Vor ca. 1 Jahr war ich beim Konsumentenschutz, da wurden mir € 130.- abgenommen. Versprochen hat man mir, dass man sich darum kümmern würde. Geschehen ist offenbar gar nichts. Der Konsumentenschutzzockt auch nur ab, macht aber nichts, was ihm vielleicht unangenehm ist. Nachdem nichts geschehen ist, und wie ich auch annehme, dass auch so stimmt, möchte ich mein Geld zurück haben. Oder können Sie nachweisen, dass sie ezwas unternommen haben? Wohl kaum.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz
Mail an die Volkshilfe-Wien, 22.5.2010
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenbeheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mitgesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht den Zins entsprechen, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumngsklage geführt.
Nun mein Antrag:
Nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) ist folgendes festgehalten:
Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe und genau dass ist ein Vergehen nach dem §302, denn WW hat sehr wohl gewusst um was es sich handelt, hat aber keine Schritte unternommen und somit verklage ich WW wegen Amtsmissbrauchs.
Mit freundilchen Grüßen
Karl Glanz
Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenbeheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mitgesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht den Zins entsprechen, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumngsklage geführt.
Nun mein Antrag:
Nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) ist folgendes festgehalten:
Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe und genau dass ist ein Vergehen nach dem §302, denn WW hat sehr wohl gewusst um was es sich handelt, hat aber keine Schritte unternommen und somit verklage ich WW wegen Amtsmissbrauchs.
Mit freundilchen Grüßen
Karl Glanz
Mail an die Justiz, 19.8.2010
sehr geehrte damen und herren,
wie sie aus untenstehenden email entnehmen können, habe ich die wohnung von wiener wohnung zurückgegeben. jetzt waren da aber einige investitionen von mir getätigt, die ixch nach mrg nicht wieder zurückbekomme, weil ich die 14 tägige frist nicht eingehalten habe. hätte ich das denn wissen müssen? gibt es nicht ein gesetz in dem es heißt, dass die gesetze nicht zum nachteil einer anderen person angewendet werden dürfen? schließleich war ja ein mann in der wohnung der diese zurückgenommen hat, aber nicht gesagt hat. ich weiß schon, es handelt sich um wiener wohnen und die dürfen alles, was eindrucksvoll die korruptionsstaatsanwaltschaft auch gezeigt hat, nur wir kleinen leute, wir mieter, die idioten, wir müssen uns voll und ganz nach den gesetzen richten. es ist schon traurig was sich da abspielt, was sich nicht abspielen sollte, aber dieses land geht vor wiener wohnen auf die knie. die staatsanwaöltschaft ist überaus schwach und zittrig, was ich auch verstehen kann, hinter wiener wohnen steht eine ganze macht und die staatsanwälte wollen auch ihre ruhe haben.
mfg
karl glanz
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 18 Aug 2010 11:46:22 +0200
Von: "WrW 21 Kanzlei" kanzlei-21@wrw.wien.gv.at
An: w771zn@gmx.at
Betreff: WG: Wohnungsauflösung - bitte weiterleiten an: w771zn@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Zu Ihrem Email vom 16.8.2010 erlaubt
sich Wiener Wohnen für den 21. Bezirk
mitzuteilen, dass Ablöseforderungen für
getätigte Investitionen in der Wohnung gemäß
§ 10 Mietrechtsgesetz (MRG) mit der
Aufkündigung des Mietvertrages spätestens
jedoch 14 Tage nach Zustellung dieser an Wiener Wohnen
unter Vorlage von Rechnungen (mit Zahlungseingangsbestätigung
der ausführenden Firma) geltend zu machen sind.
Ihre gemeldeten Ansprüche müssen daher abgewiesen werden,
da oben angeführte Frist nicht eingehalten wurde.
Wiener Wohnen für den 21. Bezirk bedauert
keine bessere Mitteilung machen zu können
und verbleibt
mit freundlichen Grüßen
Wiener Wohnen für den 21. Bezirk
1210 Wien, Franz-Jonas-Platz 12
Tel.: 05 75 75 75
Email: kanzlei-21@wrw.wien.gv.at
wie sie aus untenstehenden email entnehmen können, habe ich die wohnung von wiener wohnung zurückgegeben. jetzt waren da aber einige investitionen von mir getätigt, die ixch nach mrg nicht wieder zurückbekomme, weil ich die 14 tägige frist nicht eingehalten habe. hätte ich das denn wissen müssen? gibt es nicht ein gesetz in dem es heißt, dass die gesetze nicht zum nachteil einer anderen person angewendet werden dürfen? schließleich war ja ein mann in der wohnung der diese zurückgenommen hat, aber nicht gesagt hat. ich weiß schon, es handelt sich um wiener wohnen und die dürfen alles, was eindrucksvoll die korruptionsstaatsanwaltschaft auch gezeigt hat, nur wir kleinen leute, wir mieter, die idioten, wir müssen uns voll und ganz nach den gesetzen richten. es ist schon traurig was sich da abspielt, was sich nicht abspielen sollte, aber dieses land geht vor wiener wohnen auf die knie. die staatsanwaöltschaft ist überaus schwach und zittrig, was ich auch verstehen kann, hinter wiener wohnen steht eine ganze macht und die staatsanwälte wollen auch ihre ruhe haben.
mfg
karl glanz
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 18 Aug 2010 11:46:22 +0200
Von: "WrW 21 Kanzlei" kanzlei-21@wrw.wien.gv.at
An: w771zn@gmx.at
Betreff: WG: Wohnungsauflösung - bitte weiterleiten an: w771zn@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Zu Ihrem Email vom 16.8.2010 erlaubt
sich Wiener Wohnen für den 21. Bezirk
mitzuteilen, dass Ablöseforderungen für
getätigte Investitionen in der Wohnung gemäß
§ 10 Mietrechtsgesetz (MRG) mit der
Aufkündigung des Mietvertrages spätestens
jedoch 14 Tage nach Zustellung dieser an Wiener Wohnen
unter Vorlage von Rechnungen (mit Zahlungseingangsbestätigung
der ausführenden Firma) geltend zu machen sind.
Ihre gemeldeten Ansprüche müssen daher abgewiesen werden,
da oben angeführte Frist nicht eingehalten wurde.
Wiener Wohnen für den 21. Bezirk bedauert
keine bessere Mitteilung machen zu können
und verbleibt
mit freundlichen Grüßen
Wiener Wohnen für den 21. Bezirk
1210 Wien, Franz-Jonas-Platz 12
Tel.: 05 75 75 75
Email: kanzlei-21@wrw.wien.gv.at
Mail an die BPD-Wien, 9.11.2011
Bezirksgericht Mattersburg / 301 3 E 3106/11w - 4
Gerade habe ich einen Beschluss vom Bezirksgericht Mattersburg erhalten.
Der Einspruch der verpflichtenden Partei gegen die Exekutionsbewilligung wird abgewiesen.
Im Gegensatz dazu steht ein Bescheid vom Bezirksgericht Floridsorf vom 6.8.2010. / 01625 C 516/10d - 8
Beschluss:
Die Zurückziehing der Räumungsklage unter Anspruchsverzicht.
Seid ihr schon alle vertrottelt? Was soll der Scheiß?
Ich erneuere meinen Antrag: das ist Amtsmißbrauch und Prozeßbetrug. Auch wenn das der Staatsanwalt nicht so sieht und nicht sehen darf.
nfg
Karl Glanz
Gerade habe ich einen Beschluss vom Bezirksgericht Mattersburg erhalten.
Der Einspruch der verpflichtenden Partei gegen die Exekutionsbewilligung wird abgewiesen.
Im Gegensatz dazu steht ein Bescheid vom Bezirksgericht Floridsorf vom 6.8.2010. / 01625 C 516/10d - 8
Beschluss:
Die Zurückziehing der Räumungsklage unter Anspruchsverzicht.
Seid ihr schon alle vertrottelt? Was soll der Scheiß?
Ich erneuere meinen Antrag: das ist Amtsmißbrauch und Prozeßbetrug. Auch wenn das der Staatsanwalt nicht so sieht und nicht sehen darf.
nfg
Karl Glanz
Mail an RAK, 10.11.2011
Sehr geehrte Damen und Herren!
Gestern habe ich einen Exekutionsautrag erhalten, BGR Mattersburg.
Es handelt sich dabei um einen Rechtsstreit der seit 4 jahren sich dahinzieht. Vor 15 Monaten, also am 6.8.2010 wurde die Klage von Wiener Wohen zurpckgezogen, dann war Ruhe und gestern ist dieser ominöse Exekutionsbescheid gekommen. Einspruch gegen diesen Bescheid habe ich eingelegt, aber, und das sollte niemanden wundern, der wurde abgelehnt.
Verhandlung hat es nie eine gegeben. Die Schuld oder auch Unschuld, in Österreich sicher nicht so wichtig, wurde niemals festgestellt.
Jetzt kann ich nur mehr einen Rekurs einbringen. Wer kann mir da helfen?
Anbei einige Bilder, damit Sie sich eine Vorstellung machen können um was es sich handelt und auch der Schriftverkehr.
mfg
Karl Glanz
Gestern habe ich einen Exekutionsautrag erhalten, BGR Mattersburg.
Es handelt sich dabei um einen Rechtsstreit der seit 4 jahren sich dahinzieht. Vor 15 Monaten, also am 6.8.2010 wurde die Klage von Wiener Wohen zurpckgezogen, dann war Ruhe und gestern ist dieser ominöse Exekutionsbescheid gekommen. Einspruch gegen diesen Bescheid habe ich eingelegt, aber, und das sollte niemanden wundern, der wurde abgelehnt.
Verhandlung hat es nie eine gegeben. Die Schuld oder auch Unschuld, in Österreich sicher nicht so wichtig, wurde niemals festgestellt.
Jetzt kann ich nur mehr einen Rekurs einbringen. Wer kann mir da helfen?
Anbei einige Bilder, damit Sie sich eine Vorstellung machen können um was es sich handelt und auch der Schriftverkehr.
mfg
Karl Glanz
Mail an Gerlich, GV.at
Sehr geehrter Herr Gerlich!
Gerade habe ich gelesen, dass Wiener Wohnen einen neuen Direktor bekommen hat. Wenn Sie so nett wären und dieses Mail weitersenden würden.
Gestern habe ich einen Exekutionsautrag erhalten, BGR Mattersburg.
Es handelt sich dabei um einen Rechtsstreit der seit 4 jahren sich dahinzieht. Vor 15 Monaten, also am 6.8.2010 wurde die Klage von Wiener Wohen zurückgezogen, auch die Ansprüche, dann war Ruhe und gestern ist dieser ominöse Exekutionsbescheid gekommen. Anbei einige Bilder, damit Sie sich eine Vorstellung machen können um was es sich handelt und auch der Schriftverkehr.
Ich weiß schon, dass Wiener Wohnen eine enorme macht ist, die es sich richten kann, deren Befehle man ausdrücklich folge leisten muss und soll, denn wenn nicht ... Mit Wiener Wihnen ist nicht zu spaßen.
Verstehen kann ich das nicht. Da gibt es kaum etwas zu verstehen, als dass Wiener Wohnen seine Macht zeigen möchte, aber klein beigeben werde ich auch nicht. Es wäre schön, wenn Sie mir eine Nachricht schicken würden, damit ich bei diesem ganzen Rechtsstreit ein Gegenüber habe. Bisher verstecken sich ihre Beamten hinter der Fassade und ich habe lieber jemanden an den ich mich wenden kann.
mfg
Karl Glanz
Gerade habe ich gelesen, dass Wiener Wohnen einen neuen Direktor bekommen hat. Wenn Sie so nett wären und dieses Mail weitersenden würden.
Gestern habe ich einen Exekutionsautrag erhalten, BGR Mattersburg.
