Wohnen. Einige Mieter müssen sich ab Mai auf höhere monatliche Kosten einstellen.
Die liebe Gemeinde
schlägt wieder einmal zu. Häupl und die SPÖ lassen grüßen. Sie treiben die Preise
in die Höhe. Schuld sind dann immer die anderen. Kennen wir schon. Was Neues fällt ihnen nicht ein.
Wien. Mit 1.April sind, wie berichtet, die Richtwerte für
Altbaumieten erhöht worden. In Wien macht die Erhöhung, die bei bestehenden
Mietverträgen frühestens ab Mai wirksam wird, 23 Cent pro Quadratmeter aus. Das
wären bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung also 11,50 Euro. Bei einigen Mietern
kann die Erhöhung jedoch ein Vielfaches betragen, wie das „Wirtschaftsblatt“ in
seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Ursache ist, dass die Stadt Wien auch den
Lagezuschlag erhöht hat– und zwar je nach Lage um 0,12 bis 2,27 Euro pro
Quadratmeter. Wenn der Mietvertrag eine entsprechende Wertsicherungsklausel
enthält, können die Änderungen auch auf bestehende Verträge angewandt werden.
So kann es passieren, dass man für eine
50-Quadratmeter-Wohnung in der Inneren Stadt ab Mai um fast 150 Euro pro Monat
tiefer in die Tasche greifen muss. Die Mieter einer 100-Quadratmeter-Wohnung in
Wien-Landstraße müssen um 200 Euro mehr zahlen.
Hintergrund sind die
stark gestiegenen Wohnungspreise. Der Lagezuschlag wird nach einer fixen Formel
aufgrund der Grundkostenanteile berechnet. Da es aber in vielen Wiener Bezirken
kaum leere Baugrundstücke und Grundstückstransaktionen gibt, würden in der
Praxis Wohnungspreise herangezogen, sagt Anton Holzapfel vom Österreichischen
Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI).
Oft höher als der Richtwert
Die Gemeinde habe auf
die gestiegenen Preise reagiert und jetzt nachgezogen, stellt Holzapfel fest.
Das führe zur „paradoxen Situation“, dass der Lagezuschlag in Wien teilweise
fast so hoch oder höher sei als der Richtwert.
Der Richtwert ist in
jedem Bundesland unterschiedlich hoch. In Wien ist er mit 5,39 Euro pro
Quadratmeter am zweitniedrigsten. Am niedrigsten ist er im Burgenland mit 4,92
Euro, am höchsten in Vorarlberg mit 8,28 Euro. Doch in Wien werden am
häufigsten Zuschläge verlangt– etwa für besondere Grünruhelage oder
Ausstattung. Am meisten schlägt im Schnitt der Lagezuschlag zu Buche. Er kann
innerhalb eines Bezirks und mitunter sogar innerhalb einer Straße
unterschiedlich hoch sein.
Inwieweit sich die
Erhöhung tatsächlich für einen Mieterhaushalt auswirkt, hängt jedoch vom
jeweiligen Mietvertrag ab. Nur wenn dieser eine entsprechende Wertsicherung
vorsieht, darf der Vermieter ab Mai die Miete erhöhen– sofern er das zwei
Wochen vorher schriftlich mitgeteilt hat.
Das Mietrechtsgesetz,
das so strenge Bestimmungen hinsichtlich der Miethöhe vorsieht, findet primär
im Altbau bei Mietverträgen, die nach 1994 abgeschlossen wurden, volle
Anwendung. Im frei finanzierten Neubau gelten weniger strenge Bestimmungen
hinsichtlich der Miethöhe. Dort gibt es keine Lagezuschläge, die Miete ist aber
meist von vornherein deutlich höher als der Richtwert– und das ist auch
zulässig. (red.)
("Die
Presse", Print-Ausgabe, 17.04.2014)
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