Dienstag, 11. März 2014

Kritik an Vergabepraxis von Wiener Wohnen

Stadtrechnungshof prüfte und fand Einiges zu bemängeln.

 

Offenbar, und der Stadtrechnungshof meint das auch, gibt es bei der Vergabe Freunde von Wiener Wohnen, Ludwig, Häupl, Neumayer, denen man eine günstige Wohnung zuschanzt, zukommen lässt. Normalerweise dauert es von der Onlinestellung bis zum ersten Besichtigungstermin  etwa eine Woche. Der Stadtrechnungshof stellte bei  Stichproben fest, dass es Fälle gibt, wo „der Termin der Onlinestellung mit dem Besichtigungstermin von Objekten zeitlich zusammenfiel“.  „Das ist   eine  höfliche Umschreibung für den Verdacht einer skandalösen Günstlingswirtschaft durch die Stadt Wien“.

So sieht das saubere Wiener Wohnen aus.

 

Der Stadtrechnungshof prüfte nämlich sein Ressort und fand  Einiges zu bemängeln.

So soll etwa die MA 69 Grundstücke in Kleingärten zu günstig verkauft haben, in Schulen fanden Prüfer gar lecke Gasleitungen. Ärger gibt es  auch bei der Vergabe von geförderten Wohnungen durch Wiener Wohnen. Berufstätige würden dabei  benachteiligt, kritisieren die Prüfer.  Denn die Wohn-Angebote werden  über den Tag verteilt willkürlich auf einem Online-Portal freigeschalten. Wer als erster auf das Angebot klickt, bekommt  die Wohnung. Nur wer ständig das Portal im Auge behält, hat so reelle Chancen.

Wien wächst – die Stadt muss bauen. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig präsentierte daher am Dienstag aktuelle Bauvorhaben. Bis 2015 sollen insgesamt 14.000 Wohnungen fertig gestellt sein.  Die Stadt beteiligt sich daran mit knapp einer Milliarde Euro an Förderungen, gebaut wird vor allem in den Außenbezirken, wie etwa die Seestadt Aspern in Donaustadt. Ludwig hat aber nicht nur Grund zur Freude.

Für manche dürfte es aber einfacher gehen. Der Stadtrechnungshof empfiehlt nun eine Änderung des Systems nach anderen Kriterien und eine stärkere interne Kontrolle.

Undichte Gasleitungen in Schulen

In vier Wiener Schulen hat der Stadtrechnungshof undichte Gasleitungen entdeckt. Unmittelbare Gefahr bestand laut einem aktuellen Prüfbericht zwar nicht, es wurde jedoch dringend angeregt, die Kontrollmethoden zu überdenken.

Die Gasleitungen von vier Schulen nahmen die Kontrolleure des Stadtrechnungshofes genauer unter die Lupe - und prompt wurden sie in allen Häusern fündig. Und das, obwohl die Anlagen zuvor immer wieder technisch überprüft und als „uneingeschränkt gebrauchsfähig“ beurteilt worden waren.
Die betroffenen Schulen befinden sich in der Mollardgasse, der Längenfeldgasse, der Zinckgasse sowie in der Quellenstraße. In einer Schule bestanden drei Undichtheiten im Keller, bei einer anderen im Bereich des Gaszählers. In einem weiteren Objekt war die Zuleitung zum Gasherd einer Schulwartwohnung undicht, in einer Schule musste sogar der Gasherd in der Ausgabeküche außer Betrieb genommen werden.

Kontrollen mit Gasspürgerät empfohlen

Empfohlen wurde, dass die Kontrollen künftig mit einem Gasspürgerät vorgenommen werden sollen. Bisher war auf die Leitungen oft ein flüssiges, schaumbildendes Mittel aufgebracht worden, um Lecks zu entdecken. Das ist zwar gesetzlich ebenfalls erlaubt, man könne damit Leitungen aber nur punktuell überprüfen, befanden die städtischen Kontrolleure.
Die zuständige Magistratsabteilung 34 (Bau- und Gebäudemanagement) versprach in einer im Bericht enthaltenen Stellungnahme, die Verwendung solcher Geräte in die Wege zu leiten. Die Überprüfungen seien aber auch bisher, so wurde versichert, stets von kompetenten Unternehmen entsprechend der geltenden Richtlinien vorgenommen worden.