Es handelt sich dabei um einen Rechtsstreit der seit 4 jahren sich dahinzieht. Vor 15 Monaten, also am 6.8.2010 wurde die Klage von Wiener Wohen zurückgezogen, auch die Ansprüche, dann war Ruhe und gestern ist dieser ominöse Exekutionsbescheid gekommen. Anbei einige Bilder, damit Sie sich eine Vorstellung machen können um was es sich handelt und auch der Schriftverkehr.
Ich weiß schon, dass Wiener Wohnen eine enorme macht ist, die es sich richten kann, deren Befehle man ausdrücklich folge leisten muss und soll, denn wenn nicht ... Mit Wiener Wihnen ist nicht zu spaßen.
Verstehen kann ich das nicht. Da gibt es kaum etwas zu verstehen, als dass Wiener Wohnen seine Macht zeigen möchte, aber klein beigeben werde ich auch nicht. Es wäre schön, wenn Sie mir eine Nachricht schicken würden, damit ich bei diesem ganzen Rechtsstreit ein Gegenüber habe. Bisher verstecken sich ihre Beamten hinter der Fassade und ich habe lieber jemanden an den ich mich wenden kann.
mfg
Karl Glanz
Mail an JM Karl, 18.11.2011
Sehr geehrte Frau Ministerin Karl!
Leider habe ich ein Anliegen, dass jetzt schon in das 4. Jahr geht und das immer noch nicht behoebn ist. Vor allem aber komme ich mir von der österreichischen Justiz betrogen und vorgeführt vor.
Sehen Sie sich den Anhang an, da wird vieles klar, aber jetzt, hier, meine Beschwerde:
Wenn Wiener Wohnen ruft, beginnt die Justiz zu arbeiten, ob berechtigt oder nicht, interessiert gar nicht. Und sie beginnt zu arbeiten, nicht nur zu arbeiten, sie gibt da gleich auch Vollgas! Wenn ich rufe, ist plötzlich keienr mehr da. Wo sind die alle geblieben? Seot mehr als 1 Jahr warte ich auch eine Nachricht, jetzt brauche ich sie auch nicht mehr. Es ist zu spät.
Ich weiß schon, dass es in österreich Institutionen gibt die gleicher sind als gleich, dazu gehört auch Wiener Wohnen. Aber warum ist das so?
Das ist aber ein Vergehen nach dem Gleichheitsgrundsatz und es ist ein Vergehen gegen mein Menschenrecht. Ich möchte kein Bürger zweiter Klasse sein. Nicht gestern, nicht heute und auch nicht morgen. Ich möchte so behandelt werden wie Wiener Wohnen. Wir sind alle gleich, auch wenn Wiener Wohnen gleicher ist, aber zumindest auf dem Papier.
Stellen Sie den Gleichheitsgrundsatz wieder her und wahren Sie mein Menschenrecht!
mfg
Karl Glanz
Leider habe ich ein Anliegen, dass jetzt schon in das 4. Jahr geht und das immer noch nicht behoebn ist. Vor allem aber komme ich mir von der österreichischen Justiz betrogen und vorgeführt vor.
Sehen Sie sich den Anhang an, da wird vieles klar, aber jetzt, hier, meine Beschwerde:
Wenn Wiener Wohnen ruft, beginnt die Justiz zu arbeiten, ob berechtigt oder nicht, interessiert gar nicht. Und sie beginnt zu arbeiten, nicht nur zu arbeiten, sie gibt da gleich auch Vollgas! Wenn ich rufe, ist plötzlich keienr mehr da. Wo sind die alle geblieben? Seot mehr als 1 Jahr warte ich auch eine Nachricht, jetzt brauche ich sie auch nicht mehr. Es ist zu spät.
Ich weiß schon, dass es in österreich Institutionen gibt die gleicher sind als gleich, dazu gehört auch Wiener Wohnen. Aber warum ist das so?
Das ist aber ein Vergehen nach dem Gleichheitsgrundsatz und es ist ein Vergehen gegen mein Menschenrecht. Ich möchte kein Bürger zweiter Klasse sein. Nicht gestern, nicht heute und auch nicht morgen. Ich möchte so behandelt werden wie Wiener Wohnen. Wir sind alle gleich, auch wenn Wiener Wohnen gleicher ist, aber zumindest auf dem Papier.
Stellen Sie den Gleichheitsgrundsatz wieder her und wahren Sie mein Menschenrecht!
mfg
Karl Glanz
Mail an BP Fischer, 20.11.2011
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Fischer!
Goethe schrieb sein „Venezianischen Epigrammen“; Thomas Paine arbeitete an seinem „Das Zeitalter der Vernunft“; Schleiermacher schrieb „Über die Religion. Reden an die Gebildeten unter ihren Verächtern“; Novalis schrieb sein „Theodicee“; Edward Gibbon „Verfall und Sturz des Römischen Reiches“. Richard Weston „Apologien“ versuchte Gibbon und Pain zu widerlegen.
Es wurden physikalische, chemische, biologische Entdeckungen gemacht, soziologische Prinzipien gefunden. Neue wissenschaftliche Heilmethoden wurden gefunden und ausprobiert. Philosophierende Staatsmänner, gierige Geschäftemacher, Wissenschaftler, Künstler, Bauern alle leben zusammen auf engen Raum, Gescheite und Dumme. Sie lieben und sie hassen sich. Sie führen Kriege, schlossen Verträge, brachen sie, und führten neue Kriege. Die wenigen Gescheiten drängen vorwärts, die ungeheure Zahl der anderen halten sie zurück. Und trotzdem kommen wir vorwärts.
Karl Marx schrieb sein „Kapital“, dann kam Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, beide wurden ermordet. Nelson Mandela saß mehr als zwanzig Jahre in Haft. Und warum das nur: wegen der Freiheit. Und ich – ich sitze hier und schreibe an diesen Brief.
Ich kotzt mich an. Diese Republik, die durch und durch korrupt ist. Seit vier Jahren gibt es jetzt einen Rechtsstreit zwischen Wiener Wohnen und mir. Und warum das ganze? Ganz einfach, Wiener Wohnen hat meine Wohnung zerstört. Eine Anhörung hat es gegeben, vor Gericht, daraufhin hat Wiener Wohnen die Klage zurückgezogen und jetzt, fünfzehn Monate später, bekomme ich eine Exekution. Aber das ist noch nicht alles. Dazu kommt noch, dass ich mich bei Wiener Wohnen beschwert habe, die haben auch geantwortet, sie würden das prüfen und mir dann Bescheid geben. Nun, Wiener Wohnen, versucht es ganz klug anzugehen, indem sie denken, dass sie lange genug warten, bis die Einspruchsfrist des Exekutionsantrages abgelaufen ist, Wiener Wohnen sich dann zurücklehnen kann, mein Einkommen exekutiert wird und sich Wiener Wohnen die Hände reibt.
Ih bin zwar kein Rechtsanwalt, aber eines sagt mir mein Rechtsverständnis schon, dass da ein ganz großer Betrug läuft. Es ist wirklich traurig es sagen zu müssen, aber es stinkt zum Himmel!
Wer sich aufgibt und sich ganz anpasst, den haut das Schicksal auf den Kopf, der verliert sich selber. Man darf die Kanten nicht brechen wollen, man muss versuchen zu biegen und zu runden, die Welt und sich selber. Was sich Wiener Wohnen erlaubt ist ganz einfach zu viel. Wiener Wohnen hat sich verselbstständigt. Da gibt es kein halten mehr.
Bis jetzt ist es der Menschheit nicht gelungen, die Geschicke der Vernunft unterzuordnen. Da wir menschlich sind, haben wir es nicht geschafft, unseren körperloses und unser geistiges Leben rational zu gestalten. Und trotzdem haben wir eine Schritt vorwärts getan. Aber jetzt, wirft uns diese korrupte Republik zurück. Und ich darf annehmen, dass auch Sie ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise haben.
Es geht nicht darum zu ergründen, ob wir eine absolut vollkommene Gesellschaft schaffen können. Es geht darum, ob wir mit großen Schritten vorwärts kommen.
Lassen Sie uns nicht zurück schreiten, lassen Sie uns vorwärtsgehen. Machen Sie den Weg frei. Sie haben die Macht! Den Mächtigen wird der Arsch geleckt und den Schwachen wird in den Arsch getreten.
Ihre Freiheit ist nicht die meine. Nicht in der Freiheit der Brüder besteht die Welt, sondern aus Gerechtigkeit, die aus unabhängiger Wahrheit kommt. Nicht die Gefangenen erkämpfen die Freiheit, und auch ist es nicht der Minister, der die Gerechtigkeit erteilt.
Ich habe Ihnen noch Bilder, Schriftverkehr zusammengestellt. Vielleicht finden Sie Zeit um sich das einmal anzusehen. Es würde mich freuen.
Mit besten Grüßen
Karl Glanz
Goethe schrieb sein „Venezianischen Epigrammen“; Thomas Paine arbeitete an seinem „Das Zeitalter der Vernunft“; Schleiermacher schrieb „Über die Religion. Reden an die Gebildeten unter ihren Verächtern“; Novalis schrieb sein „Theodicee“; Edward Gibbon „Verfall und Sturz des Römischen Reiches“. Richard Weston „Apologien“ versuchte Gibbon und Pain zu widerlegen.
Es wurden physikalische, chemische, biologische Entdeckungen gemacht, soziologische Prinzipien gefunden. Neue wissenschaftliche Heilmethoden wurden gefunden und ausprobiert. Philosophierende Staatsmänner, gierige Geschäftemacher, Wissenschaftler, Künstler, Bauern alle leben zusammen auf engen Raum, Gescheite und Dumme. Sie lieben und sie hassen sich. Sie führen Kriege, schlossen Verträge, brachen sie, und führten neue Kriege. Die wenigen Gescheiten drängen vorwärts, die ungeheure Zahl der anderen halten sie zurück. Und trotzdem kommen wir vorwärts.
Karl Marx schrieb sein „Kapital“, dann kam Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, beide wurden ermordet. Nelson Mandela saß mehr als zwanzig Jahre in Haft. Und warum das nur: wegen der Freiheit. Und ich – ich sitze hier und schreibe an diesen Brief.
Ich kotzt mich an. Diese Republik, die durch und durch korrupt ist. Seit vier Jahren gibt es jetzt einen Rechtsstreit zwischen Wiener Wohnen und mir. Und warum das ganze? Ganz einfach, Wiener Wohnen hat meine Wohnung zerstört. Eine Anhörung hat es gegeben, vor Gericht, daraufhin hat Wiener Wohnen die Klage zurückgezogen und jetzt, fünfzehn Monate später, bekomme ich eine Exekution. Aber das ist noch nicht alles. Dazu kommt noch, dass ich mich bei Wiener Wohnen beschwert habe, die haben auch geantwortet, sie würden das prüfen und mir dann Bescheid geben. Nun, Wiener Wohnen, versucht es ganz klug anzugehen, indem sie denken, dass sie lange genug warten, bis die Einspruchsfrist des Exekutionsantrages abgelaufen ist, Wiener Wohnen sich dann zurücklehnen kann, mein Einkommen exekutiert wird und sich Wiener Wohnen die Hände reibt.
Ih bin zwar kein Rechtsanwalt, aber eines sagt mir mein Rechtsverständnis schon, dass da ein ganz großer Betrug läuft. Es ist wirklich traurig es sagen zu müssen, aber es stinkt zum Himmel!
Wer sich aufgibt und sich ganz anpasst, den haut das Schicksal auf den Kopf, der verliert sich selber. Man darf die Kanten nicht brechen wollen, man muss versuchen zu biegen und zu runden, die Welt und sich selber. Was sich Wiener Wohnen erlaubt ist ganz einfach zu viel. Wiener Wohnen hat sich verselbstständigt. Da gibt es kein halten mehr.
