Freitag, 12. Oktober 2012

vom www.gericht.at

karlglanz : ( 2012-09-12 16:42:55 / 2019721 ) Wiener Wohnen und die justiz


An den Volksanwalt

schon vor einigen Wochen habe ich Ihnen geschrieben, Sie können das im untenstehenden Mail nachlesen. ich habe mich auch noch an den Rechnungshof gewandt, weil ich der meinung war, dass der Rechnungshof Wiener Wohnen überprüft, aber ich habe feststellen müssen, dass die Überprüfung des Rechnungshofes nur auf den Einsatz von öffentliche Mittel stützt. Siehe untenstehendes Mail.
Wie Sie sehen können, wurde für mein Anliegen die Volksanwaltschaft genannt. Ob das der richtige Ansprechpartner ist, davon bin ich nicht überzeugt. Es kommt mir eher so vor, als würde eine undanbare Aufgabe von einem zum anderen verschoben. Und undankbar ist diese Aufgabe schon.
Mein neurliches Schreiben bezieht sich weniger auf den Sachverhalt, ob oder ob ich nicht den Zins bezahlt habe, denn
diese Fragestellung ist ganz einfach lächerlich und ganz leicht zu beweisen. Aber diese ganze Angelegenheit hat ihre eigene Mobilität entwickelt, sie ist ausser Rand und Band geraten. Warum? Ganz einfach: Ich war am BG Mattersburg und wollte Anzeige gegen Wiener Wohnen erstatten, da wurde ich aus dem Gericht geworfen. Eine Anzeige gegen Wiener Wohnen ist somit nicht zulässig. Es geht noch weiter: das Gericht wollte nicht einmal wissen um was für ein Problem es sich handelt! Alles uninteressant. Dabei muss man jetzt wissen, das Wiener Wohnen rechtsfrei gestellt ist, das bedeutet, dass Wiener Wohnen machen kann was es möchte, ohne Gefahr zu laufen, in irgendeiner Weise zur Rechenschaft gezogen zu werden. Was das Gericht und damit auch die Justiz damit ganz eindrucksvoll gezeigt hat, für wen sie da ist, für wen sie arbeitet und für wen sie Recht spricht. Noch dazu wurde ein Exekutionsverfahren eingeleitet. Das BG Matttersburg hat dann auch noch gesagt, dass dieses Geld, das exekutiert wird, an das Gericht geht, bis eine Entscheidung vorliegt. Die PVA hat mir aber mitgeteilt, dass dieses Geld an Wiener Wohnen übermittelt worden ist. Also eine Lüge.

Der Präsident ist "nur" Präsident, alles andere geht ihm nichts an.
Bundeskanzler Faymann, ist Kanzler, alles andere geht ihm nichts an. Dabei vergisst er, dass er auch Vorsitzender der SP ist.
EU-Abgeordneter Swoboda ist auf der Flucht.
Busek lässt nichts von sich hören.
Alle politischen Parteien, vertreten im Parlament geben nicht einmal eine Stellungnahme ab.
Justizministerin karl hat sich vergraben.
JM gibt keine Antwort.
Keiner ist zuständig. Jeder schiebt es auf jemanden anderen.

Das aber führt zu zwei ganz einfachen Fragen.

Frage 1: Ist Wiener Wohnen eine kriminelle Organisation?

Wenn man sich die Vorgehensweise von Wiener Wohnen ansieht, kann sich jeder die Antwort selber geben.
Aber das führt zu der ultimativen Frage:

Frage 2: Ist Österreich ein krimineller Staat?

Und das ist heute auch meine Frage.

mfg
Karl Glanz

Antworten:

@topic : ( 2012-09-13 07:56:07 / 2019764 )

Dieser Beitrag strotzt nur so von formalen Fehlern

### : ( 2012-09-13 10:33:12 / 2019781 ) @ Herr Karl

Sehr geehrter Herr Glanz,

eigentlich wollten wir die Wahrheit noch ein wenig hinterm Berg halten - aber nun sind Sie uns ja offensichtlich schon auf die Schliche gekommen. Da stehen wir natürlich nicht an, auszupacken, die ganze Wahrheit auf den Tisch zu legen und fürderhin mit offenem Visier zu operieren.

Wie Sie zumindest im Ansatz bereits richtig erkannt haben, befinden Sie sich in der Matrix. Sämtliche Institutionen, Einrichtungen, Behörden, ja selbst ihre Mitbürger, Nachbarn, deren Hunde und Katzen, nebenbei aber auch die Tiere des Waldes und die Bäume und Pflanzen, sind zu 20% Teil einer intragalaktischen Verschwörung gegenüber Ihrer Person, zu den restlichen 80% jedoch gar nicht existent, sondern nur Ihrer durch medikamentöse Behandlung und hypnotische Experimente auf ein vielfaches des Normwertes erhöhten zerebralen Unterbewusstseins- und Fantasietätigkeit entsprungen.

Als Mittelpunkt dieser angesprochenen Verschwörungs-Matrix fungiert eine vollkommen frei erfundene und Ihnen mittels Laserchipimplantat eingeimpfte Organisation namens Wiener Wohnen, welche als Second-Level-Feindbild die Hauptaufgabe wahrnimmt, Ihre Aggressionen zu bündeln, um selbige kontrollieren zu können. Dass in diesem Zusammenhang der Eindruck entstanden ist, Sie würden tatsächlich eines der fiktiven Gebäude einer imaginären Organisation bewohnen, war durchaus gewollter Teil des Gesamtexperiments.

Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen dringend, zwei Stück von den roten und eine von den gelben Pillen zu nehmen, und Ihr Bett wieder aufzusuchen. Um die durch die Aufregung gegebene Verletzungsgefahr möglichst hintanzuhalten, wird der Pfleger in Kürze die Arm- und Fußmanschetten etwas enger schnallen und Ihre Gehirntätigkeit für sechs Stunden auf einen niedrigeren Level einstellen.

Diese Information vernichtet sich nach dem Lesen von selbst - Sie werden schon morgen nichts mehr davon wissen.

Ihr Matrix-Team

daspünktchen1 : ( 2012-09-13 11:04:57 / 2019782 )

Verschwörungstheorien: JFK-Attentat, 11.September Twin-Towers, Volksanwaltschaft - Wiener Wohnen.

zum Profil... scharade : ( 2012-09-13 12:33:53 / 2019801 ) @ karlglanz


Sie brauchen Informationen zu Wiener Wohnen.

Google: wikilegia wiener wohnen

dort können Sie sich ein Bild machen.

Schreiben Sie bitte, was Sie davon halten.

kabaretttt : ( 2012-09-13 14:15:02 / 2019808 ) @KarlGlanz

Herzlichen Dank für diesen unterhaltsamen Beitrag !!!

Allerdings bleibt einem nach diesen chaotischen Zeilen nur eines in Erinnerung :

"Geht ihm nichts an..." brüll

+*+*+ : ( 2012-09-13 15:29:24 / 2019811 ) Doppelname?

Karl Glanz = Herbert Prohaska?

"geht ihm nichts an" hat ihn verraten!

zum Profil... Doris : ( 2012-09-13 17:28:21 / 2019823 ) @ karlglanz

Gegenfrage 1: Sind Sie ein Querulant?

