Billiger Wohnen: Was vom Wahlkampf blieb
Was kommt.
Die Preise werden weiter steigen. Die nächste Wahl steht an, bis dahin wird gar
nichts geschehen. Ein neues Mietrecht ist ja ganz gut, nur wer kümmert sich
darum? Siehe: http://derdreck.blogspot.co.at/ oder siehe auch Anarchia. Der
Vermieter sitzt immer am längeren Hebel und Brandstetter wird das nicht ändern
wollen.
Justizminister
Wolfgang Brandstetter will bald Vorschläge für ein neues Mietrecht vorlegen.
Die angekündigte Ankurbelung des Wohnungsneubaus hat allerdings bisher noch
nicht stattgefunden.
(Die Presse)
Wien. Im Wahlkampf 2013 war Wohnen eines der Hauptthemen: Stark
steigende Mieten und Rekordpreise bei Eigentumswohnungen sorgten dafür, dass
die Parteien die Themen Mietrecht und Wohnungsneubau entdeckten. Doch in der
Zwischenzeit sind die Kosten für das Wohnen weiter gestiegen. Hier eine
Übersicht, was aus den Ideen im Wahlkampf wurde:
1
Eine Reform des Mietrechts soll die steigenden Preise einbremsen
Vor allem die SPÖ
erwartete sich von einer Neufassung des Mietrechts erhebliche Verbesserungen.
Die Richtwertmieten für Altbauwohnungen sollten klar geregelt und Zuschläge –
etwa für gute Lage – gedeckelt werden. Außerdem will die SPÖ, dass
Maklergebühren von den Vermietern bezahlt werden und dass die Grundsteuer nicht
mehr in die Betriebskosten einfließt. Die ÖVP war da etwas zurückhaltender –
auch sie wollte aber mehr Transparenz bei der Mietpreisbildung.
Im Regierungsprogramm wurde eine Reform des Mietrechts festgelegt. Von Mietpreisobergrenzen ist da keine Rede, wohl aber von transparenter Ausgestaltung und „Leistbarkeit“ der Mieten. Mit der Umsetzung wurde eine Arbeitsgruppe im Justizministerium beauftragt. Die ist sehr breit zusammengesetzt – von Mieterschutzvereinen bis hin zu Immobilientreuhändern – und tut sich entsprechend schwer, eine einheitliche Linie zu finden. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat sich daher entschlossen, die Gruppe gar nicht mehr tagen zu lassen, der zuständige Sektionschef lädt die Beteiligten zu Einzelgesprächen.
Die nunmehrige Vorgangsweise: Erst soll politischer Konsens über die Zielrichtung der Reform hergestellt werden, dann erst sollen die Experten Details ausarbeiten. Leichter wird es dadurch aber auch nicht, denn auch in der Koalition klaffen die Vorstellungen über das Mietrecht weit auseinander.
Im Regierungsprogramm wurde eine Reform des Mietrechts festgelegt. Von Mietpreisobergrenzen ist da keine Rede, wohl aber von transparenter Ausgestaltung und „Leistbarkeit“ der Mieten. Mit der Umsetzung wurde eine Arbeitsgruppe im Justizministerium beauftragt. Die ist sehr breit zusammengesetzt – von Mieterschutzvereinen bis hin zu Immobilientreuhändern – und tut sich entsprechend schwer, eine einheitliche Linie zu finden. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat sich daher entschlossen, die Gruppe gar nicht mehr tagen zu lassen, der zuständige Sektionschef lädt die Beteiligten zu Einzelgesprächen.
Die nunmehrige Vorgangsweise: Erst soll politischer Konsens über die Zielrichtung der Reform hergestellt werden, dann erst sollen die Experten Details ausarbeiten. Leichter wird es dadurch aber auch nicht, denn auch in der Koalition klaffen die Vorstellungen über das Mietrecht weit auseinander.
2 Die Wohnbauförderung soll wieder zweckgebunden
eingesetzt werden
Seit 2008 müssen die
Mittel der Wohnbauförderung und die Rückflüsse aus den Krediten nicht mehr für
den Wohnbau ausgegeben werden. Die Zweckbindung wieder einzuführen, könnte den
Wohnbau ankurbeln. SPÖ und ÖVP waren vor der Wahl dafür, diesen Schritt zu
setzen. Gescheitert ist das bisher an den Ländern, die einer Änderung vor den
nächsten Verhandlungen zum Finanzausgleich im Jahr 2016 nicht zustimmen wollen.
3 Zusätzliche Steuermittel sollen den Neubau ankurbeln
278 Millionen Euro an
zusätzlichen Mitteln sollten helfen, die Wohnungsnot zu lindern. Im Zuge der
Budgeteinsparungen hat Finanzminister Michael Spindelegger diesen Betrag schon
auf 180 Millionen Euro zusammengestrichen.
Auch davon dürfte ein Teil nicht ausgegeben werden. Denn die Länder müssten, um das Geld abholen zu können, selbst in die Tasche greifen. In einigen Fällen können sie das gar nicht, in anderen ist es auch gar nicht nötig. Denn die Wohnungsnot ist auf die Ballungsräume beschränkt, in ländlichen Gebieten wird zusätzlicher Neubau nicht gebraucht.
Auch davon dürfte ein Teil nicht ausgegeben werden. Denn die Länder müssten, um das Geld abholen zu können, selbst in die Tasche greifen. In einigen Fällen können sie das gar nicht, in anderen ist es auch gar nicht nötig. Denn die Wohnungsnot ist auf die Ballungsräume beschränkt, in ländlichen Gebieten wird zusätzlicher Neubau nicht gebraucht.
4 Die Pensionskassen sollen in den Wohnbau investieren
Mittel aus den
Pensionskassen sollen in den Wohnbau fließen, so der ÖVP-Vorschlag im
Wahlkampf. Dass das bisher kaum passierte, liegt an den derzeit niedrigen
Kreditzinsen: Die Pensionskassen haben höhere Renditeerwartungen. Mehr bringt
eine Gesetzesänderung: Unternehmensgewinne dürfen nun bis 30.000 Euro
steuerbegünstigt in Wohnbauanleihen investiert werden.
5 Eine Widmung „Sozialer Wohnbau“ soll Baugrund billiger
machen
Größtes Problem in den
Städten sind die rasant steigenden Grundkosten, die sozialen Wohnbau in vielen
Gegenden unmöglich machen. Mit einer neuen Flächenwidmungskategorie „Sozialer
Wohnbau“ sollte dem Einhalt geboten werden. Wien hat das umgesetzt, allerdings
nur halbherzig. Die Kategorie „Förderbarer Wohnbau“ erlaubt es auch privaten
Bauträgern, dort frei finanzierten Wohnbau zu errichten, wenn sie die
Qualitätsstandards des geförderten Wohnbaus einhalten. Andere Gemeinden wie
etwa Innsbruck sind da strikter: Sie setzen preisliche Obergrenzen fest –
riskieren aber auch, dass ihre Vorgangsweise vor Gericht angefochten wird.
6 Wer mehr verdient, soll im Gemeindebau mehr zahlen
ÖVP-Chef Michael
Spindelegger hat vor der Wahl für Einkommenskontrollen bei Gemeindebaumietern
plädiert. Wer mehr verdient, sollte seiner Ansicht nach auch mehr bezahlen. Der
Vorschlag ist inzwischen sanft entschlafen.
("Die
Presse", Print-Ausgabe, 02.08.2014)
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