Bis jetzt ist es der Menschheit nicht gelungen, die Geschicke der Vernunft unterzuordnen. Da wir menschlich sind, haben wir es nicht geschafft, unseren körperloses und unser geistiges Leben rational zu gestalten. Und trotzdem haben wir eine Schritt vorwärts getan. Aber jetzt, wirft uns diese korrupte Republik zurück. Und ich darf annehmen, dass auch Sie ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise haben.
Es geht nicht darum zu ergründen, ob wir eine absolut vollkommene Gesellschaft schaffen können. Es geht darum, ob wir mit großen Schritten vorwärts kommen.
Lassen Sie uns nicht zurück schreiten, lassen Sie uns vorwärtsgehen. Machen Sie den Weg frei. Sie haben die Macht! Den Mächtigen wird der Arsch geleckt und den Schwachen wird in den Arsch getreten.
Ihre Freiheit ist nicht die meine. Nicht in der Freiheit der Brüder besteht die Welt, sondern aus Gerechtigkeit, die aus unabhängiger Wahrheit kommt. Nicht die Gefangenen erkämpfen die Freiheit, und auch ist es nicht der Minister, der die Gerechtigkeit erteilt.
Ich habe Ihnen noch Bilder, Schriftverkehr zusammengestellt. Vielleicht finden Sie Zeit um sich das einmal anzusehen. Es würde mich freuen.
Mit besten Grüßen
Karl Glanz
Mail an SPÖ, 23.11.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Ich komme mir vor wie Don Quijote, obwohl ich Don Carlos heiße, reite ich auch gegen Windmühlen, nur meine Windmühlen sind nichts anderes als Wiener Wohnen. Das ist auch gut so, kann ich den Österreichern vorführen, wie die Wiener Sozialisten wirklich funktionieren, sollten sie immer noch denken, dass sie gut behandelt werden. Mir geht es nicht um den Sieg, mir geht es um den Kampf. Ich bin der ewige Kämpfer. In mir steckt ein Stück von Don Quijote. In mir brennt die Gier, für die Gerechtigkeit zu kämpfen. Wo ich ein Unrecht finde, da muss ich zuschlagen. Ich sehe es nicht ein, dass Gerechtigkeit ein blaues Ziel, ein Ideal ist, unerreichbar. Gerechtigkeit muss es für alle geben, nicht nur erkämpft mit Faustrecht, sondern mit Überlegung und den Gesetzen.
In meinem Kampf, den ich jetzt führe, werde ich der Unterlegene sein, aber ein Gutes hat das ganze: vielleicht habe ich doch Glück und ich finde meine Dulzinea, so wie Don Quijote sie gefunden hat, kann auch Don Carlos sie finden.
Ich habe Ihnen noch Bilder, Schriftverkehr zusammengestellt. Vielleicht finden Sie Zeit um sich das einmal anzusehen. Es würde mich freuen.
Mit besten Grüßen
Karl Glanz
Ich komme mir vor wie Don Quijote, obwohl ich Don Carlos heiße, reite ich auch gegen Windmühlen, nur meine Windmühlen sind nichts anderes als Wiener Wohnen. Das ist auch gut so, kann ich den Österreichern vorführen, wie die Wiener Sozialisten wirklich funktionieren, sollten sie immer noch denken, dass sie gut behandelt werden. Mir geht es nicht um den Sieg, mir geht es um den Kampf. Ich bin der ewige Kämpfer. In mir steckt ein Stück von Don Quijote. In mir brennt die Gier, für die Gerechtigkeit zu kämpfen. Wo ich ein Unrecht finde, da muss ich zuschlagen. Ich sehe es nicht ein, dass Gerechtigkeit ein blaues Ziel, ein Ideal ist, unerreichbar. Gerechtigkeit muss es für alle geben, nicht nur erkämpft mit Faustrecht, sondern mit Überlegung und den Gesetzen.
In meinem Kampf, den ich jetzt führe, werde ich der Unterlegene sein, aber ein Gutes hat das ganze: vielleicht habe ich doch Glück und ich finde meine Dulzinea, so wie Don Quijote sie gefunden hat, kann auch Don Carlos sie finden.
Ich habe Ihnen noch Bilder, Schriftverkehr zusammengestellt. Vielleicht finden Sie Zeit um sich das einmal anzusehen. Es würde mich freuen.
Mit besten Grüßen
Karl Glanz
Mail an Schlichtungsstelle, 27.11.2011
Sehr geehrte Frau Dittrich!
Nach 15 Monaten der Ruhe hat Wiener Wohnen eine Exekution eigebracht, die auch angenommen wurde, was mich nicht verwundert. Leider habe ich von dieser Exekution erst vom BG Mattersburg erfahren und die haben so kyptisch geschrieben, da wäre ein "Titel", der exekutiert werden müsste. Ich habe "Titel" mit Urteil übersetzt und habe natürlich geantwortet, dass es keinen Titel gibt. Kurz: die Exekution ist jetzt im Laufen. Was mich noch mehr sauer macht ist, dass Wiener Wohnen einfach behauptet, ich hätte 3 Monate keinen Zins bezahlt. ich kann aber nachweisen, dass ich den Zins bezahlt habe. Ich weiß mir nicht mehr zu helfen! Ist wirklich alles so korrupt oder habe ich einfach nur Pech?
Könnten Sie veilleicht eine Stellungnahme abgeben?
Anbei Bilder von den E-Arbeiten, EMail von Wiener Wohnen und der Beleg vom Zins.
mfg
Karl Glanz
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011 habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.
Die Einbringung des Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11. Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf, sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes Mattersburg vor.
Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel, die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.
Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.
Gründe für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ing. Josef Neumayer
Direktor
_______________________________________
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Doblhoffgasse 6, A-1082 Wien
Tel.: 05 75 75 75, Fax: 05 75 75 99-74611
E-Mail: josef.neumayer@wien.gv.at, Homepage: www.wienerwohnen.at
Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für die bezeichnete Adressatin bzw. den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht die vorgesehene Adressatin bzw. der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder deren Vertreterin bzw. dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhaltes dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit der Absenderin bzw. dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen und die E-Mail unverzüglich zu löschen.
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 21 Jul 2010 10:58:28 +0200
Von: "Dittrich Regina" regina.dittrich@wien.gv.at
An: w771zn@gmx.at
Betreff: 21, Rußbergstraße 13
MA 50-Schli-II/2909/2010
Wien 21, Rußbergstraße 13
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/13
1210 Wien
per E-Mail: w771zn@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Leider wurde der Computer bezüglich einer Kontaktaufnahme wegen der
Elektroleitungen nicht fündig, es sind also keine Unterlagen verfügbar, obwohl
ich mich dunkel erinnern kann.
Wie ich Ihrem Mail entnehme, wollen Sie die von Wiener Wohnen
durchgeführte Elektroinstallation über Putz nicht dulden. Tatsächlich entspricht
eine solche nicht dem sogenannten ortsüblichen Standard. In Wien ist es
ortsüblich, Elektroleitungen in Wohnungen unter Putz auszuführen und kann eine
Oberputzführung nur als Provisorium bis zur Herstellung der unter Putz
ausgeführten Elektroinstallation angesehen werden. Es besteht für Sie die
Möglichkeit, bei der MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle in 1190 Wien,
Muthgasse 62, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 MRG - Durchsetzung notwendiger
Erhaltungsarbeiten - einzubringen. In der Anlage übermittle ich Ihnen ein
Muster eines solchen Antrages. Wichtig: Antragsteller ist der oder die
Hauptmieter der Wohnung, Antragsgegner die Stadt Wien (nicht Wiener Wohnen!)
vertreten durch Stadt Wien - Wiener Wohnen für den 21. Bezirk. Bitte den
unterschriebenen Antrag, wenn möglich in 3-facher Ausfertigung, unter Anschluss
einer Mietvertragskopie, an die MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle (Adresse
siehe oben) übermitteln oder den unterschriebenen Antrag sowie den
Mietvertrag einscannen und per Mail übermitteln.
Bitte teilen Sie mir auch mit, welches Verfahren bei Gericht anhängig ist
bzw. was dort abgehandelt werden soll. Das kann ich Ihrer Mail leider
nicht entnehmen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Nochmals möchte ich in
diesem Zusammenhang die Einladung aussprechen, mich unter der unten
angeführten Telefonnummer persönlich zu kontaktieren bzw. zu unseren
Servicezeiten (Montag und Mittwoch in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr) persönlich
vorzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
in wohnrechtlichen Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat II
Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
A-1190 Wien
Tel.: +43 1 4000 74555 DW
Fax.: +43 4000 99 74555
E-Mail: regina.dittrich@wien.gv.at
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/
Nach 15 Monaten der Ruhe hat Wiener Wohnen eine Exekution eigebracht, die auch angenommen wurde, was mich nicht verwundert. Leider habe ich von dieser Exekution erst vom BG Mattersburg erfahren und die haben so kyptisch geschrieben, da wäre ein "Titel", der exekutiert werden müsste. Ich habe "Titel" mit Urteil übersetzt und habe natürlich geantwortet, dass es keinen Titel gibt. Kurz: die Exekution ist jetzt im Laufen. Was mich noch mehr sauer macht ist, dass Wiener Wohnen einfach behauptet, ich hätte 3 Monate keinen Zins bezahlt. ich kann aber nachweisen, dass ich den Zins bezahlt habe. Ich weiß mir nicht mehr zu helfen! Ist wirklich alles so korrupt oder habe ich einfach nur Pech?
Könnten Sie veilleicht eine Stellungnahme abgeben?
Anbei Bilder von den E-Arbeiten, EMail von Wiener Wohnen und der Beleg vom Zins.
mfg
Karl Glanz
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011 habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.
Die Einbringung des Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11. Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf, sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes Mattersburg vor.
Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel, die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.
Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.
Gründe für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ing. Josef Neumayer
Direktor
_______________________________________
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Doblhoffgasse 6, A-1082 Wien
Tel.: 05 75 75 75, Fax: 05 75 75 99-74611
E-Mail: josef.neumayer@wien.gv.at, Homepage: www.wienerwohnen.at
Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für die bezeichnete Adressatin bzw. den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht die vorgesehene Adressatin bzw. der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder deren Vertreterin bzw. dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhaltes dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit der Absenderin bzw. dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen und die E-Mail unverzüglich zu löschen.
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 21 Jul 2010 10:58:28 +0200
Von: "Dittrich Regina" regina.dittrich@wien.gv.at
An: w771zn@gmx.at
Betreff: 21, Rußbergstraße 13
MA 50-Schli-II/2909/2010
Wien 21, Rußbergstraße 13
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/13
1210 Wien
per E-Mail: w771zn@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Leider wurde der Computer bezüglich einer Kontaktaufnahme wegen der
Elektroleitungen nicht fündig, es sind also keine Unterlagen verfügbar, obwohl
ich mich dunkel erinnern kann.
Wie ich Ihrem Mail entnehme, wollen Sie die von Wiener Wohnen
durchgeführte Elektroinstallation über Putz nicht dulden. Tatsächlich entspricht
eine solche nicht dem sogenannten ortsüblichen Standard. In Wien ist es
ortsüblich, Elektroleitungen in Wohnungen unter Putz auszuführen und kann eine
Oberputzführung nur als Provisorium bis zur Herstellung der unter Putz
ausgeführten Elektroinstallation angesehen werden. Es besteht für Sie die
Möglichkeit, bei der MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle in 1190 Wien,
Muthgasse 62, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 MRG - Durchsetzung notwendiger
Erhaltungsarbeiten - einzubringen. In der Anlage übermittle ich Ihnen ein
Muster eines solchen Antrages. Wichtig: Antragsteller ist der oder die
Hauptmieter der Wohnung, Antragsgegner die Stadt Wien (nicht Wiener Wohnen!)
vertreten durch Stadt Wien - Wiener Wohnen für den 21. Bezirk. Bitte den
unterschriebenen Antrag, wenn möglich in 3-facher Ausfertigung, unter Anschluss
einer Mietvertragskopie, an die MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle (Adresse
siehe oben) übermitteln oder den unterschriebenen Antrag sowie den
Mietvertrag einscannen und per Mail übermitteln.