Gegenfrage 2: weshalb wenden Sie sich nicht an einen Rechtsanwalt, damit er in Ihrem Namen Klage einbringt? Als Anwalt wird er sich wohl nicht bei Gericht so rasch "abschasseln" lassen.

##### : ( 2012-09-13 18:57:14 / 2019831 ) @Doris

Und wenn die Frage noch so offensichtlich blöd ist, unsere Doris gibt Auskunft. Brav.

zum Profil... Doris : ( 2012-09-14 08:02:10 / 2019865 ) @#####

Ihnen dürfte entgangen sein, dass ich 2 - leicht sarkastische -
Gegenfragen gestellt und keinen Ratschlag gegeben habe. Vielleicht
also beim Lesen, spätestens jedoch vor dem sinnlosen
Herummaekeln, kurz einmal das Gehirn einschalten - sofern
vorhanden.

####### : ( 2012-09-14 10:51:07 / 2019874 ) @Doris

Ob Gegenfrage oder Ratschlag. Solange jeder fake oder jeder so offensichtlich aufgelegte Blödsinn Antwort findet, wird das Forum natürlich gerne als Spielwiese benutzt.
Sie schreiben hier sehr viele hilfreiche Kommentare, daher ist es erstaunlich, dass Sie 1. Nicht erkennen, was realistisch erscheint und 2. mit eifrigem Antworten auf jeden Schmarrn die Psychos hier füttern. Schade.
auch Sarkasmus ist eine Antwort.

zum Profil... Doris : ( 2012-09-14 12:49:46 / 2019888 ) @ #######

Und dann gibt es noch Forenschreiber, die nur kritisieren und kommentieren oder sonst irgendwelchen "Mist" von sich geben. "Jedem das Seine, mir das Meine".

###### : ( 2012-09-14 12:54:04 / 2019889 ) @Doris

Jetzt nicht gleich nervös werden. Es tut halt diesem Forum nicht gut, wenn sich jeder Kasperl bestätigt fühlt.

zum Profil... Doris : ( 2012-09-14 20:10:02 / 2019903 ) @ ######

Keine Angst, so schnell werde ich nicht nervoes. Und so manches tut dem Forum nicht gut ... Ein Forum lebt von seinen Usern und deren Beitraegen - auch von den schlechten. Wenn einen das stoert, dann kann man es entweder versuchen, selbst besser zu machen und mit gutem Beispiel voranzugehen, oder man kann sich vom Forum abwenden und sein "Glueck" woanders suchen.

zum Profil... dieechteroswitha : ( 2012-09-14 20:15:09 / 2019905 )

Also "jedem das seine " ist übrigens anti-semitisch...
Liebste Doris...

zum Profil... dieechteroswitha : ( 2012-09-14 20:16:16 / 2019906 )

manchmach fühle ich mich semitisch wie eine liebe Jüdin
deren Menstruationsblut die Wohnung versaut und
verunreinigt... Dann müssen wir jüdisch beten, damit wieder
alles sauber wird.

zum Profil... hasenfreund : ( 2012-09-14 20:42:13 / 2019910 ) @dieechte...

'Also "jedem das seine "' .... Nunja. Niemand hätte bei Doris wohl vermutet, dass sie eine LinxLinke Bazille ist, oder?

zum Profil... Doris : ( 2012-09-14 20:52:41 / 2019912 ) @ dieechteroswitha

Weshalb soll dieser Satz "anti-semitisch" sein?? Vielleicht ist er "gender-maessig" nicht korrekt, weil nur maennliche Formen verwendet werden, aber anti-semitisch??

zum Profil... scharade : ( 2012-09-14 23:54:18 / 2019913 ) @Doris, diechterroswitha

Was schreibt ihr da ?

Karl Glanz steht öffentlich in wikilegia. Zu finden:

Google: wikilegia wiener wohnen

Bevor ihr einfach drauflosurteilt, schaut zuerst die Seite an.

Da ist ein Mann, der sucht Hilfe und was tut ihr?

Ihr schreibt, Herr Glanz soll sich einen Anwalt suchen.
Schaut einmal nach, wo er schon überall war.

Und wenn ihr schon dabei seid, seht sodann auf der genannten Internetseite unter Anwälte nach, welche korrupte Verbrecher sich Anwalt nennen.

Alle mit Namen und Adresse.

Wenn einer von euch denkt, irgendetwas ist dort nicht wahr, dann schreibe ich persönlich die feinen Herrschaften an und liefere euch auch die erhaltenen Antworten, versprochen !

karlglanz : ( 2012-09-15 06:03:32 / 2019918 )

GUten Morgen!

Ich möchte mich nachtträglich bei allen Usern hier entschuldigen da mein erster Beitrag Wiener Wohnen betreffend, frei erfunden war und in keinster Weise den Tatsachen entspricht. Ich wollte ledigich Aufmersamkeit erlangen und mei klägliches Leben etwas aufhellen, da ich seit mehreren Jahren an Schizophrenie und Querulantenwahn leide und ich wieder einmal meine Medikamente abgesetzt hatte.
Ich kann natürlich nicht verprechen dass dies nicht wieder passieren wird aber ich werde alles Mögliche daran setzen dies zukünftig zu verhindern.

mfg
Karl Glanz

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-15 06:27:47 / 2019919 )

fangen wir einmal mit der matrix an.
die matriy besitzt, im mathemathischen sinn, keinen wert. einen wert besitzt nur die determinante. die matrix, im mathematischen sinn, stellt einen raum dar und mit mathematischen methoden kann herausgefunden werden, ob dieser raum von einem anderen raum oder matrix abhängig ist oder nicht.
im übrigen gint es auch noch einen sonderfall eines raumes, der dann kein raum mehr ist sondern eine fläche und die dimenson -1 besitzt. natürlich im mathemathischen sinn. wir wissen alle, dass eine fläche nicht negativ sein kann, in der mathematik gibt es das.
und so komme ich gerade zu diesen forenbeiträge. entschuldigung, denn es gibt auch keine geraden. gerade gibt es nur bei leuten die nicht über den tellerrand sehen können. im mathematischen sinn gibt es keine gerade, denn eine gerade ist nur ein ganz kleines stück einer gekrümmten, also kommt es uns nur so vor.

niemand hat die fragen beantwortet! alle haben sich lustig gemacht! obwohl es da nichts gibt, über das man sich lustig machen kann. die fragen die ich stelle gehen in die substanz, auch wenn das die schreiberInnen nicht so sehen. aber auch eine frage die nicht beantwortet wird, wird beantwortet. und die fragen wurden beantwortet!
frage 1: hat das BG Mattersburg das Recht gebeugt, als es mich aus dem gericht warf?
frage 2: ist wiener wohnen kriminell?
frage 3: ist österreich kriminell?
alle drei fragen wurden eindeutig mit JA beantwortet. weil niemand mit NEIN geantwortet hat.
und ihr alle seht schon, dass wir so nicht zusammenkommen. die gerade, die keine gerade ist, ein raum, der eine fläche ist,...eine matrix die abhängig ist.
es freut micht trotzdem eine solche resonanz gehabt zu haben. es zeigt mir nur, dass ich den richtigen ton getroffen habe und dass es die leute aufregt, die es auch aufregen soll.

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-15 06:48:27 / 2019920 ) Die Justiz und deren Problem

Sehr geehrter Herr Glanz!
In Ihrer E-Mail vom 10.9.2012 übermitteln Sie unter anderem den Beschluss des
Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 23.9.2012, AZ 132 Bl 197/10i. Sie ersuchen um
Aufklärung.

