Unternehmen
berichtet über Guthaben für mehr als 181.000 Gemeindebaumieter, die
FPÖ spricht von "fragwürdiger Praxis".
Betriebskosten-Abrechnungen sind bis Ende Juni fällig Ende Juni ist
stets die Zeit der verpflichtenden Betriebskostenabrechnungen. Das
Unternehmen Wiener Wohnen, das die Wiener Gemeindebauten verwaltet,
gibt jedes Jahr um diese Zeit bekannt, wie viele Bewohnerinnen und
Bewohner aus dem Saldo aus Vorauszahlungen und Abrechnung eine
Gutschrift zu erwarten haben und auf welche eine Nachzahlung zukommt.
Jeweils 107 Euro für 181.000 Haushalte Für 2015 sieht das so aus:
"Mehr als 181.000 Haushalte dürfen sich über ein Guthaben
freuen. Vier von fünf Mieterinnen und Mietern erhalten im
Durchschnitt 107 Euro zurück", heißt es in einer Aussendung
von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) und Wiener-Wohnen-Direktor
Josef Neumayer vom Mittwoch. Für rund 17 Prozent der Haushalte
ergebe sich aus der Betriebskostenabrechnung 2015 allerdings auch
eine moderate Nachzahlung von durchschnittlich 54 Euro. Weil einige
Bestandteile der Hausbetriebskosten – etwa Wasser-, Müll- und
Kanalabgaben – "abhängig vom individuellen Wohnverhalten der
MieterInnen und daher von der Hausverwaltung nicht im Voraus bis ins
letzte Detail kalkulierbar" seien, will man bei der Berechnung
der Vorauszahlungen "für alle Eventualitäten Vorsorge
treffen", heißt es in der Aussendung. "Auch Kosten für
zwingend erforderliche Entrümpelungen von brandgefährlichen
Sperrmüllablagerungen in Stiegenhäusern und Kellerräumlichkeiten
lassen sich erst im Nachhinein exakt auswerten." FPÖ:
"Fragwürdige Praxis" Nach Ansicht des Wiener
FP-Bautensprechers Alexander Pawkowicz, selbst Immobilientreuhänder,
würden Gemeindebaumieter aber "systematisch draufzahlen".
"Schon seit Jahren praktiziert das Wiener Wohnbauressort die
fragwürdige Praxis, zuerst zu hohe Betriebskosten zu kassieren, um
diese dann jährlich im Juni als 'Jubelmeldung‘ den Mietern
zurückzuüberweisen", kritisiert er in einer Aussendung und
verweist auf fast idente Wiener-Wohnen-Aussendungen der letzten
Jahre. Da gab es auch für die große Mehrheit der
Gemeindebau-Bewohner stets Gutschriften, meist jedoch in einer Höhe
von weniger als 100 Euro. Heuer hätten aber "die Mieterinnen
und Mieter in den Gemeindebauten damit in Summe fast 19 Millionen
Euro an zinsfreien Darlehen an die Stadt vorausbezahlt",
kritisiert Pawkowicz. "Auf der Strecke bleiben" würden bei
dieser "fragwürdigen Praxis" insbesondere jene Menschen,
"die nur über sehr geringe Einkommen verfügen", meint
Pawkowicz. "Was nützt es denn einem Bezieher der
Mindestsicherung, jedes Jahr 'Geld zurück' zu bekommen, wenn er sich
diesen Vorschuss vorher von der Hand absparen muss?" Von relativ
hohen Gutschriften, sprich Rückzahlungen an die Mieter, berichten
allerdings auch andere große Wohnbauträger. Bei der Sozialbau AG
habe man heuer etwa erstaunlicherweise insgesamt einen Rückgang bei
den Betriebskosten erlebt, berichtet Noch-Generaldirektor Herbert
Ludl dem STANDARD. Das habe wohl einerseits mit einem milden Winter
zu tun gehabt, andererseits habe man zuletzt "ein Jahr ohne
außerordentliche Gebührenerhöhung" erlebt. So kommt es heuer
für sogar 90 Prozent aller Sozialbau-Mieter zu einer Rückzahlung
von durchschnittlich 178 Euro. Betriebskosten-Abrechnung bis 30. Juni
Laut österreichischem Mietrechtsgesetz (MRG) sowie auch nach dem
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG; also im geförderten Wohnbau)
müssen Mieter jeweils bis 30. Juni eines Jahres die
Betriebskostenabrechnung des Vorjahres erhalten. Dabei reicht es,
wenn die Abrechnung im Haus eingesehen werden kann, vorbildlich
arbeitende Hausverwaltungen lassen sie aber den einzelnen Mietern
schriftlich zukommen. Welche Kosten dabei grundsätzlich
weiterverrechnet werden dürfen (Müllabfuhr, Rauchfangkehrer,
Reinigung et cetera) und welche nicht (zum Beispiel
Delogierungskosten), ist gesetzlich geregelt (siehe untenstehenden
Link). Gegen Spesenersatz haben Mieter auch das Recht, Belegskopien
zu erhalten. Gutschriften oder Nachzahlungen sind dann zum
übernächsten Zahlungstermin fällig, das ist in der Regel der
August. Überprüfungen der Betriebskostenabrechnungen sind in einem
Haus, auf welches das Mietrechtsgesetz voll anwendbar ist, bis zu
drei Jahre rückwirkend möglich. Allerdings ist der Vermieter nur
für den Zeitraum bis sechs Monate nach Vorlage der
Betriebskostenabrechnung zur Vorlage von Belegen verpflichtet. (mapu,
29.6.2016) -
derstandard.at/2000040080614/Disput-um-Betriebskosten-bei-Wiener-Wohnen
https://www.wien.gv.at/bauen-wohnen/betriebskostenrechner.html
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