Bitte teilen Sie mir auch mit, welches Verfahren bei Gericht anhängig ist
bzw. was dort abgehandelt werden soll. Das kann ich Ihrer Mail leider
nicht entnehmen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Nochmals möchte ich in
diesem Zusammenhang die Einladung aussprechen, mich unter der unten
angeführten Telefonnummer persönlich zu kontaktieren bzw. zu unseren
Servicezeiten (Montag und Mittwoch in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr) persönlich
vorzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
in wohnrechtlichen Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat II
Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
A-1190 Wien
Tel.: +43 1 4000 74555 DW
Fax.: +43 4000 99 74555
E-Mail: regina.dittrich@wien.gv.at
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/
Mail an Wiener Wohnen, 2.12.2011
Sehr geehrter Herr Neumayer,
zuerst einmal Danke für die Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben, dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.
mfg
Karl Glanz
zuerst einmal Danke für die Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben, dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.
mfg
Karl Glanz
Mail an Bundeskanzler, 4.12.2012
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!
So wunderbar sieht ihre Partei aus und Wiener Wohnen. Die stolpern wirklich von einem Verbrechen in das nächste.
Sehen Sie sich die folgenden Briefe an.
Sehr geehrter Herr Neumayer,
zuerst einmal Danke für die Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben, dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.
Gerechtigkeit? Aber doch nicht bei uns. Weil ich Gerechtigkeit einfordere muss ich jetzt leiden.
Sehr geehrter Herr Neuwirth!
Ich habe einige Probleme mit Wiener Wohnen, deshalb schreibe ich Ihnen auch, vielleicht können Sie daraus einen kleinen Artikel machen. Da ich ganz alleine bin, keine Unterstützung bekomme und gegen eine Instution wie "Wiener Wohnen" kämpfen muss, muss ich mich an alle wenden, die mich unterstützen könnten (die es aber nicht tun werden).
Schauen Sie sich das ganze in Ruhe an und entscheiden Sie dann selber.
mfg
Karl Glanz
So wunderbar sieht ihre Partei aus und Wiener Wohnen. Die stolpern wirklich von einem Verbrechen in das nächste.
Sehen Sie sich die folgenden Briefe an.
Sehr geehrter Herr Neumayer,
zuerst einmal Danke für die Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben, dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.
Gerechtigkeit? Aber doch nicht bei uns. Weil ich Gerechtigkeit einfordere muss ich jetzt leiden.
Sehr geehrter Herr Neuwirth!
Ich habe einige Probleme mit Wiener Wohnen, deshalb schreibe ich Ihnen auch, vielleicht können Sie daraus einen kleinen Artikel machen. Da ich ganz alleine bin, keine Unterstützung bekomme und gegen eine Instution wie "Wiener Wohnen" kämpfen muss, muss ich mich an alle wenden, die mich unterstützen könnten (die es aber nicht tun werden).
Schauen Sie sich das ganze in Ruhe an und entscheiden Sie dann selber.
mfg
Karl Glanz
Mail an Rechnungshof, 24.11.2011
An den Rechnungshof(RH):
Prinzipiell dürfte das ganze Problem den Rechnungshof nicht interessieren, denn weder die Gerichte noch die Justiz, inklusive der Justizministerin scheint das zu interessieren. Was dem RH vielleicht interessieren könnte, müsste, sollte, ist der Umstand, das bei Wiener Wohnen (WW) nicht alles mit rechten Dingen zugehen dürfte. Es kann doch nicht sein, dass es 15 Monate dauert bis WW nachvollziehen kann, dass Zins fehlt, nicht gezahlt worden ist. WW hat offenbar keine Kontrolle über ihre Geldflüsse, weder bei den Eingängen, noch bei den Ausgängen. Das es sich dabei um einen Betrug handelt, sei nur nebensächlich dargestellt. Was noch lustig ist, ist, dass sich alle gegenseitig eine Entschuldigung geben werden. Nach 5 Monaten, habe ich die Exekution hinter mir, dann wird das Gericht genüsslich feststellen, dass die Exekution nicht rechtmäßig ist, das Geld eingehalten wurde und das Gericht keinen Zugriff auf das Geld hat. Das Gericht wäscht seine Hände in Unschuld, hat es doch nur das gemacht was von ihm gefprdert wurde und WW wäscht seine Hände in Unschuld weil das Gericht das alles überprüfen hätte müssen, es aber nicht gemacht hat. Der Dumme im Leben ist immer der "Kleine", der Bürger, der Steuerzahler, um ihn kümmert man sich nicht.
mfg
Karl Glanz
Prinzipiell dürfte das ganze Problem den Rechnungshof nicht interessieren, denn weder die Gerichte noch die Justiz, inklusive der Justizministerin scheint das zu interessieren. Was dem RH vielleicht interessieren könnte, müsste, sollte, ist der Umstand, das bei Wiener Wohnen (WW) nicht alles mit rechten Dingen zugehen dürfte. Es kann doch nicht sein, dass es 15 Monate dauert bis WW nachvollziehen kann, dass Zins fehlt, nicht gezahlt worden ist. WW hat offenbar keine Kontrolle über ihre Geldflüsse, weder bei den Eingängen, noch bei den Ausgängen. Das es sich dabei um einen Betrug handelt, sei nur nebensächlich dargestellt. Was noch lustig ist, ist, dass sich alle gegenseitig eine Entschuldigung geben werden. Nach 5 Monaten, habe ich die Exekution hinter mir, dann wird das Gericht genüsslich feststellen, dass die Exekution nicht rechtmäßig ist, das Geld eingehalten wurde und das Gericht keinen Zugriff auf das Geld hat. Das Gericht wäscht seine Hände in Unschuld, hat es doch nur das gemacht was von ihm gefprdert wurde und WW wäscht seine Hände in Unschuld weil das Gericht das alles überprüfen hätte müssen, es aber nicht gemacht hat. Der Dumme im Leben ist immer der "Kleine", der Bürger, der Steuerzahler, um ihn kümmert man sich nicht.
mfg
Karl Glanz
Mail an Prammer, 30.12.2011
Sie kömmern sich, zumindest nach den Ausführungen, im Rahmen der
Margarteha-Lupac-Stiftung um die Demokratie. Da haben Sie aber einiges
verpasst! Demokratie gibt es schon lange nicht mehr, die ist doch schon längst
abgeschafft, heute leben wir in einer Diktatur, eingeführt von den politischen
Parteien, die gar nicht mehr wissen, was sie alles machen wollen um den Bürger
zu unterdrücken.
Gestern war ich am BG Mattersburg. Nachdem ich seit 2 Monaten verurteilt worden bin, und ich noch immer keine Nachricht habe, wieso, weshalb, habe ich mir gedacht, ich hole mir diese Anzeige oder wie das sonst heißen mag, selber ab. Das BG Mattersburg hat meine Erwartungen dabei allerdings mehr als übertroffen. Das BG Mattersburg konnte mir weder sagen, noch ausdrucken, noch finden, was die Anzeige überhaupt war! Ist! Vielleicht ... war es das, vielleicht auch was anderes? Ausflüchte. Auf meine Frage, wieso ich dann verurteilt worden bin, kam die Antwort: das geht uns (also das BG Mattersburg) nichts an, da ist das BG Floridsdorf zuständig!
So einfach kann es sein...
Gestern war ich am BG Mattersburg. Nachdem ich seit 2 Monaten verurteilt worden bin, und ich noch immer keine Nachricht habe, wieso, weshalb, habe ich mir gedacht, ich hole mir diese Anzeige oder wie das sonst heißen mag, selber ab. Das BG Mattersburg hat meine Erwartungen dabei allerdings mehr als übertroffen. Das BG Mattersburg konnte mir weder sagen, noch ausdrucken, noch finden, was die Anzeige überhaupt war! Ist! Vielleicht ... war es das, vielleicht auch was anderes? Ausflüchte. Auf meine Frage, wieso ich dann verurteilt worden bin, kam die Antwort: das geht uns (also das BG Mattersburg) nichts an, da ist das BG Floridsdorf zuständig!
So einfach kann es sein...
Mail an Forum Soziale Gerechtigkeit, 6.1.2012
An das Forum für soziale Gerechtigkeit:
Ich habe schon an so viele geschrieben, aber alle sind nicht da, nicht zu erreichen, auf Urlaub, wollen nichts wissen, nichts verstehen, machen ausflüchte. Vielleicht gehören gerade Sie zu den Personen die nicht weg sind, die da sind, die sich noch trauen. Es würde mich wundern, aber auch freuen.
An PP-Prammer:
Sie kömmern sich, zumindest nach den Ausführungen, im Rahmen der Margarteha-Lupac-Stiftung um die Demokratie. Da haben Sie aber einiges verpasst! Demokratie gibt es schon lange nicht mehr, die ist doch schon längst abgeschafft, heute leben wir in einer Diktatur, eingeführt von den politischen Parteien, die gar nicht mehr wissen, was sie alles machen wollen um den Bürger zu unterdrücken.
Ich habe schon an so viele geschrieben, aber alle sind nicht da, nicht zu erreichen, auf Urlaub, wollen nichts wissen, nichts verstehen, machen ausflüchte. Vielleicht gehören gerade Sie zu den Personen die nicht weg sind, die da sind, die sich noch trauen. Es würde mich wundern, aber auch freuen.
An PP-Prammer:
Sie kömmern sich, zumindest nach den Ausführungen, im Rahmen der Margarteha-Lupac-Stiftung um die Demokratie. Da haben Sie aber einiges verpasst! Demokratie gibt es schon lange nicht mehr, die ist doch schon längst abgeschafft, heute leben wir in einer Diktatur, eingeführt von den politischen Parteien, die gar nicht mehr wissen, was sie alles machen wollen um den Bürger zu unterdrücken.
Mail an Justizombudsstelle, 8.1.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, weil ich der meinung bin, dass ich betrogen werde, aber die Justiz, wie gewohnt wegsieht. Sehen Sie sich bitte die Anhänge an, ich habe nicht alles hochgeladen, aber ich denke, dass es einen guten Überlick gibt, über das Problem.
Seit nunmehr 4 Jahren streiten wir, Wiener Wohnen gegen mich, und obwohl Wiener Wohnen die Klage gegen mich im Augist 2010 zurückgezogen hat, kommt jetzt Wiener Wohnen wieder einmal mit einer Klage, nämlich, dass ich angeblich keinen Zins bezahlt hätte für 3 Monate, was natürlich nicht stimmt. Es sind diese die 3 Monate die an Zins ausständig sind und die ich einehalten habe (pro Monat -25% lt. Aussage des Richters v. BG Floridsdorf). Und das ist für meine Begriffe ein Betrug.
Ich kann meinen Eindruck, den ich schon mitgeteilt habe, nur noch bestärken, es stimmt was ich sagte und ich werde es auch wiederholen.
Wiener Wohnen ist rechtsfrei gestellt und deshalb kann es machen was es möchte. Das ist schade, denn so bleibt das Rechtssystem auf der Strecke.
mfg
Karl Glanz
ich wende mich an Sie, weil ich der meinung bin, dass ich betrogen werde, aber die Justiz, wie gewohnt wegsieht. Sehen Sie sich bitte die Anhänge an, ich habe nicht alles hochgeladen, aber ich denke, dass es einen guten Überlick gibt, über das Problem.