Kritik an Leerständen nach Todesfällen

Kritik übte der Wiener Stadtrechnungshof in seinem aktuellen Bericht auch an Wiener Wohnen: Durchschnittlich 400 Tage dauere es, bis eine Wohnung im Gemeindebau nach einem Todesfall wieder vermietet ist. Das sei zu lange.
Der Stadtrechnungshof untersuchte insgesamt 7.206 Verlassenschaftsverfahren bei Wiener Wohnen. Die Bandbreite der Schwankungen bei der Neuvermietung ist bemerkenswert: In 17 Fällen im Untersuchungszeitraum wurde der Tod eines Mieters Wiener Wohnen noch am selben Tag gemeldet. In einem Fall aber vergingen laut dem Bericht des Stadtrechnungshofs 1.537 Tage zwischen dem Tod des Hauptmieters und dem Ende des Mietverhältnisses.

Schulungen sollen adaptiert werden

Durch die langen Übergangszeiten gehe viel wirtschaftliches Potenzial verloren, so die Kritik des Stadtrechnungshofes. Als eine von mehreren Empfehlungen legte er Wiener Wohnen nahe, die Abwicklung von Verlassenschaften künftig zu verbessern.
Von Wiener Wohnen hieß es unter anderem dazu, man würde nicht immer gleich von den Hinterbliebenen vom Todesfall informiert werden. Dadurch würden sich die langen Zeiträume bis zur Wiedervermietung ergeben. Um dies künftig zu vermeiden, sollen nun unter anderem die entsprechenden Schulungen der Mitarbeiter adaptiert werden, um ihnen „die wirtschaftliche Bedeutung verstärkt bewusst zu machen“.


Montag, 10. März 2014

AK: Immer mehr wohnen "auf Zeit"

Kaske: Befristungen abschaffen - Bei befristeten Altbauwohnungen verlangen Vermieter meist überhöhte Mieten und lassen gerne den gesetzlichen Abschlag unter den Tisch fallen

Wien (OTS) - Befristete Mietwohnungen im privaten Altbau sind annähernd gleich teuer wie unbefristete. Der Grund: Vermieter verlangen meist, was der Markt hergibt und ziehen den gesetzlichen Abschlag nicht ab. Das bestätigt auch ein OGH-Urteil einem Mieter: Er hatte für seine befristete Mietwohnung über viereinhalb Jahre zu viel an Miete gezahlt und bekam insgesamt rund 25.000 Euro zurück. Die AK prüft jetzt befristete Altbaumietverträge. Der AK Online-Mietzins-Check zeigt: Die Mieter zahlen im Schnitt um etwa 230 Euro im Monat zu viel! "Wohnen muss billiger werden", verlangt Kaske. "Daher: Weg mit den Befristungen!"

Ein OGH-Urteil aus 2010 zeigt: Ein Mieter hatte über viereinhalb Jahre zu viel an Miete für seine rund 110 Quadratmeter Wohnung in Innsbruck gezahlt. Nachdem er ausgezogen war, ließ er den Mietzins
bei der Schlichtungsstelle überprüfen. Der Vermieter musste ihm insgesamt 24.980,32 Euro inklusive vier Prozent Zinsen zurückzahlen. Der Vermieter hatte einen rechtswidrigen Mietzins mit zu vielen
Zuschlägen verrechnet, also im Grunde den Marktpreis hergenommen, und den gesetzlichen Befristungsabschlag von 25 Prozent nicht abgezogen. Rund jeder zweite Altbau-Mietvertrag ist befristet abgeschlossen. Die AK bietet seit Ende Jänner einen Mietzins-Check im Netz an. Wer
in einer befristeten Altbaumietwohnung lebt, kann seinen Mietzins auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Der AK Check zeigt: Im Durchschnitt zahlen die Mieter knapp 210 Euro netto im Monat zu viel an Miete. Fordern die Mieter den Betrag über die Schlichtungsstelle zurück, so würden sie rund 230 Euro
erhalten, weil noch die zehn Prozent Umsatzsteuer dazugerechnet werden muss. Im Jahr wären das immerhin knapp 2.800 Euro brutto. Dazu würden noch vier Prozent gesetzliche Zinsen dazukommen.
Allerdings schrecken viele davor zurück, ihre befristete Miete überprüfen zu lassen. Auch in einer IFES-Befragung im Auftrag der AK (500 junge ArbeitnehmerInnen, maximal 35 Jahre, die in den
vergangenen fünf Jahren in Wien eine Wohnung gemietet haben) sagen 63 Prozent der Befragten mit einem befristeten Altbaumietvertrag, sie lassen ihre Miete nicht überprüfen.
AK Tipp: Der Antrag auf Überprüfung der Miete bei der Schlichtungsstelle kann bis spätestens sechs Monate nach Ende der letzten Befristung für die letzten zehn Jahre gestellt werden.