Vorab möchte ich Ihnen erneut mitteilen, dass die Justiz-Ombudsstellen zur Behandlung von konkreten Beschwerden ... wobei es vorwiegend über überlange Verfahrensdauer ... geht.

Der Justiz-Ombusstelle ist es … nicht möglich Gerichtsentscheidungen abzuändern oder Inhalte zu kommentieren.

Ich war so frei und habe das von der Justiz-HP herunterkopiert:

Die österreichische Justiz bietet den BürgerInnen durch die neuen unabhängigen Justiz-Ombudsstellen ein verbessertes Informations- und Beschwerdeservice. Diese sind an den Oberlandesgerichten angesiedelt und werden von erfahrenen RichterInnen betreut.

Sie haben Fragen zu einem gerichtlichen Verfahren? Sie fühlen sich nicht ausreichend informiert? Die Justiz-Ombudsstellen können Ihnen helfen. Aber auch praktische Probleme fallen in die Zuständigkeit der neuen Serviceeinrichtung. Die Ombudsstellen dürfen dabei aber nicht zugunsten einer Partei in ein laufendes Verfahren eingreifen und sind auch keine weitere Rechtsmittelinstanz.
Die Justiz-Ombudsstellen …
- sind leicht zugänglich und unkompliziert erreichbar.
- setzen sich aus erfahrenen und unabhängigen RichterInnen zusammen.
- erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse rasch auf.
- gehen kompetent, unabhängig und rasch Beschwerden nach und informieren die BürgerInnen anschließend direkt. Bei länger andauernden Prüfungen halten sie die Betroffenen über den Fortschritt am Laufenden.
- suchen das direkte Gespräche zwischen den Beteiligten und fungieren im Bedarfsfall als Vermittler.

Schon seltsam, oder? Eigentlich schon blöd!

zum Profil... hasenfreund : ( 2012-09-15 08:08:41 / 2019921 ) @Doris: Bitte lassen sie es doch.

Ich mein klar, sie stört es ja nicht, wenn sie Sätze verwenden, die als Leitspruch am Haupttor von KZs waren - im ggstdl. Fall von Buchenwald.

Ich vermisse nur noch theathralische Ausrufe, dass wir uns von der "Ostküste" nicht alles vorschreiben lassen sollen und dass die jüdischen Schweine uns schon genug gestohlen haben... "Saujud" darf man ja auch nicht mehr sagen, "der soll des bis zur Vergasung machen" auch nicht... Wo soll denn das hinführen, stimmts?

*spei*

zum Profil... dieechteroswitha : ( 2012-09-15 12:11:02 / 2019923 ) http://de.wikipedia.org/wiki/Jedem_das_Seine

http://de.wikipedia.org/wiki/Jedem_das_Seine

zitat : ....
1937 bauten die deutschen Nationalsozialisten das
Konzentrationslager Buchenwald in der Nähe von Weimar. Der
Spruch „Jedem das Seine“ (in der Bedeutung von „Jedem, was
er verdient“) prangte von innen lesbar über dem Haupttor.
Er wurde damit als Propagandaspruch missbraucht, ähnlich
wie „Arbeit macht frei“ über dem Eingang anderer
Konzentrationslager (wie Auschwitz, Dachau, Groß-Rosen,
Sachsenhausen oder Theresienstadt).

zum Profil... dieechteroswitha : ( 2012-09-15 12:13:34 / 2019924 )

Wie man sieht hat es aber einen nazi Hintergrund.

weiss halt nicht jeder... Es sei dir verziehen....

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-15 13:03:11 / 2019926 ) Twittern

das gefällt mir so gut, dass ich das ganze getwittert habe!
besten dank!

blub : ( 2012-09-15 16:34:07 / 2019930 )

Frage 1: Keine Ahnung was sie am BG Mattersburg eigentlich wollten - wenn sie sich allerdings "aufgeführt" haben, wird ihr rauswurd wohl korrekt sein.

Frage 2: Wiener Wohnen ist phasenweise sehr umständlich, es passieren auch Fehler, Wiener Wohnen ist aber nicht kriminell - die Antwort auf Ihre Frage ist nein ("Scharade: wirklich.... dieser einseitige Wikilegia Artikel soll ein Argument sein.... ? wofür...?)

Frage 3: Sie mögen das vielleicht anders empfinden, aber ich darf sie hochoffiziell beruhigen: Österreich ist kein krimineller Staat - die Antwort auf Ihre Frage ist also "nein"

Sie können ja wenn sie lustig sind, die Inhalte der Beschlüsse und Urteile (so was muss es ja geben) hier posten, ihre Eingaben allein sagen halt leider gar nichts aus, außer dass sie vermutlich ein "verdichtetes Rechtsempfinden" haben.

zum Profil... scharade : ( 2012-09-15 20:29:28 / 2019933 ) @ blub

wikilegia.com ist voll von kriminellen Richtern, Anwälten usw. Ich habe noch niemanden angetroffen der behauptet, dort ist alles bestens, nicht ernst gemeint, außer er ist Anwalt, Richter usw

Wer solches gut heißt, hat kein verdichtetes, sondern gar kein Rechtsempfinden. Weitere Seiten:

Google: bananenrepublik österreich
Google: dr gross ferdinand

Da verneinen zu wollen, dass die österr. Justiz korrupt und kriminell ist ?

Lesen kann dort jeder selber, das braucht man nicht zu posten. Aber werten Sie nicht, bevor Sie etwas gelesen haben. Falls Sie eine lustige Stelle finden, teilen Sie mir das bitte mit, damit ich mitlachen kann.

zum Profil... Doris : ( 2012-09-15 21:05:13 / 2019934 ) hasenfreund

Der Ausspruch ist GRIECHISCHEN Ursprungs, und es wird noch zahlreiche klassische Zitate geben, die irgendwann von Nazis verwendet wurden.
Saetze wie "jedem das Seine, mir das Meine" sind mir seit meiner Kindheit gelaeufig, und ich lese, bevor ich diese (wieder)verwende nicht im Lexikon oder in Wikipedia nach, wer sie noch aller benutzt hat. Auch ist es wohl etwas (zu) viel verlangt, alle in div. KZs angebrachten Aufschriften zu kennen. Deshalb muss man noch lange kein Nazi sein, oder sich mit jenem Gedankengut identifizieren. Und nochmals: die meisten dieser Aufschriften und Sprueche sind keine Erfindung der Nazis, sondern haben schon eine weit aeltere Geschichte.

blub : ( 2012-09-16 00:00:56 / 2019935 )

@schareade

Ich glaube viele (die meisten) der Geschichten nicht, die auf Wikilegia stehen oder zumindest nicht in der Form. Bsp Wiener Wohnen Wohnung weg. Da wird beschrieben, wie einem bravem Mieter mit einem Geheimurteil die Whg weggenommen wurde. Am Ende noch ein bisschen gewürzt mit gefühlter Einschränkung der Meinungsffreiheit (na klar drohe ich mit Klage, wenn mir ungerechtfertigterweise Korruption vorgeworfen wird)

Wenn sie nach einer Rauferei die beteiligten fragen, wer denn angefangen hat, wird es in 90% der Fälle der "andere" sein und wenn ich aus meiner Wohnung fliege, dann nicht, weil ich seit 12 Monaten keine Post mehr abhole, mich nicht darum kümmere, ob die Miete von der Bank auch überwiesen wird oder weil ich vielleicht einen anderen Kündigungsgrund gesetzt habe (den ich aber nicht wahrhaben will) sondern weil die Justiz korrupt ist und alle anderen mich "vernichten" wollen.