Seit nunmehr 4 Jahren streiten wir, Wiener Wohnen gegen mich, und obwohl Wiener Wohnen die Klage gegen mich im Augist 2010 zurückgezogen hat, kommt jetzt Wiener Wohnen wieder einmal mit einer Klage, nämlich, dass ich angeblich keinen Zins bezahlt hätte für 3 Monate, was natürlich nicht stimmt. Es sind diese die 3 Monate die an Zins ausständig sind und die ich einehalten habe (pro Monat -25% lt. Aussage des Richters v. BG Floridsdorf). Und das ist für meine Begriffe ein Betrug.
Ich kann meinen Eindruck, den ich schon mitgeteilt habe, nur noch bestärken, es stimmt was ich sagte und ich werde es auch wiederholen.
Wiener Wohnen ist rechtsfrei gestellt und deshalb kann es machen was es möchte. Das ist schade, denn so bleibt das Rechtssystem auf der Strecke.
mfg
Karl Glanz
Mail an Rudas, 15.1.2012
Die Menschen haben Gesetze gemacht, damit sie sich nicht in die Haare
bekommen. Nach diesen gesetzten sollten wir uns alle richten. Nur Wiener Wohnen
braucht sich nach diesen Gesetzen zu richten. Wiener Wohnen ist wie eine
Sternschnuppe, sie fliegt durch den Weltraum, zieht einen Schweif hinter sich
her und irgendwann wird diese Sternschnuppe auch verschwinden.
Mail an Rechnungshof, 27.1.2012
An den Rechnungshof:
Ich habe mir die Freiehit genommen und habe einmal durchgerechnet was die Renovierung kosten wird. Im Monat muss der Mieter 100.- mehr zahlen und das (mündlich mitgeteilt für 10 Jahre, schriftlich wurde auf die 10 Jahre vergessen). Das ergibt als für die 10 Jahre 12.000.- Wenn ich jetzt, diese 12.000.- hernehme und gegen die Ersparnis aufrechne, ich rechne mit einer Heizkostenersparnis von 5%, und meine Heizkosten 1000.- betragen, was sie nicht tun, ich nehem das nur um schneller rechnen zu können, dann ereben die 5% Ersparnis 50.-, und das pro Jahr! Also brauche ich 240 Jahre um die Kosten der Sanierung wieder hereinzubekommen! Auf gut Deutsch gesagt: das Haus steht gar nicht mehr und der Mieter muss immer noch dafür blechen. Daraus ergibt sich eine Frage: handelt es sich dabei um eine Parteifinanzierung? Die Firmen, die diese Renovierung durchführen, wem gehören sie? Gibt es da vielleicht ein Nahverhältnis zur SPÖ? Die techniker von Wiener Wohnen wissen das alles, trotzdem wird so ein Wahnsinn durchgeführt. Ein Neubau wird in 30 Jahren abgeschrieben, warum also eine Renovierung die nie in die schwarze Zone kommen wird? Wieder einmal ist der Mieter verarscht worden und das nicht zu knapp!
Wenn Sie isch jetzt denken, was ich annehme, dass Sie das tun, dann muss ich folgendes dazu sagen. Natürlich mache ich das, ich wollte mich nicht mehr darum kümmern, aber Wiener Wohnen hat mit einigen juristischen Tricks eine Exekution durchgesetzt, die ich jetzt mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfe.
Am 22.12.20111 habe ich schon einmal ein Mail gesendet, aber bis heute nichts gehört, gelesen oder sonst was. Es ist schwierig gegen Wiener Wohnen etwas zu unternehmen, schließlich sind sie rechtsfrei gestellt, die dürfen also alles machen was sie wollen.
mfg
Karl Glanz
Ich habe mir die Freiehit genommen und habe einmal durchgerechnet was die Renovierung kosten wird. Im Monat muss der Mieter 100.- mehr zahlen und das (mündlich mitgeteilt für 10 Jahre, schriftlich wurde auf die 10 Jahre vergessen). Das ergibt als für die 10 Jahre 12.000.- Wenn ich jetzt, diese 12.000.- hernehme und gegen die Ersparnis aufrechne, ich rechne mit einer Heizkostenersparnis von 5%, und meine Heizkosten 1000.- betragen, was sie nicht tun, ich nehem das nur um schneller rechnen zu können, dann ereben die 5% Ersparnis 50.-, und das pro Jahr! Also brauche ich 240 Jahre um die Kosten der Sanierung wieder hereinzubekommen! Auf gut Deutsch gesagt: das Haus steht gar nicht mehr und der Mieter muss immer noch dafür blechen. Daraus ergibt sich eine Frage: handelt es sich dabei um eine Parteifinanzierung? Die Firmen, die diese Renovierung durchführen, wem gehören sie? Gibt es da vielleicht ein Nahverhältnis zur SPÖ? Die techniker von Wiener Wohnen wissen das alles, trotzdem wird so ein Wahnsinn durchgeführt. Ein Neubau wird in 30 Jahren abgeschrieben, warum also eine Renovierung die nie in die schwarze Zone kommen wird? Wieder einmal ist der Mieter verarscht worden und das nicht zu knapp!
Wenn Sie isch jetzt denken, was ich annehme, dass Sie das tun, dann muss ich folgendes dazu sagen. Natürlich mache ich das, ich wollte mich nicht mehr darum kümmern, aber Wiener Wohnen hat mit einigen juristischen Tricks eine Exekution durchgesetzt, die ich jetzt mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfe.
Am 22.12.20111 habe ich schon einmal ein Mail gesendet, aber bis heute nichts gehört, gelesen oder sonst was. Es ist schwierig gegen Wiener Wohnen etwas zu unternehmen, schließlich sind sie rechtsfrei gestellt, die dürfen also alles machen was sie wollen.
mfg
Karl Glanz
Mail an ORF, 10.2.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, weil ich der Meinung bin, dass ich betrogen werde, aber die Justiz, wie gewohnt wegsieht. Sehen Sie sich bitte die Anhänge an, ich habe nicht alles hochgeladen, aber ich denke, dass es einen guten Überlick gibt, über das Problem.
Seit nunmehr 4 Jahren streiten wir, Wiener Wohnen gegen mich, und obwohl Wiener Wohnen die Klage gegen mich im Augist 2010 zurückgezogen hat, kommt jetzt Wiener Wohnen wieder einmal mit einer Klage, nämlich, dass ich angeblich keinen Zins bezahlt hätte für 3 Monate, was natürlich nicht stimmt. Es sind diese die 3 Monate die an Zins ausständig sind und die ich einehalten habe (pro Monat -25% lt. Aussage des Richters v. BG Floridsdorf). Und das ist für meine Begriffe ein Betrug.
Ich kann meinen Eindruck, den ich schon mitgeteilt habe, nur noch bestärken, es stimmt was ich sagte und ich werde es auch wiederholen.
Wiener Wohnen ist rechtsfrei gestellt und deshalb kann es machen was es möchte. Das ist schade, denn so bleibt das Rechtssystem auf der Strecke.
mfg
Karl Glanz
ich wende mich an Sie, weil ich der Meinung bin, dass ich betrogen werde, aber die Justiz, wie gewohnt wegsieht. Sehen Sie sich bitte die Anhänge an, ich habe nicht alles hochgeladen, aber ich denke, dass es einen guten Überlick gibt, über das Problem.
Seit nunmehr 4 Jahren streiten wir, Wiener Wohnen gegen mich, und obwohl Wiener Wohnen die Klage gegen mich im Augist 2010 zurückgezogen hat, kommt jetzt Wiener Wohnen wieder einmal mit einer Klage, nämlich, dass ich angeblich keinen Zins bezahlt hätte für 3 Monate, was natürlich nicht stimmt. Es sind diese die 3 Monate die an Zins ausständig sind und die ich einehalten habe (pro Monat -25% lt. Aussage des Richters v. BG Floridsdorf). Und das ist für meine Begriffe ein Betrug.
Ich kann meinen Eindruck, den ich schon mitgeteilt habe, nur noch bestärken, es stimmt was ich sagte und ich werde es auch wiederholen.
Wiener Wohnen ist rechtsfrei gestellt und deshalb kann es machen was es möchte. Das ist schade, denn so bleibt das Rechtssystem auf der Strecke.
mfg
Karl Glanz
Mail an ORF,11.2.2012
Herr Stefanakis,
dass hätte ich mir denken können, dass auch der ORF so "unabhängig" ist, dass er bei "Wiener Wohnen" den Schwanz einzieht.!
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Dr. Sylvia Papházy VA-W-G/0201-B/1/2011 16. Jän. 2012
Sehr geehrter Herr Glanz!
Ihre an die Volksanwaltschaft per E-Mail übermittelten Unterlagen habe ich erhalten und danke
Ihnen vorab für Ihr in die Tätigkeit der Volksanwaltschaft gesetztes Vertrauen.
Den von Ihnen auszugsweise vorgelegten, bis in das Jahr 2008 zurück reichenden Unterlagen
entnehme ich, dass gegen Sie nach einem Gerichtsverfahren gegen Wiener Wohnen betreffend
Ihre frühere Wohnung in 1210 Wien, Rußbergstraße 13/13/3, ein Exekutionsverfahren geführt
wird. Nach Verlust Ihrer Gemeindewohnung dürften Sie Ihren Wohnsitz in den Sprengel des Bezirksgerichtes
Mattersburg verlegt haben, zumal dort das Exekutionsverfahren gegen Sie geführt
wird. Ihre aktuelle Adresse haben Sie auf dem vorgelegten Gerichtsbeschluss des Bezirksgerichtes
Mattersburg unkenntlich gemacht.
Leider muss ich Ihnen auf Basis dieser Informationen mitteilen, dass die Volksanwaltschaft nicht
in der erhofften Weise für Sie tätig werden kann. Die Volksanwaltschaft wurde nämlich insbesondere
als nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Gerichtsentscheidungen
unterliegen hingegen keiner Überprüfung oder Kommentierung durch die Volksanwaltschaft.
Gerichtsentscheidungen können nur im gerichtlichen Instanzenzug überprüft und
gegebenenfalls bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden.
Entscheidungen der (Exekutions-)Gerichte sind von der Volksanwaltschaft daher unkommentiert
zur Kenntnis zu nehmen.
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 10 Feb 2012 15:13:49 +0100
Von: buergeranwalt@orf.at
An:
CC: w771zn@gmx.at
Betreff: AW: Konkret - ORF
Sehr geehrter Herr Glanz,
ich bitte Sie, sich mit der Beschwerde zunächst einmal an die
Volksanwaltschaft zu wenden.
Die Juristen der VA können den Fall prüfen
0800 223 223 oder post@volksanw.gv.at
Mit besten Grüßen
Mag. Alexander Stefanakis
ORF - Redaktion "BürgerAnwalt"
Würzburggasse 30 1136 Wien
fon: + 431 / 87878 / 14 522
fax: + 431 / 87878 / 13760
mob: + 43 / 664 / 817 81 32
mail: sascha.stefanakis@orf.at
dass hätte ich mir denken können, dass auch der ORF so "unabhängig" ist, dass er bei "Wiener Wohnen" den Schwanz einzieht.!
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Dr. Sylvia Papházy VA-W-G/0201-B/1/2011 16. Jän. 2012
Sehr geehrter Herr Glanz!
Ihre an die Volksanwaltschaft per E-Mail übermittelten Unterlagen habe ich erhalten und danke
Ihnen vorab für Ihr in die Tätigkeit der Volksanwaltschaft gesetztes Vertrauen.
Den von Ihnen auszugsweise vorgelegten, bis in das Jahr 2008 zurück reichenden Unterlagen
entnehme ich, dass gegen Sie nach einem Gerichtsverfahren gegen Wiener Wohnen betreffend
Ihre frühere Wohnung in 1210 Wien, Rußbergstraße 13/13/3, ein Exekutionsverfahren geführt
wird. Nach Verlust Ihrer Gemeindewohnung dürften Sie Ihren Wohnsitz in den Sprengel des Bezirksgerichtes
Mattersburg verlegt haben, zumal dort das Exekutionsverfahren gegen Sie geführt
wird. Ihre aktuelle Adresse haben Sie auf dem vorgelegten Gerichtsbeschluss des Bezirksgerichtes
Mattersburg unkenntlich gemacht.