Lebenshilfe Wien zu OGH Urteil: Betreuungsverträge im Bereich Vollbetreutes Wohnen werden überarbeitet

Wien (OTS) - Die Lebenshilfe Wien, Verein für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, nimmt heutiges OGH-Urteil über die Vertragsdarstellung der Zusatzleistungen mit Bedauern zur Kenntnis.
Dies besonders, da die beiden vorherigen Instanzen die Rechtsauffassung der Lebenshilfe Wien geteilt haben. Basis für die Vertragsgestaltung der Dienstleistungen ist das Heimvertragsgesetz.
Die vertraglichen Zusatzleistungen im Bereich Vollbetreutes Wohnen wurden schon vor Jahren in Zusammenarbeit mit dem Vertretungsnetz, das Sachwalter für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung stellt, im beiderseitigen Einvernehmen ausformuliert.

"Selbstverständlich nehmen wir das Urteil über die nicht ausreichend transparent dargestellte Abgrenzung unserer Zusatzleistungen zur Grundleistung zum Anlass, unsere Wohnverträge
für Kund/innen zu überarbeiten. Der Klientin, die die Klage gegen uns gewonnen hat, begleichen wir ihre Forderungsansprüche", stellt Mag. Joachim Mair, kaufmännischer Geschäftsführer der Lebenshilfe Wien, klar.
Für die Betreuungsleistungen im Bereich Vollbetreutes Wohnen erhält die Lebenshilfe Wien durch den Fonds Soziales Wien Zuschüsse der öffentlichen Hand. Eine Vollabdeckung der Kosten im Bereich
Wohnen ist damit allerdings nicht gegeben, daher ist die Lebenshilfe Wien gezwungen, ergänzende Kostenbeiträge von Kund/innen einzuheben.
Über die Lebenshilfe Wien
Die Lebenshilfe Wien wurde 1961 von einer Elterninitiative gegründet und ist ein überparteilicher, überkonfessioneller, gemeinnütziger Verein. Wir betreuen über 400 Menschen mit
intellektueller Beeinträchtigung in 6 Werkstätten, 12 Wohnhäusern, teilbetreutem Wohnen und mobiler Begleitung in eigenen Wohnungen. Wir fungieren als Interessenvertretung und als Beratungsstelle für
Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und deren Angehörige. Wir stehen für Inklusion: das Leben ohne Aussonderung, mit voller, möglichst selbstbestimmter Teilhabe und Teilnahme am Alltag der Gesellschaft und an ihren Aktivitäten.

Familie muss zurück in Schimmelwohnung

Paar entschied sich gegen die Notfallwohnung.
WÄHRING. Ausgeschlagen hat Rene Bronec aus Währing sein "Weihnachtsgeschenk", die neue Bleibe für sich, seine Frau Daniela und den 18 Monate alten Pascal, von Wiener Wohnen. Die sehr feuchte und zu kleine Wohnung in der Lacknergasse hatte, wie berichtet, den Familienzuwachs nicht verkraftet. Ein Wasserrohrbruch beim Nachbarn war noch dazugekommen. Nach Intervention der bz stellte Wiener Wohnen eine frisch sanierte, 55 Quadratmeter große Notfallwohnung in Hietzing zu Verfügung.
Das junge Paar entschied sich aber dagegen: Die Küche sei zu klein gewesen, so Bronec.
Nicht gewusst
Dass die Ablehnung kein zweites Angebot nach sich ziehen würde, habe der junge Vater nicht gewusst. Er sei zwar jetzt wieder auf der Warteliste vermerkt, aber vor einem halben Jahr werde es kaum etwas geben, meint man bei Wiener Wohnen.