Um das klarzustellen: Ich denke nicht, dass jedes Urteil richtig ist. In der Justiz (und auch im OGH) sitzen Menschen und Menschen machen Fehler und möglicherweise können Juristen tatsächlich schwerer Fehler eingestehen als andere Leute (was ich aber nicht glaube). Diese Fehler sind aber kein Ausdruck von Korruption oder einer kriminellen Denkweise der Justiz.

Wenn man hier wirklich glaubt Opfer krimineller Machenschaften zu sein, soll doch das "Opfer" die Beschlüsse und Schriftstücke des Gerichts (kann auch anonymisiert) sein, auf Wikilegia posten. Solange nicht die Geschichte von zwei Seiten beleuchtet wurde (warum kam es zur Klage, woran scheiterte die Zustellung, warum wurde das Schloss nicht wieder "rückgetauscht", etc...), bleibt das alles für mich heisse Luft, produziert von jemanden der mit einer Entscheidung, die zu seinen Ungunsten ergangen ist, nicht umgehen kann.

Der einzige in dieser Hinsicht interessenta Fall ist die Geschichte auf "Fehlurteil.at" und auch bei dieser kann von aussen unmöglich gesagt werden, ob sich nicht der Täter (auf Kosten der geifernden "diese korrupte Justiz Massen") zum Opfer stilisieren möchte.

banenrepublik.at - heiße Luft und aus dem Zusammenhang gerissene Urteile.

Bsp, 18 Monate (unbedingt) für den Diebstahl zweier Polohemden. Ja, ein kontroversiell zu betrachtendes Urteil, aber sicher kein Ausdruck einer korrupten oder kriminellen Justiz - auf Standard.at oder auch auf der Amnesty Homepage kann man sich ein wenig mit dem Urteil auseinandersetzen.

Weiters wird dann der Unfall eines Autolenkers in eine Blaskapelle (18M Haft, 2 Tote) mit dem Raub eines Drogensüchtigen (kein Personenschaden, 8 Jahre Haft) in Relation gesetzt um zu zeigen, dass das ungerecht (?) sein soll.

Und da hakt es auch wieder: Jemand der den Unterschied zwischen einem Vorsatzdelikt und einer fahrlässigen Tat nicht VERSTEHT oder nicht verstehen WILL, wird schnell Korruption, etc... schrein und so bleibt leider die traurige Erkenntnis, dass die Leser von Wikilegia und Co nicht bereit und gewillt sind mit der Justiz objektiv auseinenanderzusetzen sondern nur das nachblöken, was ihnen einige Frustrierte vorsagen.

Dadruch kommt die (berechtigte) Kritik an der Justiz aber nicht weiter weil immer gleich die Korruptions und Kriminalitätskeule geschwungen wird.

Eigentlich vergebene Mühe hier, aber irgendwie hats mich überkommen..... :)

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-16 07:13:31 / 2019936 )

Pereat mundus, fiat iusticia (Die Welt möge zugrunde gehen, lang lebe die Gerechtigkeit)

es ist ganz wunderbar zu sehen, wie sich Wiener Wohnen windet....

zum Profil... scharade : ( 2012-09-16 15:33:22 / 2019945 ) @ blub

Ihr Beiteg zeigt, dass Sie sich mit den Texten bei wikilegia nicht auseinandergesetzt haben, deshalb können Sie auch nicht urteilen.

Eas sind dort eine Viezahl von vorbereitenden Schriftsätzen, Anträgen, Beschwerden samt Beschlüssen und Urteile eingestellt, aus denen man sich ein Bild machen kann.

Unwahrheiten können dort nicht eingetragen werden, denn die würden geahndet und bestraft. Der Beweis liegt auf der Hand. Die Richter, Anwälte, Staatsanwälte sind mit Namen angeführt. Diese juristischen Personen würden sofort Strafantrag stellen und der Text würde entfernt.

Zwei Personen sind mir bekannt, die erhielten einen eingeschriebenen Brief, der Eintrag müsste binnen drei Tagen gelöscht werden, andernfalls würde eine Verleumdungsklage folgen.

Die zwei Personen haben den Eintrag nicht gelöscht, da der Text wahrheitsgemäß eingetragen wurde. Der Text steht nach einem halben Jahr noch immer bei WikiLegia, Klage ist keine eingelangt.

Und Ihren Unsinn, diese abertausend Menschen als frustriert zu bezeichnen, das zeigt nur Ihre Ignoranz.

Die Methode, die Aufdecker anstatt die Verbrecher zu verfolgen hat System.

wikilegia : ( 2012-09-16 16:26:58 / 2019947 )

Nur weil etwas groß und fett geschrieben auf einer kindlich aufgemachten Websiete steht muss das noch lange nichtd er Wahrheit entsprechen. Das werden auch die Naivlinge hier noch lernen. Diese Seite nimmt einfach keienr ernst das sind die Fakten und daher ist es müßig sich weiter damit zu befassen. Punktum!

blub : ( 2012-09-16 17:55:41 / 2019949 )

@scharade: Ich würde mich gerne umfassender äußern, mir fehlt leider die Zeit, aber soviel:

Im Artikel über Wiener Wohnen sind eben KEINE Schriftsätze oä veröffentlicht, welche die Glaubwürfigkeit erhöhen würden. Solange sich das nicht ändert, bleibt der Fall für mich heiße Luft. Und um den geht es in diesem Thread

Ich habe in Wikilegia - naturgemäß - die Artikel gelesen, wo ich aufgrund meiner Kenntnis der Fälle was sagen kann - und hier stimmen die Wikilegia Angaben einfach nicht (Bsp Dornbirner Sparkasse - heiße Luft nicht mehr). Warum sich die Richterin hier nicht wehrt hat aus meiner Sicht 2 Gründe: A) Sind die "Vorwürfe" per se so allgemein formuliert, dass es schon schwer sein würde dagegen vorzugehen; B) wie soll ich denn als Geschädigter Justizmitarbeiter gegen Wikilegia vorgehen? Die "Aufdecker" datenbank hat ja nicht einmal ein Impressum..... (warum nur?).

Nur zur Ergänzung: Nur weil jemand mit Klage droht, diese dann aber nicht umssetzt bedeutet dies nicht, dass er nicht recht haben könnte. Die Tatsache, dass ein unrichtiger Text also noch veröffentlich heißt nicht (automatisch) dass er richtig ist, sondern (vielleicht auch), dass es dem Kläger den Aufwand nicht wert war, das Risiko zu hoch war (auch gerechte Verfahren kann man - beispielsweise wegen Beweisschwierigkeiten verlieren, etc...). Hier vertreten wir aber fundamental andere Standpunkte und werden nicht zusammenkommen.

Die Leute sind frustriert weil sie über Urteile lesen, die sie - mangels differenzierter Beschreibung der Fälle und persönlicher Auseinandersetzung - als ungerecht empfinden müssen. Das ist keine Ingnoranz meinerseits, vielmehr ist diese Situation traurig. Wikilegia und Co bieten aber keine Heilung oder Besserung (wie sie behaupten) sondern sind vielmehr ein Teil des Problems.

