Donnerstag, 17. April 2014

Lagezuschlag lässt Mieten steigen

Wohnen. Einige Mieter müssen sich ab Mai auf höhere monatliche Kosten einstellen.

Die liebe Gemeinde schlägt wieder einmal zu. Häupl und die SPÖ lassen grüßen. Sie treiben die Preise in die Höhe. Schuld sind dann immer die anderen. Kennen wir schon.  Was Neues fällt ihnen nicht ein.

Wien. Mit 1.April sind, wie berichtet, die Richtwerte für Altbaumieten erhöht worden. In Wien macht die Erhöhung, die bei bestehenden Mietverträgen frühestens ab Mai wirksam wird, 23 Cent pro Quadratmeter aus. Das wären bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung also 11,50 Euro. Bei einigen Mietern kann die Erhöhung jedoch ein Vielfaches betragen, wie das „Wirtschaftsblatt“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Ursache ist, dass die Stadt Wien auch den Lagezuschlag erhöht hat– und zwar je nach Lage um 0,12 bis 2,27 Euro pro Quadratmeter. Wenn der Mietvertrag eine entsprechende Wertsicherungsklausel enthält, können die Änderungen auch auf bestehende Verträge angewandt werden.
So kann es passieren, dass man für eine 50-Quadratmeter-Wohnung in der Inneren Stadt ab Mai um fast 150 Euro pro Monat tiefer in die Tasche greifen muss. Die Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in Wien-Landstraße müssen um 200 Euro mehr zahlen.
Hintergrund sind die stark gestiegenen Wohnungspreise. Der Lagezuschlag wird nach einer fixen Formel aufgrund der Grundkostenanteile berechnet. Da es aber in vielen Wiener Bezirken kaum leere Baugrundstücke und Grundstückstransaktionen gibt, würden in der Praxis Wohnungspreise herangezogen, sagt Anton Holzapfel vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI).

Oft höher als der Richtwert

Die Gemeinde habe auf die gestiegenen Preise reagiert und jetzt nachgezogen, stellt Holzapfel fest. Das führe zur „paradoxen Situation“, dass der Lagezuschlag in Wien teilweise fast so hoch oder höher sei als der Richtwert.
Der Richtwert ist in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. In Wien ist er mit 5,39 Euro pro Quadratmeter am zweitniedrigsten. Am niedrigsten ist er im Burgenland mit 4,92 Euro, am höchsten in Vorarlberg mit 8,28 Euro. Doch in Wien werden am häufigsten Zuschläge verlangt– etwa für besondere Grünruhelage oder Ausstattung. Am meisten schlägt im Schnitt der Lagezuschlag zu Buche. Er kann innerhalb eines Bezirks und mitunter sogar innerhalb einer Straße unterschiedlich hoch sein.
Inwieweit sich die Erhöhung tatsächlich für einen Mieterhaushalt auswirkt, hängt jedoch vom jeweiligen Mietvertrag ab. Nur wenn dieser eine entsprechende Wertsicherung vorsieht, darf der Vermieter ab Mai die Miete erhöhen– sofern er das zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt hat.
Das Mietrechtsgesetz, das so strenge Bestimmungen hinsichtlich der Miethöhe vorsieht, findet primär im Altbau bei Mietverträgen, die nach 1994 abgeschlossen wurden, volle Anwendung. Im frei finanzierten Neubau gelten weniger strenge Bestimmungen hinsichtlich der Miethöhe. Dort gibt es keine Lagezuschläge, die Miete ist aber meist von vornherein deutlich höher als der Richtwert– und das ist auch zulässig. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.04.2014)

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