FÜR DEN RAUCHFANG


Kommentar zum Montag
Autor: Gerhard Rodler
Allen Menschen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann… Und das schon gar nicht in Wien. Jahrelang liefen Bauträger bei der Stadt Wien gegen die aus ihrer Sicht längst überholte Verordnung, dass jede Wohnung auch einen verpflichtenden Kaminanschluss benötigt. In Zeiten von Passivhaus und Fernwärme gerade dann besonders verständlich, wenn man über steigende Immobilienpreise aufgrund wachsender Baukosten nachdenkt.
Aber, der Weg zum leistbaren Wohnen ist ganz offensichtlich ein steiniger. Denn kaum hat sich die Stadt Wien einmal an den Wünschen der Immobilienwirtschaft orientiert, um die Baukosten und damit in letzter Konsequenz die Wohnimmobilienkosten etwas zu drücken, formieren sich schon die Gegner.
In der Diskussion um die neue Wiener Bauordnung wurde unter dem Überbegriff "Leistbares Wohnen" als eine der Maßnahmen seitens der Politik die Streichung des verpflichteten "Anschlusses an eine Abgasanlage" in jeder Wohnung (Notkamin) gefordert.
Die Initiative "Rettet den Kamin" ist ein Zusammenschluss von Interessensgruppen rund um den Kamin, die sich für die Interessen der Bürger in Hinblick auf die Versorgungssicherheit und die Ressourcenschonung einsetzt. Aus Anlass hat diese Gruppe eine Petition verfasst und Unterschriften gesammelt.

Sanierungsskandal im Gemeindebau - jetzt sollen Mieter zahlen

€ 6.054.891,16 sollte die Sanierung der Stiegen 1 bis 19 in der Gemeindewohnhausanlage Prager Straße 31 / Temajergasse 11 kosten. Jetzt, nach Fertigstellung, legt Wiener Wohnen eine “Endabrechnung” in Höhe von 8.059.433,65 vor und will die Mieter durch eine neuerliche Anhebung des Mietzinses für diesen “Finanzpfusch” zur Kasse bitten.

“Es ist schier ungeheuerlich, mit welcher Unverfrorenheit Wiener Wohnen unter den Augen des zuständigen Stadtrates und Floridsdorfer SP-Bezirksparteiobmannes Ludwig versucht, den Gemeindemietern das Geld aus der Tasche zu ziehen”, ärgert sich WIFF-Bezirksrat Hans Jörg Schimanek und stellt fest: “Die Vorgangsweise von Wiener Wohnen bei Sanierungsvorhaben muss raschest einer genauen Prüfung durch unabhängige Bau- und Finanzexperten unterzogen werden.

Denn fast immer werden rote Wohnbaugenossenschaften mit der Durchführung von Sanierungen betraut – und fast ebenso oft enden diese Vorhaben dann in Form von mehr oder weniger großen Skandalen. Hauptsache, die Genossenschaften können für ihre Tätigkeit nicht gerade unbeträchtliche Summen kassieren. SP-Ludwig hat längst den Überblick über sein Ressort verloren und sollte raschest einem Fachmann Platz machen, um in Zukunft noch weitere ‘Unfälle’ auf Kosten der Gemeindemieter zu vermeiden!”

Die Bewohner in der Prager Straße können aber vorerst aufatmen. Die Schlichtungsstelle hat die Wiener Wohnen-Forderung nach einer weiteren Mietzinserhöhung vorerst abgelehnt. “WIFF wird in dieser Sache jedenfalls weiter am Ball bleiben”, verspricht Schimanek.