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-22 18:24:15 / 2020162 ) @blub

Angezeigt werden folgende Vergehen, begangen von Wiener Wohnen, an Karl Glanz:

1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.

2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben.

3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert.



4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz!

5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.-

6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w - 2 und das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar.

8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.

9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-22 18:28:03 / 2020163 ) Verletzung der Verfassung d. Wiener Wohnen

Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Artikel 11. (1) Bundessache ist die Gesetzgebung, Landessache die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten:
3. Volkswohnungswesen mit Ausnahme der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung;
(2) Soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften als vorhanden erachtet wird, werden das Verwaltungsverfahren, die allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes, das Verwaltungsstrafverfahren und die Verwaltungsvollstreckung auch in den Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung den Ländern zusteht, insbesondere auch in den Angelegenheiten des Abgabenwesens, durch Bundesgesetz geregelt; abweichende Regelungen können in den die einzelnen Gebiete der Verwaltung regelnden Bundes- oder Landesgesetzen nur dann getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes erforderlich sind.
(4) Die Handhabung der gemäß Abs. 2 ergehenden Gesetze und der hiezu erlassenen Durchführungsverordnungen steht dem Bund oder den Ländern zu, je nachdem, ob die den Gegenstand des Verfahrens bildende Angelegenheit der Vollziehung nach Bundes- oder Landessache ist.
Artikel 18. (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.
Artikel 20. (1) (1) Unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der Länder führen nach den Bestimmungen der Gesetze auf Zeit gewählte Organe, ernannte berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte Organe die Verwaltung. Sie sind den ihnen vorgesetzten Organen für ihre amtliche Tätigkeit verantwortlich und, soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an deren Weisungen gebunden. Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.
(2) Durch Gesetz können Organe
1. zur sachverständigen Prüfung,
2. zur Kontrolle der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sowie zur Kontrolle in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens,
3. zur Entscheidung in oberster Instanz, wenn sie kollegial eingerichtet sind, ihnen wenigstens ein Richter angehört und ihre Bescheide nicht der Aufhebung oder Abänderung im Verwaltungsweg unterliegen,
4. mit Schieds-, Vermittlungs- und Interessenvertretungsaufgaben,
5. zur Sicherung des Wettbewerbs und zur Durchführung der Wirtschaftsaufsicht,
6. zur Durchführung einzelner Angelegenheiten des Dienst- und Disziplinarrechts,
7. zur Durchführung und Leitung von Wahlen, oder,
8. soweit dies nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union geboten ist,
von der Bindung an Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe freigestellt werden. Durch Landesverfassungsgesetz können weitere Kategorien weisungsfreier Organe geschaffen werden. Durch Gesetz ist ein der Aufgabe des weisungsfreien Organs angemessenes Aufsichtsrecht der obersten Organe vorzusehen, zumindest das Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der weisungsfreien Organe zu unterrichten, und – soweit es sich nicht um Organe gemäß den Z 2, 3 und 8 handelt – das Recht, weisungsfreie Organe aus wichtigem Grund abzuberufen.
Artikel 83. (2) Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Artikel 87. (1) Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig.
Artikel 94. Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.
Artikel 119. (1) Der übertragene Wirkungsbereich umfasst die Angelegenheiten, die die Gemeinde nach Maßgabe der Bundesgesetze im Auftrag und nach den Weisungen des Bundes oder nach Maßgabe der Landesgesetze im Auftrag und nach den Weisungen des Landes zu besorgen hat.
(2) Die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches werden vom Bürgermeister besorgt. Er ist hiebei in den Angelegenheiten der Bundesvollziehung an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes, in den Angelegenheiten der Landesvollziehung an die Weisungen der zuständigen Organe des Landes gebunden und nach Abs. 4 verantwortlich.
(3) Der Bürgermeister kann einzelne Gruppen von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches - unbeschadet seiner Verantwortlichkeit - wegen ihres sachlichen Zusammenhanges mit den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches Mitgliedern des Gemeindevorstandes (Stadtrates, Stadtsenates), anderen nach Art. 117 Abs. 1 geschaffenen Organen oder bei Kollegialorganen deren Mitgliedern zur Besorgung in seinem Namen übertragen. In diesen Angelegenheiten sind die betreffenden Organe oder deren Mitglieder an die Weisungen des Bürgermeisters gebunden und nach Abs. 4 verantwortlich.
(4) Wegen Gesetzesverletzung sowie wegen Nichtbefolgung einer Verordnung oder einer Weisung können die in den Abs. 2 und 3 genannten Organe, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wenn sie auf dem Gebiet der Bundesvollziehung tätig waren, vom Landeshauptmann, wenn sie auf dem Gebiet der Landesvollziehung tätig waren, von der Landesregierung ihres Amtes verlustig erklärt werden. Die allfällige Mitgliedschaft einer solchen Person zum Gemeinderat wird hiedurch nicht berührt.
Artikel 119a. (1) Der Bund und das Land üben das Aufsichtsrecht über die Gemeinde dahin aus, dass diese bei Besorgung des eigenen Wirkungsbereiches die Gesetze und Verordnungen nicht verletzt, insbesondere ihren Wirkungsbereich nicht überschreitet und die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben erfüllt.
Artikel 121. (1) Zur Überprüfung der Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger ist der Rechnungshof berufen.
(2) Der Rechnungshof verfasst den Bundesrechnungsabschluss und legt ihn dem Nationalrat vor.
Artikel 122. (2) Der Rechnungshof ist von der Bundesregierung und den Landesregierungen unabhängig und nur den Bestimmungen des Gesetzes unterworfen.
Artikel 127. (4) Der Rechnungshof ist befugt, die Gebarung öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Mitteln des Landes zu überprüfen.

zum Profil... weilander : ( 2012-09-22 18:32:37 / 2020164 )

Da versteht einer das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht.

zum Profil... Doris : ( 2012-09-22 19:31:52 / 2020167 )

Wiener Wohnen ist keine Behoerde und stellt daher auch keine Bescheide aus - ergo gibt es auch keine Rechtsmittelbelehrung.

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-23 07:13:10 / 2020174 ) Rechtsstaatlichkeit

ist das noch ein Rechtsstaat?
Die Aussage habe ich von einem Richter, die ist nicht von mir. Wiener Wohnen ist eine Behörde, sie ist rechtsfrei gestellt lt. Justiz. Und wenn es so wäre, warum weigert sich die Justiz dann, meine Klagen anzunehmen?

zum Profil... weilander : ( 2012-09-23 07:47:04 / 2020175 ) @ charlykappel

Behörde

Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist. Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister, Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.

Den Behörden stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der Landesregierung, Gemeindeamt).

HINWEIS
Unterschieden wird auch zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.

Wiener Wohnen ist die größte Wohnungsverwaltung in Europa mit Sitz in Wien. = KEINE Behörde!