Leider muss ich Ihnen auf Basis dieser Informationen mitteilen, dass die Volksanwaltschaft nicht
in der erhofften Weise für Sie tätig werden kann. Die Volksanwaltschaft wurde nämlich insbesondere
als nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Gerichtsentscheidungen
unterliegen hingegen keiner Überprüfung oder Kommentierung durch die Volksanwaltschaft.
Gerichtsentscheidungen können nur im gerichtlichen Instanzenzug überprüft und
gegebenenfalls bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden.
Entscheidungen der (Exekutions-)Gerichte sind von der Volksanwaltschaft daher unkommentiert
zur Kenntnis zu nehmen.
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 10 Feb 2012 15:13:49 +0100
Von: buergeranwalt@orf.at
An:
CC: w771zn@gmx.at
Betreff: AW: Konkret - ORF
Sehr geehrter Herr Glanz,
ich bitte Sie, sich mit der Beschwerde zunächst einmal an die
Volksanwaltschaft zu wenden.
Die Juristen der VA können den Fall prüfen
0800 223 223 oder post@volksanw.gv.at
Mit besten Grüßen
Mag. Alexander Stefanakis
ORF - Redaktion "BürgerAnwalt"
Würzburggasse 30 1136 Wien
fon: + 431 / 87878 / 14 522
fax: + 431 / 87878 / 13760
mob: + 43 / 664 / 817 81 32
mail: sascha.stefanakis@orf.at
Mail an, VfGH, 15.2.2012
An den VfGH/Verfassungsschutz:
Ich habe die Nachricht (15.pdf) erhalten. Mit dieser nachricht vom BG wird ganz deutlich, dass die Justiz mit allen Mitteln versucht, das Verbrechen, dass Wiener Wohnen begangen hat zu tilgen. In einem Schreiben an das BG wird festgehalten und festgeszellt, dass ich glaubwürdig nachgewiesen habe, den Zins bezahlt zu haben. Trotzdem muss ich nachweisen, dass ich nicht ins Postkastl geschaut habe und muss nachweisen, dass ich das auch nicht konnte. Das ist ein Verstoß gegen die Verfassung.
1. Wiener Wohnen hat einfach was konstruiert, was vor einem Gericht niemals standhalten kann. (in Österreich vielleicht schon)
2. Die Justiz unternimmt alles mögliche um diese Vorgehensweise von Wiener Wohnen nicht öffentlich werden zu lassen.
3. Das BG hat niemals nachgefragt ob ich einen Brief/Zahlungsaufforderung bekommen habe, bzw. ob so etwas von Wiener Wohnen überhaupt versendet wurde.
4. Das BG hat eine Verurteilung ausgesprochen ohne eine Anzeige oder Anklage zu finden oder zu haben. Das BG konnte mir keine Kopie geben.
Alle zittern vor Wiener Wohnen und ich nehem auch an, dass Sie zittern werden. Es ist ja viel einfacher gegen Tierschützer vorzugehen, als gegen Wiener Wohnen.
Das ist keine Demokratie mehr das ist eine Diktatur.
mfg
Karl Glanz
Ich habe die Nachricht (15.pdf) erhalten. Mit dieser nachricht vom BG wird ganz deutlich, dass die Justiz mit allen Mitteln versucht, das Verbrechen, dass Wiener Wohnen begangen hat zu tilgen. In einem Schreiben an das BG wird festgehalten und festgeszellt, dass ich glaubwürdig nachgewiesen habe, den Zins bezahlt zu haben. Trotzdem muss ich nachweisen, dass ich nicht ins Postkastl geschaut habe und muss nachweisen, dass ich das auch nicht konnte. Das ist ein Verstoß gegen die Verfassung.
1. Wiener Wohnen hat einfach was konstruiert, was vor einem Gericht niemals standhalten kann. (in Österreich vielleicht schon)
2. Die Justiz unternimmt alles mögliche um diese Vorgehensweise von Wiener Wohnen nicht öffentlich werden zu lassen.
3. Das BG hat niemals nachgefragt ob ich einen Brief/Zahlungsaufforderung bekommen habe, bzw. ob so etwas von Wiener Wohnen überhaupt versendet wurde.
4. Das BG hat eine Verurteilung ausgesprochen ohne eine Anzeige oder Anklage zu finden oder zu haben. Das BG konnte mir keine Kopie geben.
Alle zittern vor Wiener Wohnen und ich nehem auch an, dass Sie zittern werden. Es ist ja viel einfacher gegen Tierschützer vorzugehen, als gegen Wiener Wohnen.
Das ist keine Demokratie mehr das ist eine Diktatur.
mfg
Karl Glanz
Mail an Verfassungsschutz, 17-2.2012
S. g. Damen und Herren,
ich habe den verdacht, dass die österreichische verfassung verletzt wird und wende mich an sie um eine auskunft, bzw. wenn sie der meinung sind, dass es sich um eine verfassungsverletzung handelt, dass sie eingreifen und die nötigen schritte einleiten.
wie sie aus der anlage 15 sehen, muss ich nachweisen, dass ich keine gelegenheit hatte in das postfach zu sehen. das ist noch nicht schlimm, schlimm ist vielmehr, dass mit dieser nachforschung, deren sinnhaftigkeit nur darin liegt, dass das verbrechen das WIENER WOHNEN begangen hat, dadurch verheimlicht werden soll und auch werden wird.
aus anlage 3 ersehen sie, dass ein antrag auf einstellung dieser exekution eingebracht worden ist.
und jetzt meine frage:
ist es normal, dass der bürger, tag und nacht vor dem postfach stehen muss um auf einen brief zu warten, den er nicht erwartet? oder ist das ein vorgang, den sich die justiz ausdenkt um das verbrechen, dass wiener wohnen begangen hat zu decken. mein antrag wird abgelehnt werden, davon kann ich ausgehen, gleichzeitig muss ich auch davon ausgehen, dass mit der zurückweisung meines antrages, das verbreche ungesühnt bleiben wird. und wenn es sich wirklich so verhält, dann kann das nur eine verletzung der verfassung sein.
mein rechtsverständnis streubt sich gegen eine solche vorgehensweise, in der institutionen wie wiener wohnen beschütz werden. es ist auch so, dass wiener wohnen einen strafantrag stellen kann, darf, ohne dass das gericht, die justiz diesen antrag prüft, soll, kann, muss. es kann doch nicht sein, dass die gerichte, so wie wiener wohnen, den bürger als vogelfrei erklären.
auf rasche antwort hoffend, die ich nicht bekommen werde, denn der verfassungsschutz kümmert sich lieber um tierschützer, denn da ist die gegenwehr nicht zu fürchten.
karl glanz
ich habe den verdacht, dass die österreichische verfassung verletzt wird und wende mich an sie um eine auskunft, bzw. wenn sie der meinung sind, dass es sich um eine verfassungsverletzung handelt, dass sie eingreifen und die nötigen schritte einleiten.
wie sie aus der anlage 15 sehen, muss ich nachweisen, dass ich keine gelegenheit hatte in das postfach zu sehen. das ist noch nicht schlimm, schlimm ist vielmehr, dass mit dieser nachforschung, deren sinnhaftigkeit nur darin liegt, dass das verbrechen das WIENER WOHNEN begangen hat, dadurch verheimlicht werden soll und auch werden wird.
aus anlage 3 ersehen sie, dass ein antrag auf einstellung dieser exekution eingebracht worden ist.
und jetzt meine frage:
ist es normal, dass der bürger, tag und nacht vor dem postfach stehen muss um auf einen brief zu warten, den er nicht erwartet? oder ist das ein vorgang, den sich die justiz ausdenkt um das verbrechen, dass wiener wohnen begangen hat zu decken. mein antrag wird abgelehnt werden, davon kann ich ausgehen, gleichzeitig muss ich auch davon ausgehen, dass mit der zurückweisung meines antrages, das verbreche ungesühnt bleiben wird. und wenn es sich wirklich so verhält, dann kann das nur eine verletzung der verfassung sein.
mein rechtsverständnis streubt sich gegen eine solche vorgehensweise, in der institutionen wie wiener wohnen beschütz werden. es ist auch so, dass wiener wohnen einen strafantrag stellen kann, darf, ohne dass das gericht, die justiz diesen antrag prüft, soll, kann, muss. es kann doch nicht sein, dass die gerichte, so wie wiener wohnen, den bürger als vogelfrei erklären.
auf rasche antwort hoffend, die ich nicht bekommen werde, denn der verfassungsschutz kümmert sich lieber um tierschützer, denn da ist die gegenwehr nicht zu fürchten.
karl glanz
Mail an Wiener Wohnen
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
vor einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von Wiener Wohnen be mir und hat die elektrische Anlage erneuert. Seit dieser Erneuerung, sollte von so etwas überhaupt die Rede sein, funktioniert meine Waschmaschine und mein elektrische Bratofen nicht mehr. Luster, die früher montiert waren, wurden ganz einfach abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht die Aufgabe die ihm von Wiener Wohnen übertragen worden ist.
Nun, aus einer bewohnbaren Wohnung ist nun eine unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt diverse Bilder der Arbeit des Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im Anhang.
Da ich der Meinung bin, dass die Wohnung in einen funktionalen Zustand übergeben werden sollte, denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich eine Mietzinssenkung verlangen.
mfg
karl Glanz
vor einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von Wiener Wohnen be mir und hat die elektrische Anlage erneuert. Seit dieser Erneuerung, sollte von so etwas überhaupt die Rede sein, funktioniert meine Waschmaschine und mein elektrische Bratofen nicht mehr. Luster, die früher montiert waren, wurden ganz einfach abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht die Aufgabe die ihm von Wiener Wohnen übertragen worden ist.
Nun, aus einer bewohnbaren Wohnung ist nun eine unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt diverse Bilder der Arbeit des Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im Anhang.
Da ich der Meinung bin, dass die Wohnung in einen funktionalen Zustand übergeben werden sollte, denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich eine Mietzinssenkung verlangen.
mfg
karl Glanz
Mail an die Schlichtungsstelle
Sehr geehrte Frau Dittrich!
ich habe einen Brief vom 20.02 von Wiener Wohnen erhalten indem festgestellt wird, dass die Vorgehensweise völlig normal wären und deshalb auch kein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion vorlägen. "...die Verlegung auf Putz um die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand ...beseitigt werden." Soweit ist das ja richtig, aber die Verwüstungen die in dieser Wohnung angerichtet wurden, darüber schweigt sich Wiener Wohnen aus. Wie Sie sehen kommen wir nicht zusammen, deshalb ist ein Schiedsspruch unausweichlich, denn ich bin immer noch der Meinung, dass hier ein Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegt. Wiener Wohnen lehnt das natürlich ab, was auch nicht anders zu erwarten war. Sie haben ja alle Unterlagen und Photos.
mfg
Karl Glanz
ich habe einen Brief vom 20.02 von Wiener Wohnen erhalten indem festgestellt wird, dass die Vorgehensweise völlig normal wären und deshalb auch kein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion vorlägen. "...die Verlegung auf Putz um die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand ...beseitigt werden." Soweit ist das ja richtig, aber die Verwüstungen die in dieser Wohnung angerichtet wurden, darüber schweigt sich Wiener Wohnen aus. Wie Sie sehen kommen wir nicht zusammen, deshalb ist ein Schiedsspruch unausweichlich, denn ich bin immer noch der Meinung, dass hier ein Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegt. Wiener Wohnen lehnt das natürlich ab, was auch nicht anders zu erwarten war. Sie haben ja alle Unterlagen und Photos.
mfg
Karl Glanz
Antwort von FAWOS
Sehr geehrter Herr Glanz,
wir haben ihr Mail erhalten.
Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass FAWOS nur für die
Delogierungsprävention von Privat- und Genossenschaftswohnungen zuständig sind,
nicht für Gemeindewohnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Platteter Isabella
Antwort, Die Grünen
Sehr geehrter Herr Glanz,
vielen Dank für Ihr mail. Unserer Jurist hat die Sache durchgesehen und
gelangt zu der Meinung, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft damit
nichts zu tun hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dialogteam der Wiener Grünen
vielen Dank für Ihr mail. Unserer Jurist hat die Sache durchgesehen und
gelangt zu der Meinung, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft damit
nichts zu tun hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dialogteam der Wiener Grünen
Antwort von Wiener Wohnen
Sehr geehrter Herr Glanz!
Ihr Schreiben an Herrn Direktor Ing. Neumayer vom 11 .11.2011 wurde zum Anlass einer Überprüfung genommen.
Wir werden Ihnen so rasch wie möglich eine Antwort übermitteln. Bis dahin ersuchen wir um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martina Klaubauf
Kanzlei
Antwort von RAK
Sehr geehrter Herr Glanz!
Wir bringen Ihnen zur Kenntnis, dass der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer
Burgenland keine Rechtsauskünfte erteilt. Wir empfehlen Ihnen, sich mit
einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der Ihnen die gewünschte
Rechtsauskunft erteilen wird.
In der Anlage übermitteln wir Ihnen eine Information für eine unentgeltliche
anwaltliche Rechtsauskunft im Sprengel der Rechtsanwaltskammer Burgenland.
Es steht Ihnen auch frei, bei Ihrem zuständigen Wohnsitzgericht an einem
Amtstag, der jeden Dienstag Vormittag stattfindet, vorzusprechen, um dort
eine kostenlose Rechtsauskunft zu erhalten.
Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Für die Rechtsanwaltskammer Burgenland
Der Präsident:
Dr. Thomas Schreiner
FdRdAdKammersekretär:
Monika Alfons
Wir bringen Ihnen zur Kenntnis, dass der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer
Burgenland keine Rechtsauskünfte erteilt. Wir empfehlen Ihnen, sich mit
einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der Ihnen die gewünschte
Rechtsauskunft erteilen wird.
In der Anlage übermitteln wir Ihnen eine Information für eine unentgeltliche
anwaltliche Rechtsauskunft im Sprengel der Rechtsanwaltskammer Burgenland.
Es steht Ihnen auch frei, bei Ihrem zuständigen Wohnsitzgericht an einem
Amtstag, der jeden Dienstag Vormittag stattfindet, vorzusprechen, um dort
eine kostenlose Rechtsauskunft zu erhalten.
Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Für die Rechtsanwaltskammer Burgenland
Der Präsident:
Dr. Thomas Schreiner
FdRdAdKammersekretär:
Monika Alfons
Antwort von Wiener Wohnen
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011 habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.
Die Einbringung des Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11. Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf, sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes Mattersburg vor.
Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel, die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.
Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.
Gründe für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ing. Josef Neumayer
Direktor
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011 habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:
Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.
Die Einbringung des Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11. Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf, sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes Mattersburg vor.
Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel, die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.
Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.
Gründe für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ing. Josef Neumayer
Direktor
Antwort vom RH
Sehr geehrter Herr Glanz!
Gerne bestätige ich den Erhalt Ihres E-Mails vom 16. Dezember, in welchem
Sie die schwierige Situation hinsichtlich der Sanierung Ihrer Mietwohnung
schildern.
Zunächst muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Verfassungsgerichtshof
weder auf elektronische noch sonstige bloße Schreiben hin tätig werden kann. Er
kann seine Kontrolltätigkeit nur im Rahmen der in der Verfassung
festgeschriebenen Kompetenzen und eines formellen Verfahrens ausüben. Er wird
grundsätzlich nur aufgrund einer frist- und formgerecht eingebrachten
Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde letzter Instanz tätig.
Das von Ihnen geschilderte Anliegen fällt offenbar in die Zuständigkeit der
ordentlichen Gerichte (das sind die Zivil- und Strafgerichte). Für derartige
Rechtssachen fehlt dem Verfassungsgerichtshof aber jegliche Kompetenz, weil er
von Verfassungs wegen nicht berufen ist, Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit
(z.B. Entscheidungen von Zivilgerichten) zu überprüfen.
Ich kann Ihnen lediglich empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an den
Bürgerdienst der Stadt Wien (die Bezirksstelle für den 21. Bezirk ist
telefonisch unter 502 55-21 bzw. per E-Mail kanzlei–a21@ma55.wien.gv.at zu erreichen) oder an das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bzw. an den Verein
für Konsumenteninformation (www.konsument.at, Telefon: 01/588 77-0) zu wenden.
Weiters rate ich Ihnen, zur Erteilung einer ersten unentgeltlichen
Rechtsauskunft mit der Rechtsanwaltskammer Wien oder für allfällig
weiterführende Informationen mit der für Ihr Bundesland zuständigen
Justiz-Ombudsstelle Kontakt aufzunehmen:
Rechtsanwaltskammer Wien
1010 Wien, Ertlgasse 2/Ecke Rotenturmstrasse
Telefon: 533 27 18-0
Telefax: 533 27 18-44,
E-Mail: office@rakwien.at
Internet: http://www.rakwien.at
Justiz-Ombudsstelle Wien
Justizpalast, Schmerlingplatz 11, 1016 Wien
Kostenlose Servicenummer: 0800 800 440 11
FAX-Nr.: 01 52 152 3208
Mail an Schlichtungsstelle, 12.8.2008
MA 50 - Schli -IV/2163/2008
Wien 21, Rußbergstraße 13
Sanierung der Wohnhausanlage
und
Erhöhung der Hauptmietzinse
gem. §§ 18 ff MRG
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/3
1210 Wien
per E-Mail: w771zn@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezugnehmend auf Ihre Mail
vom 7.7.2008 teile ich Ihnen mit, dass ich diese
an Wiener Wohnen zwecks
Abgabe einer schriftlicher Stellungnahme weiter-
geleitet habe, welche ich
Ihnen nach Vorliegen per Post übermitteln werde.
Unabhängig davon besteht für
Sie aber die Möglichkeit, in einem gesonderten
Verfahren vor der
Schlichtungsstelle die Durchführung notwendiger Erhaltungs-
arbeiten im Mietobjekt zu
beantragen, wenn die elektrische Anlage Ihres Miet-
objektes gefährlich ist. Zu
diesem Zweck müssten Sie einen Antrag gemäß
§ 6 Mietrechtsgesetz (MRG) an
die Schlichtungsstelle richten, der persönlich
unterschrieben sein muss. Für
diesbezügliche Auskünfte stehe ich Ihnen gerne
zur Verfügung.
Derzeit befindet sich der Akt
beim Technischen Sachverständigen, der hinsichtlich
der beantragten Arbeiten mit
der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde.
Nach Einlangen des Gutachtens
wird eine mündliche Verhandlung anberaumt,
zu der die Mieter zeitgerecht
eingeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
in wohnrechtlichen
Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat IV
Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
A-1190 Wien
Tel.: +43 1 4000 74555 DW
Fax.: +43 4000 99 74555
Mail an Winter, 13.2.2009
Sehr geehrte Frau Winter!
Es ist scho bezeichnend für Wiener Wohnen, dass die Ankündigung etwa zehn Tage zu spät kommt. Der Mann war schon lange vor ihrem Mail da!
Im übrigen freut es mich, dass Sie mir Recht geben, aus einer Standard Wohnung wurde durch die recht unorthodoxe Verlegung der Stromleitungen, wie Sie auch richtig bemerken, ein Notstrom, eben, und nur ein Notstrom un alles was mit Not- anfängt ist nicht regulär. Jetzt habe ich eine Notstromversorgung und keine reguläre Stromversorgung, so wie sich das gehören würde. Kurz gesagt, ich gehe von meinem Anliegen nicht ab, ich verlange einen Mietzinskürzung von Standard-Mietzins zu einem Substandard-Mietzins. Da kann Ihre Nachricht auch nichts ändern.
mfg
Karl Glanz
Es ist scho bezeichnend für Wiener Wohnen, dass die Ankündigung etwa zehn Tage zu spät kommt. Der Mann war schon lange vor ihrem Mail da!
Im übrigen freut es mich, dass Sie mir Recht geben, aus einer Standard Wohnung wurde durch die recht unorthodoxe Verlegung der Stromleitungen, wie Sie auch richtig bemerken, ein Notstrom, eben, und nur ein Notstrom un alles was mit Not- anfängt ist nicht regulär. Jetzt habe ich eine Notstromversorgung und keine reguläre Stromversorgung, so wie sich das gehören würde. Kurz gesagt, ich gehe von meinem Anliegen nicht ab, ich verlange einen Mietzinskürzung von Standard-Mietzins zu einem Substandard-Mietzins. Da kann Ihre Nachricht auch nichts ändern.
mfg
Karl Glanz
Mail an Schlichtungsstelle, 18.3.2010
MA 50 - Schli-IV/2163/2008
Wien 21, Rußbergstraße 13
Sanierung der Wohnhausanlage und
Erhöhung der Hauptmietzinse gem. §§ 18 ff MRG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern ist mir ein Brief von Wiener Wohnen ins Haus geflattert, der mich dahingehend informiert hat, dass der Zins um 125 Euro mit 1. April angehoben wird.
1. Soweit von der Schlichtungsstelle bekanntgegeben wurde, dürfte der Zins um 100.- Euro steigen.
2. Ich war so frei und habe mich umgehört. Im 22. Bezirk, meine Nichte wohnt dort, das haus wurde auch renoviert, der Zins aber, stieg nur um 25.- Euro.
Das bringt mich zu der Annahme, dass da etwas nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen sein muss, denn ein Unterschied von solcher Höhe kann nicht einfach zu erklären sein. Was mich zu der Annahme führt, dass in der Renovierung eine versteckte Mietzinserhöhung enthalten ist.
Im übrigen gibt es auch noch einen Beitrag vom ORF, Wien Heute, da wird eine Renovierung vorgestellt, mit derselben Anzahl vom m2, wie in meinem Fall und die Erhöhung betrug auch nur 25.- Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz
Wien 21, Rußbergstraße 13
Sanierung der Wohnhausanlage und
Erhöhung der Hauptmietzinse gem. §§ 18 ff MRG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern ist mir ein Brief von Wiener Wohnen ins Haus geflattert, der mich dahingehend informiert hat, dass der Zins um 125 Euro mit 1. April angehoben wird.
1. Soweit von der Schlichtungsstelle bekanntgegeben wurde, dürfte der Zins um 100.- Euro steigen.
2. Ich war so frei und habe mich umgehört. Im 22. Bezirk, meine Nichte wohnt dort, das haus wurde auch renoviert, der Zins aber, stieg nur um 25.- Euro.
Das bringt mich zu der Annahme, dass da etwas nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen sein muss, denn ein Unterschied von solcher Höhe kann nicht einfach zu erklären sein. Was mich zu der Annahme führt, dass in der Renovierung eine versteckte Mietzinserhöhung enthalten ist.
Im übrigen gibt es auch noch einen Beitrag vom ORF, Wien Heute, da wird eine Renovierung vorgestellt, mit derselben Anzahl vom m2, wie in meinem Fall und die Erhöhung betrug auch nur 25.- Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz
Antwort vom Wohnservice Wien, 19.3.2010
Sehr geehrter Herr Glanz,
die Wohnservice Wien ist der falsche Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wohnservice Wien Team
Wohnservice Wien Ges.m.b.H.
1020 Wien, Taborstraße 1-3
Tel.: +43 ( 0) 1 24 503-25800
Fax: +43 ( 0) 1 24 503-25995
die Wohnservice Wien ist der falsche Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wohnservice Wien Team
Wohnservice Wien Ges.m.b.H.
