Mietrechtsverfahren für das Jahr 2004 wurden sogar falsch datierte Mietzinsabrechnungenvorgelegt, um anhand dieser eine Verjährung der Ansprüche zu behaupten. Als die Mietervertreter ihre Hausverwaltung für das Verfahren zum Jahr 2007 ersuchten, Postkasteneinwürfe für die Mieter zu kopieren, damit sich die Leute dem Verfahren anschließen können, kam von Wiener Wohnen - im Widerspruch zu den Auskünften des Stadtrats - eine Ablehnung. Begründung: Wiener Wohnen forciere aus grundsätzlichen Erwägungen keine gegen die Unternehmung gerichteten Aktivitäten, wenn in den anhängigen Verfahren eine gegenteilige Rechtsmeinung vertreten wird.
 
"Würde das ein kleiner privater Hausverwalter machen", ärgert sich der Mieterbeiratsobmann Ernst Schreiber, "dann würde man sagen: 'Na, typisch!'. Aber hier geht es um ein Unternehmen der Stadt Wien, um den sozialen Wohnbau und angeblich den größten Hausverwalter Europas!"
 
Als nun kürzlich die ersten über 50.000 Euro aus den ersten strittigen Abrechnungsjahren rechtskräftig zu Gunsten der Mieter entschieden wurden, gab Wiener Wohnen bekannt, die Rückzahlungen nicht an die rund 1.400 Mieter der Wohnhausanlage leisten zu wollen, sondern lediglich an die weniger als 300 Antragsteller in diesem Verfahren. "Das bedeutet, dass sich Wiener Wohnen allein aus diesem entschiedenen Teil etwa drei Viertel der Rückzahlungen einbehält - also rund 38.000 Euro", rechnet Gerhard Kuchta, auch Mietervertreter im Hugo Breitner Hof vor. "Und das, obwohl Wiener Wohnen laut Zeugenaussagen genau gewusst hat, dass die gelegte Abrechnung in dieser Form falsch ist. Man wollte dort lediglich die EDV nicht an die gesetzlichen Gegebenheiten anpassen, was ja viel teurer gewesen wäre, als die Rückzahlungen jetzt. Und nun vergütet man die zu viel verrechneten Beträge nur den Antragstellern und schickt Mindestrentner, geringfügig Beschäftigte, Alleinerzieher, Behinderte etc. deswegen sogar in neue Gerichtsverfahren? Das ist ein Geschäftsmodell, auf das ich im sozialen Wohnbau nicht gerade stolz wäre!" 
 
"Wir kämpfen nicht um unser eigenes Geld", betont Ernst Schreiber, "denn wir sind ja Antragsteller in den Verfahren und bekommen sowieso, was wir erkämpft haben. Uns geht es um alle anderen, die ebenso ungerechtfertigt mit Kosten belastet worden sind, und die sich gerade in der heutigen Zeit oft jeden Cent vom Mund absparen müssen."
 
"Unser Protest richtet sich auch gegen Politiker oder andere Verantwortliche, die auf ihnen unangenehme Fragen entweder nicht antworten, von der eigentlichen Fragestellung ablenken oder - wie im konkreten Fall - einfach die Unwahrheit erzählen", ergänzt Gerhard Kuchta. "So etwas darf man sich im politischen Leben des 21. Jahrhunderts einfach nicht gefallen lassen." 
 
Außerdem weisen die Mietervertreter darauf hin, dass man ja erst am Anfang einer ganzen Verfahrensserie gegen Wiener Wohnen stünde. "Wir würden ja gern davon Abstand nehmen," schließt Ernst Schreiber, "wenn Wiener Wohnen endlich umdenken, im Sinn der Mieter agieren und richtig abrechnen würde. Aber so, wie es derzeit aussieht, wird das - Reform bei Wiener Wohnen hin oder her - leider eher eine unendliche Geschichte."   

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