Herrlich : ( 2012-09-23 10:20:35 / 2020176 )

wie sich da wieder ein Querlant verrennt. Lese ich immer wieder gerne wie sich manche zum Kasperl machen und gegen Windmühlen ankämpfen wollen die es nicht einmal gibt. Informiere uns bitte weiter Kappelcharly was du noch so alles vorhast. Der Unterhaltungswert ist fast unbezahlbar :-)!

zum Profil... Doris : ( 2012-09-23 13:24:08 / 2020180 ) @ charlykappel

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wollten Sie beim BG in Wr. Neustadt Klage gegen Wiener Wohnen einbringen. Dieses Gericht ist daher vermutlich OERTLICH unzustaendig.

zum Profil... scharade : ( 2012-09-23 16:52:04 / 2020185 )

Falls Herr Glanz bei einem wie Sie sagen "unzuständigen" Gericht eine Klage eingebracht hat, dann ist es Aufgabe des Gerichtes, Ihn an die zuständige Stelle zu verweisen.

Wie oben beschrieben, hat auch der Volksanwalt es nicht der Mühe wert gefunden, den Herren an die zuständige Stelle zu verweisen.

Also, wikilegia, bananenrepublik österreich.

zum Profil... weilander : ( 2012-09-23 18:15:15 / 2020187 ) @scharade

"dann ist es Aufgabe des Gerichtes, Ihn an die zuständige Stelle zu verweisen."

"Wie oben beschrieben, hat auch der Volksanwalt es nicht der Mühe wert gefunden, den Herren an die zuständige Stelle zu verweisen."

Wer sagt, dass das nicht gemacht wurde. Hr. Glanz?
Eine sicher sehr "objektive" Aussage! (Achtung: Sarkasmus)

blub : ( 2012-09-23 20:59:17 / 2020190 )

Angezeigt werden folgende Vergehen, begangen von Wiener Wohnen, an Karl Glanz:

1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.

Warum? Irgendwas wird Wiener Wohnen wohl dazu gesagt haben oder hat man die Kaution tatsächlich "einfach so" einbehalten? (was ich mir nicht vorstellen kann-

2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben.

keine Rechtsmittelbelehrung erforderlich - worüber eigentlich?

3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert.

Ich habe auch einen Kamin - na und?

4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz!

Quatsch - genaueres eingehen, warum dies quatsch ist, zahlt sich leider wohl nicht aus, da threadersteller in einer (eigenen) rechtlichen Welt lebt.

5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.-

Inwiefern hat WW die Whg unbewohnbar gemacht? Welcher Schaden ist ihnen entstanden, dass sie EUR 50.000 begehren?

6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w - 2 und das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar.

Konfus - ohne die Sicht der anderen Seite im Ansatz zu kennen vollkommen unverständlich.

8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.

Siehe 7 - konfus.

9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!

Siehe 7 u. 8 - konfus.

Und das habe ich "mit verdichtetem Rechtsempfinden" meines ersten Postings gemeint. Seitenlange Erklärungen, aber eigentlich ist immer noch nicht einmal im Ansatz klar, was dem Threadersteller eigentlich passiert ist.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Threadersteller SUBJEKTIV alles als sehr ungerecht empfindet, aber dass das Verfahren OBJEKTIV korrekt abgelaufen ist. Dafür spricht, dass zwar seitenweise (sinnlose) Gesetzestexte kopiert werden, aber kein Wort darüber verloren wird, mit welcher Motivation WW vorgegangen ist (und irgendwas werden die schon geschrieben haben.)

Wenn die eigene Wahrnehmung mit der Realität kaum noch Schnittmenge aufweist ist es Zeit sich Hilfe von außen zu nehmen (was im konkreten Fall ein Anwalt, ein Psychotherapeut, etc... sein kann) der die Perspektive wieder gerade rückt.

Traurigerweise bekommt der Threadersteller hier im Forum auch noch Zuspruch (die korrupte Justiz, wehren sie sich), was ihn im schlimmsten Fall noch weiter motivieren wird, mit dem Schädel gegen von ihm selbst errichtete Mauern zu laufen, anstatt in die Lage gebracht zu werden, die Situation von einem neutralen Standpunkt aus zu betrachten.

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-28 07:40:04 / 2020392 )

Sehr geehrter Herr Fischer!
Heute schreibe ich Ihnen, weil ich der Meinung bin, dass in dieser Republik so einiges aus dem Ruder läuft. Ich möchte jetzt gar nicht von Beginn an beginnen, sondern nur von den letzten Monaten erzählen, also beginnend vom Oktober 2011. Ich werde also jetzt erzählen und ich werde versuchen, dann am Ende meiner Geschichte, Ihnen einige Fragen zu stellen.
An einem schönen Morgen bekam ich vom Bezirksgericht Mattersburg eine Klage, Exekution. Damit hat alles begonnen. Diese war schon auffällig, damals habe ich es noch nicht so wahrgenommen, da ich mich in solchen Dingen überhaupt nicht auskenne. Auf diesem Schreiben stand, dass es „Titel“ vorliegen würde! Ein „Titel“! Also, was ist ein „Titel“?. Ich schrieb zurück, dass kann nicht sein, es gibt keinen „Titel“. Wenige Tage später, kam die Antwort. Der „Titel“ deckt sich mit dem „Titel“, die Exekution wird durchgeführt.
Und so begann alles.
Ich bin auch nicht von schlechten Eltern. Zufällig wurde ein neuer Direktor von Wiener Wohnen angelobt, Herr Neumayer. Diesen Herren habe ich geschrieben. Das Antwortmail von Herrn Neumayer schicke ich mit (Mail1). Auf diese Antwort antwortete ich, dass ich bezahlt hätte und das, wenn hr. Neumayer das durchführen lässt, es sich nur um einen Betrug handeln kann. Ich habe dann gewartet, ich wollte sehen, wie weit Hr. Neumayer gehen wird. Eigentlich hätte da schon alle Alarmglocken bei ihm läuten müssen, aber die haben geschwiegen, so wie die Justizministerin und die Polizei auf meine Anschuldigungen schweigt, und wie ich meine, auch aus gutem Grund. Die Exekution wurde und wird durchgeführt. Ich habe daraufhin (Mail3), meine Zahlungsbelege an Hr. Neumayer geschickt. Natürlich ohne Antwort. Still und leise möchte er das Geld einsacken und sich unsterblich machen bei seinen Genossen, Ludwig, Häupl, …
Wenn man jetzt genau hinschaut kann eines sofort erkannt werden. Ich habe aus Zorn, und weil mir das der Richter vom BG Floridsdorf nahegelegt hat, 25% vom Zins einbehalten. Was nichts anderes bedeutet, dass Hr.Neumayer nichts anderes versucht, als den entgangenen Zins mit dieser Lüge wieder hereinzuholen. Wiener Wohnen steht ja über dem Gesetzt und alles was über dem Gesetz steht, steht außerhalb des Gesetzes. Deshalb kann auch Wiener Wohnen alles tun, ob nun rechtlich gedeckt oder auch nicht, Wiener Wohnen kann nicht bestraft werden. Traurig aber wahr. Es gibt also Institutionen in unserem Land, die Vergehen begehen können ohne jemals dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Weil es mich interessiert hat, bin ich, Ende des Jahres, zum Bezirksgericht Mattersburg gefahren. Ich wollte doch wissen, was sich alles hinter diesem ominösen „Titel“ verbirgt, aber vor allem wollte ich wissen, ob das Bezirksgericht Mattersburg diesen „Titel“ überhaupt kennt. Meine Erwartungen wurden erfüllt. Das Bezirksgericht Mattersburg konnte mir keine Kopie der Anzeige oder wie immer man das nennen mag, „Titel“ - wie es das Bezirksgericht Mattersburg nennt geben. Schließlich musste sie zugeben, dass auch sie diesen „Titel“ nicht kennt. Auf meine Frage, auf was sie mich dann verurteilt hat, kam nur ein Schulterzucken. Sie verurteilt, egal was, wofür, solange sie den Willen von Wiener Wohnen erfüllt. Sie muss also Wiener Wohnen zufriedenstellen. Dem konnte man wirklich nichts mehr entgegenhalten, so viel Offenheit verschlägt jedem die Sprache. Ich legte dann ein Blatt Papier auf den Tisch. Das Bezirksgericht Mattersburg fragte nur, was das sei. Ich sagte, dass sind meine Anzeigen gegen Wiener Wohnen. Da sprang das Bezirksgericht Mattersburg auf, streckte die Hände vor und rief: „Das will ich nicht sehen! Ich habe das nie gesehen! Gehen Sie! Da ist die Tür!“ Und so bin ich wieder gegangen.
Zum Schluss noch ein Auszug aus einen meiner Mails:(nachdem da noch einige Tippfehler waren habe ich diese korrigiert, der Wortlaut aber wurde nicht verändert)
Sehr geehrte Damen und Herren,