1020 Wien, Taborstraße 1-3
Tel.: +43 ( 0) 1 24 503-25800
Fax: +43 ( 0) 1 24 503-25995
Antwort Schlichtungsstelle, 23.3.2010
MA 50-Schli-II/1000/2010
Wien, 23.3.2010
Wien 21, Rußbergstraße 13
Erhöhung der Hauptmietzinse
gemäß §§ 18 und 18a MRG
zu MA 50-Schli-IV/2163/2008
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/Stg. 13/Top
Nr. 3
1210 Wien
per E-Mail: w771n@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezugnehmend auf Ihre Mails
vom 11.3.2010 und vom 18.3.2010 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Stadt Wien, vertreten
durch Wiener Wohnen, hat am 6.5.2008 einen Antrag auf Erhöhung der
Hauptmietzinse eingebracht, da heranstehende Sanierungsarbeiten weder aus den
Einnahmen der der Antragstellung vorausgegangenen zehn Kalenderjahre noch mit
den Einnahmen der nächsten zehn Kalenderjahre gedeckt werden konnten. Von der
Einleitung des Verfahrens wurden die Mieter unter anderem mittels Aushang,
welcher am 1.7.2008 in allen Stiegenhäusern angebracht wurde, verständigt. Mit
der Prüfung der beantragten Arbeiten hinsichtlich Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit
und Preisangemessenheit wurde Herr Architekt Dipl.Ing. Josef Reich in seiner Funktion
als Zivilingenieur - der also weder bei Wiener Wohnen noch beim Magistrat Wien
beschäftigt ist - beauftragt. In seinem Gutachten vom 19.8.2008 wurde die Höhe
der Sanierungskosten inklusive der Baunebenkosten mit 3.374.494,03 Euro bekannt
gegeben. Mit Ladung vom 22.12.2008, welche in sämtlichen Stiegenhäusern am
29.12.2008 zum Aushang gebracht wurde, wurden die Mieter zur mündlichen
Verhandlung bei der Schlichtungsstelle am 27.1.2009 eingeladen, in der die
Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert wurde.
Die amtswegige Überprüfung
der Hauptmietzinsabrechnung durch die Schlichtungsstelle ergab per 31.12.2008
ein Passivum in Höhe von 801.175,49 Euro, das auf Grund der gesetzlichen
Bestimmungen den Baukosten hinzuzurechnen war. Vom Land Wien wurde ein einmaliger
Zuschuss in Höhe 523.101,-- Euro gewährt, der das Gesamterfordernis wieder
verminderte.
Auf Grund dieses (gesetzlich
vorgeschriebenen) Ermittlungsverfahrens ergaben sich die
Entscheidungs-grundlagen für die Schlichtungsstelle, sodass diese mit Bescheid
vom 2.2.2009 eine vorläufige Hauptmietzinserhöhung im Ausmaß von 0,24 Euro pro
m² und Monat zuzüglich zum anrechenbaren Hauptmietzins ab 1.4.2010
ausgesprochen hat. Für Ihr Mietobjekt wurde ein gesamt erhöhter Hauptmietzins
von 284,25 Euro pro Monat ermittelt. Diese Entscheidung wurde den Mietern mit
Aushang vom 16.2.2009 zur Kenntnis gebracht bzw. zugestellt und in der
Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit verwiesen, dass gegen diese
Entscheidung das zuständige Bezirksgericht angerufen werden kann. Keine der
Verfahrensparteien hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sodass die
Entscheidung der Schlichtungsstelle rechtsgültig geworden und Wiener Wohnen
nunmehr ab 1.4.2010 berechtigt ist, den in der Entscheidung für jedes
Mietobjekt ausgewiesenen erhöhten Hauptmietzins einzuheben.
Generell ist zu sagen, dass
ein direkter Vergleich unterschiedlicher Wohnhausanlagen nicht möglich und
jedes Haus (Wohnhausanlage) immer individuell zu betrachten ist. Allen
Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist jedoch evident, dass streng nach den
gesetzlichen Vorschriften beurteilt wird, ob und in welcher Höhe eine
Hauptmietzinserhöhung auszusprechen ist. Außerdem weist die Schlichtungsstelle
in ihren Entscheidungen immer auf die verschiedenen Beihilfestellen hin, die
bezüglich eines Mietzuschusses kontaktiert werden können.
Letztendlich wird noch auf
die Möglichkeit der Akteneinsicht hingewiesen, welche Montag und Mittwoch in
der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:30 Uhr bis
17:30 Uhr bei der Schlichtungsstelle möglich ist, um sich selbst ein Bild über
die von der Schlichtungsstelle gesetzten Verfahrensschritte bilden zu können.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen
Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
für den Abteilungsleiter:
Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und
Schlichtungsstelle
in wohnrechtlichen
Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat II
Antwort der Justizombusstelle
Sehr
geehrter Herr Glanz !
Ich
nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.5.2010, in
welcher
Sie darlegen, dass Sie von Wiener Wohnen eine
Räumungsklage
erhalten haben. Sie haben sich 25 % Ihres
Mietzinses
einbehalten, weil Sie die Meinung vertreten,
dass
in Ihrer Mietwohnung der Strom nicht mehr den
Gegebenheiten
entsprochen habe. Sie sind der Ansicht, dass
der
Beamte von Wiener Wohnen Amtsmissbrauch begehe, weil er
gewusst
habe, worum es sich handle und statt Schritte zu
unternehmen,
lediglich die Räumungsklage eingebracht worden
sei.
Sie
wenden sich mit Ihrem Anliegen an die Justiz-
Ombudsstelle
Wien. Die Justiz-Ombudsstelle geht Beschwerden
über
die Verfahrensdauer von Gerichtsprozessen oder dem
Verhalten
von Gerichtsbediensteten nach. In Ihrem Falle
scheint
es zweckmäßig, dass Sie sich zunächst, bevor Sie
eine
Anzeige wegen § 302 StGB bei der Polizei oder bei der
Staatsanwaltschaft
einbringen, an die Fachstelle für
Wohnungssicherung
– Fawos – in 1020 Wien, Schiffamtsgasse
14/3,
Tel.Nr. 01 218 56 90, E-Mail: fawos@volkshilfewien.
at,
Internet: www.volkshilfe-wien.at wenden.
Ich
verbleibe mit freundlichen Grüßen
Für
die Leiterin der Justiz-Ombudsstelle
Mag.
Strebinger
Elektronisch
Mail
an BPD-Wien
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wurde von Wiener Wohnen geklagt (Räumungsklage). Gemäß § 2 GGG (Gerichtsgebührengesetz) ist für das zivilgerichtliche Verfahren I. Instanz mit der Überreichung der Klage die Pauschalgebühr vom Kläger zu entrichten. Das
bedeutet, dass die klagende Partei, in meinem Falle Wiener
Wohnen bereits die Pauschalgebühr bei Einbringung der Räumungsklage zu entrichten gehabt hat.
Jetzt hat aber die Pauschalgebühr von mir gefordert, dabei aber auch geschrieben hat, dass wir (Wiener Wohnen) nach Ablauf der Zahlungsfrist weitere, auch gerichtliche, Einbringungsschritte setzten, wodurch für Sie zusätzliche Kosten (z.B.: Gerichtsgebühren) entstehen. Das ist ein Vergehen nach §147 Schwerer Betrug. Ich bringe dieses Vergehen deswegen zur Anzeige.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz
Ich wurde von Wiener Wohnen geklagt (Räumungsklage). Gemäß § 2 GGG (Gerichtsgebührengesetz) ist für das zivilgerichtliche Verfahren I. Instanz mit der Überreichung der Klage die Pauschalgebühr vom Kläger zu entrichten. Das
bedeutet, dass die klagende Partei, in meinem Falle Wiener
Wohnen bereits die Pauschalgebühr bei Einbringung der Räumungsklage zu entrichten gehabt hat.
Jetzt hat aber die Pauschalgebühr von mir gefordert, dabei aber auch geschrieben hat, dass wir (Wiener Wohnen) nach Ablauf der Zahlungsfrist weitere, auch gerichtliche, Einbringungsschritte setzten, wodurch für Sie zusätzliche Kosten (z.B.: Gerichtsgebühren) entstehen. Das ist ein Vergehen nach §147 Schwerer Betrug. Ich bringe dieses Vergehen deswegen zur Anzeige.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz
Antwort Schlichtungsstelle
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezüglich Ihres Mails vom
1.7.2010 und einer etwaigen Antragstellung gemäß § 6 Abs. 1 MRG ersuche ich Sie
ab Montag, den 19. Juli 2010 um telefonische Kontaktaufnahme, damit ich mit
Ihnen die Sach- und Rechtslage bezüglich einer etwaigen Antragstellung
ausführlich erörtern kann. Sie können aber auch zu unseren Servicezeiten,
Montag und Mittwoch, in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr persönlich bei mir
vorsprechen.
Derzeit ist für mich nicht
ersichtlich, warum ein Verfahren bei Gericht anhängig ist, zumal die
Entscheidung der Schlichtungsstelle vom 2.2.2009 über die Einhebung eines
vorläufig erhöhten Hauptmietzinses ja in Rechtskraft erwachsen ist. Diese
Information habe ich Ihnen mit Mail vom 23.3.2010 übermittelt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser
Auskunft vorerst gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 50
Antwort Schlichtungsstelle
MA 50-Schli-II/2909/2010
Wien 21, Rußbergstraße 13
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/13
1210 Wien
per E-Mail: w771zn@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Leider wurde der Computer
bezüglich einer Kontaktaufnahme wegen der Elektroleitungen nicht fündig, es
sind also keine Unterlagen verfügbar, obwohl ich mich dunkel erinnern kann.
Wie ich Ihrem Mail entnehme,
wollen Sie die von Wiener Wohnen durchgeführte Elektroinstallation über Putz
nicht dulden. Tatsächlich entspricht eine solche nicht dem sogenannten
ortsüblichen Standard. In Wien ist es ortsüblich, Elektroleitungen in Wohnungen
unter Putz auszuführen und kann eine Oberputzführung nur als Provisorium bis
zur Herstellung der unter Putz ausgeführten Elektroinstallation angesehen
werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, bei der MA 50 - Gruppe
Schlichtungsstelle in 1190 Wien, Muthgasse 62, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1
MRG - Durchsetzung notwendiger Erhaltungsarbeiten - einzubringen. In der Anlage
übermittle ich Ihnen ein Muster eines solchen Antrages. Wichtig: Antragsteller
ist der oder die Hauptmieter der Wohnung, Antragsgegner die Stadt Wien (nicht
Wiener Wohnen!) vertreten durch Stadt Wien - Wiener Wohnen für den 21. Bezirk.
Bitte den unterschriebenen Antrag, wenn möglich in 3-facher Ausfertigung, unter
Anschluss einer Mietvertragskopie, an die MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle
(Adresse siehe oben) übermitteln oder den unterschriebenen Antrag sowie den
Mietvertrag einscannen und per Mail übermitteln.
Bitte teilen Sie mir auch
mit, welches Verfahren bei Gericht anhängig ist bzw. was dort abgehandelt
werden soll. Das kann ich Ihrer Mail leider nicht entnehmen.
Für Rückfragen stehe ich
gerne zur Verfügung. Nochmals möchte ich in diesem Zusammenhang die Einladung
aussprechen, mich unter der unten angeführten Telefonnummer persönlich zu
kontaktieren bzw. zu unseren Servicezeiten (Montag und Mittwoch in der Zeit von
8:00 bis 13:00 Uhr) persönlich vorzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und
Schlichtungsstelle
in wohnrechtlichen
Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat II
Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
A-1190 Wien
Tel.: +43 1 4000 74555 DW
Fax.: +43 4000 99 74555
E-Mail: regina.dittrich@wien.gv.at
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