es stinkt im hause Österreich und es stinkt gewaltig! Da gibt es Wiener Wohnen die von unserem Rechtssystem ausgenommen sind, die können jedes Verbrechen begehen was sie wollen, und niemand kümmert sich darum. Es gibt keinen Richter, keine Justiz, kein Gesetzt mehr für Wiener Wohnen. Die Staatsanwaltschaft rührt sich überhaupt nicht mehr, vielleicht deshalb weil sie geschrieben hat, dass eine Buchhaltungskraft keine Anzeige tätigen kann, jetzt habe ich aber wieder eine Anzeige, ausgestellt von der Buchhaltung von Wiener Wohnen. Was ist also der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchhaltung? Völlig losgelöst von der Erde treiben sie ihr Unwesen. Selbst wenn Wiener Wohnen außerhalb des Gesetze stehen sollte, dass mehrere Leute abstreiten, dass das so ist, so gibt es doch noch Gesetze die eingehalten werden müssen, denn auch die Polizei muss sich nach den Gesetzen halten und kann auch nicht tun und lassen was sie möchte. In der Verfassung kann das einfach nicht stehen, dass ein Wohnungsvermieter zu einer Institution ernannt werden kann, wenn doch, dann kann die Verfassung nur mehr zum kochen benutzt werden.
Und so sitze ich hier und ärgere mich, dass dieses Verbrechen in Österreich überhaupt möglich ist. Es ist möglich.
Jetzt meine Fragen. Die ich an den Herr Fischer stelle und nicht an den Präsidenten Fischer, denn als Präsident sind Sie befangen.
1. Was mich am meisten interessiert ist: Sehen ich das richtig/falsch? Kann es sein, dass ich durch meinen Zorn (ich habe mich schon von der Wohnung in der ich bisher wohnte abgemeldet, bin also derzeit obdachlos) völlig verblendet bin?
2. Nehmen wir an – ich habe recht, bedeutet es das ich auch Recht bekomme vor einem Gericht? (Meine Antwort: Wohl kaum!)
3. Wenn es stimmt, was mir der Richter gesagt hat, dass ich kein Recht habe gegenüber Wiener Wohnen, ist das denn kein Verfassungsverstoß? Ein Wohnungsvermieter in den Rang einer Exekutive zu stellen, ist mehr als vermessen!
4. Leider ist der Bürger machtlos. Er steht da mit leeren Händen, keiner hilft ihm, alle sind gegen ihn. Aber das nur, weil Punkt 3.
5. Vor allem würde mich eines sehr interessieren. Warum nimmt keiner meine meine Anzeigen gegen Wiener Wohnen entgegen? 1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt. 2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben. 3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert. 4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz! 5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.- 6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w – 2 und das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar. 8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug. 9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!

Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz

Mail1:
Sehr geehrter Herr Glanz!

Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011 habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.

Die Einbringung des Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11. Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf, sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes Mattersburg vor.

Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel, die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.

Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.

Gründe für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Ing. Josef Neumayer
Direktor

Mail2: Schreiben an Hrn. Neumayer.
Sehr geehrter Herr Neumayer,

zuerst einmal Danke für die Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben, dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.

mfg
Karl Glanz

Mail3:
An Wiener Wohnen,

wie Sie sehen und lesen können, ganz im speziellen die Antwort von der Schlichtungsstelle, so hat auch diese kein Vertrauen in die Justiz, übrigens genauso wie ich. Die Justiz hat sich schon viel zu viel zu Schulden kommen lassen, als dass sie noch als unparteiisch gelten könnte. Es scheint fast so, dass dieses Land nur mehr eine Cyber-Justiz hat. Wenn es sich um Wiener Wohnen handelt ist ganz plötzlich keiner mehr da. Übrigens - meine Hochachtung für diese Position, niemand sonst kann sich dessen rühmen. Der Betrug, den Wiener Wohnen begangen hat, ist, wie Sie wissen jetzt aktiv geworden, die Exekution wird jetzt durchgeführt. Wie die Schlichtungsstelle schreibt schicke ich Ihnen die Belege, jetzt kann ich es, denn jetzt sind Sie haftbar.

mfg
Karl Glanz

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-28 08:20:43 / 2020395 ) Vom Volksanwalt

Sehr geehrter Herr Glanz!
In Ihrer Beschwerdeangelegenheit nehme ich Bezug auf das per E-Mail am 10. September 2012
übermittelte Unterlagenkonvolut, das ich mir genau durchgesehen habe.
Unter Bezugnahme auf den Vorakt zur Geschäftszahl VA-W-G/0201-B/1/2011 und mein
Schreiben vom 16. Januar 2012 muss ich Ihnen jedoch leider nochmals mitteilen, dass die
Volksanwaltschaft keine Möglichkeit hat, für Sie tätig zu werden.
In unserer Eigenschaft als nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung können
wir Gerichtsentscheidungen leider nicht überprüfen.
Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle wurden vom Gericht überprüft, die Entscheidungen
der unabhängigen Gerichte sind von der Volksanwaltschaft unkommentiert zur Kenntnis zu
nehmen. Gleiches gilt auch für die Einbringung der Räumungsklage und die gegen Sie nunmehr
bestehenden Exekutionstitel, die Sie jedoch in Kopie nicht vorlegen.
Gerichtsentscheidungen können lediglich im Wege des gerichtlichen Instanzenzugs überprüft und
gegebenenfalls bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden.
Ich kann Ihre Enttäuschung verstehen, muss Sie jedoch um Verständnis ersuchen, dass die
Volksanwaltschaft nur im Rahmen der uns durch das Bundes-Verfassungsgesetz eingeräumten
Kompetenzen tätig werden kann.

justInterested : ( 2012-09-28 10:46:03 / 2020399 )

Was war da jetzt eigentlich mit den Stromleitungen? Waren
die der Auslöser? Klingt fast so ...

Selbst verlegt, Wiener Wohnen wegen Gefahr in Verzug
nachgebessert, eigenmächtige Mietminderung wegen Oberputz-
Leitungen, Mietminderung als zu Unrecht einbehalten erkannt,
deshalb Räumungsklage und natürlich Nachforderung des
ausständigen Betrages?

blub : ( 2012-09-28 21:52:01 / 2020439 )

Seitenweise sinnlose Texte über die korrupte Justiz, das "System" und Wiener Wohnen, die jemanden vernichten wollen....

Was kommt jetzt raus (ich gebe zu beim SV ein wenig zu spekulieren, man kann aber schon einiges rauslesen)

Herr G installiert im Pfusch Elektroleitungen in seiner Mietwohnungen, vielleicht hat er sich auch über die alte Installation in seiner Whg aufgeregt.

Wiener Wohnen nimmt nun die günstigste Ersatzvariante (über Putz) vor. Ob es darüber ein Verfahren gibt, wissen wir nicht.

Was wir wissen ist, dass Hr G 25% der Miete einbehält - ob dies vom Ri so empfohlen worden ist oder nicht sei dahingestellt. Sinnvoller wäre es gewesen unter Vorbehalt zu zahlen.

Es kommt was kommen muss: Wiener Wohnen reicht (vollkommen zu Recht) Mietzins und Räumungsklage ein. Für Herrn G. Wenn sie im Monat und 100 zahlen müssen, aber nur 75 überweisen, dann sind das 25 zu wenig, auch wenn SIE der MEINUNG sind, nur 75 zahlen zu müssen. Das nennt man einen KÜNDIGUNGSGRUND.

Herr G macht dies nicht nur einen Monat sondern mehrere und es läppert sich daher eine schöne Summe zusammen (scheinbar so ca. 1500 Euro), in der Zwischenzeit zieht Herr G. aus. Auf die Aussagen "Wiener Wohnen hat mehr bekommen, keine Rechtsmittelbelehrung" braucht nicht weiter eingegangen werden - Herr G: keine Ahnung was sie damit sagen wollen, für einen dritten ist es jedenfalls völlig unklar.

Wiener Wohnen zieht jetzt die RAUMUNGSKLAGE nicht aber die MIETZINSKLAGE zurück (Herr G sie erinnern sich, die fehlenden 25...); Die fehlenden Mietzinse, die sie ja nach eigenen Angaben NICHT bezahlt haben, will Wiener Wohnen jetzt haben. Das Urteil wird rechtskräftig (wo waren sie in diesem Verfahren?). Dieses Urteil ist jetzt der TITEL. Wo wohnt Herr G ? - augenscheinlich im Sprengel des BG Mattersburg. Mit dem rechtskräftigen Urteil (der TITEL) beantragt Wiener Wohnen (zu Recht) die EXEKUTION am BG Mattersburg und wird diese bewilligt.


Kein Betrug, keine Korruption, keine Richter oder Mitarbeiter die Herrn G "vernichten" wollen nur ein Mensch der entweder nicht willens (ärgerlich) oder nicht in der Lage (traurig) ist seine Angelegenheiten zu regeln.

Fälle wie dieser demonstrieren BEINDRUCKEND die Schwäche von Wikilegia und Co. Irgendjemand schreibt irgendwelchen Müll und es finden sich genügend Deppen, die den dort verbreiteten Schwachsinn brüskiert nachblöken (hallo scharade). Wenn man sich dann den Fall aber genauer ansieht, bleibt von der angeblichen ungerechten Behandlung nichts mehr übrig.

Was mich am meisten ärgert: Herr G. verbraucht Ressourcen bei Volksanwaltschaft und Co die Leuten zur Verfügung stehen sollte, die deren Hilfe WIRKLICH brauchen und denen diese Stellen auch HELFEN könnten.

Wie eingangs gesagt - Soviel Korruption wie ein Ballon ohne Hülle....

Quod erat demonstrandum.

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-29 08:35:14 / 2020443 ) Dokumente und Bilder sind hier

http://charlykappel.npage.de/neue-textseite.html

zum Profil... charlykappel : ( 2012-09-29 08:37:33 / 2020444 ) Kriminell?

jeder der sich diese Bilder ansieht, der wird eine meinung haben. ich kann nur bekräftigen:
wiener wohnen ist kriminell
und daraus folgt zwangsläufig, dass auch dieser
staat kriminell ist.

blub : ( 2012-09-29 09:26:47 / 2020446 )

Erstens einmal stimmt die Ableitung nicht (aber das würde zu weit führen)....

Nach Betrachten der Bilder: DESWEGEN waren sie der Auffassung, dass man sie BETRÜGEN würde, sie VERNICHTEN wolle?

Wir fassen zusammen: Sie haben nicht das bekommen, was sie wollten (Leitungen unter Putz), deshalb mindern sie einseitig den Mietzins, gehen augenscheinlich NICHT zum Verfahren (Protokolle haben sie ja keine gepostet) um ihren Standpunkt zu vertreten

Alles korrekt abgelaufen - ich kann in ihrem Fall eigentlich nur hoffen, dass im Wege der Exekution auch wirklich alle (Verfahrens)kosten wieder reingekommen sind. Es ist aber schön, dass sie veröffentlichen, da man auf Basis der Unterlagen nun mit Sicherheit sagen, dass KEIN korruptes Verhalten der Justiz vorliegt.

zum Profil... charlykappel : ( 2012-10-03 17:02:46 / 2020617 ) Mail vom 29.12.2008 an Wiener Wohnen mit den Bilde

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

vor einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von Wiener Wohnen be mir und hat die elektrische Anlage erneuert. Seit dieser Erneuerung, sollte von so etwas überhaupt die Rede sein, funktioniert meine Waschmaschine und mein elektrische Bratofen nicht mehr. Luster, die früher montiert waren, wurden ganz einfach abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht die Aufgabe die ihm von Wiener Wohnen übertragen worden ist.
Nun, aus einer bewohnbaren Wohnung ist nun eine unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt diverse Bilder der Arbeit des Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im Anhang.
Da ich der Meinung bin, dass die Wohnung in einen funktionalen Zustand übergeben werden sollte, denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich eine Mietzinssenkung verlangen.

mfg
karl Glanz

daspünktchen1 : ( 2012-10-04 12:13:11 / 2020652 )

Ja Ja verlang eine Mietzinssenkung, selbstverständlicvh wird WW Deinem Wunsch sofort nachkommen.

blub : ( 2012-10-06 01:13:10 / 2020720 )

@ Hr Glanz:

Ihnen ist aber schon klar, dass sich das jetzt alles ganz anders liest als Beginn ihres Threads oder (Österreich ist ein krimineller Staat, Wiener Wohnen steht außerhalb des Rechts, bla bla bla,...)

VERSTEHEN sie eigentlich was passiert ist?

Die Leitungen wurden erneuert, ob auf ihre Initiative hin oder Wiener Wohnen wissen wir nicht.

Sie waren mit der Erneuerung unzufrieden und behalten EINSEITIG 25% Mietzins ein.

Wiener Wohnen KÜNDIGT sie.

Sie wehren sich gegen diese Kündigung NICHT sondern ziehen aus der Wohnung aus (warum eigentlich?). Sie geben bei Gericht NICHT bekannt, warum sie die 25% einbehalten haben. Zum Verständnis: Wenn A (im Zivilverfahren) etwas behauptet und B nichts dagegen sagt und dem Gericht nichts gegenteiliges bekannt ist, wird A geglaubt (A = Wiener Wohnen, B sind Sie)

Aus den von IHNEN selbst geposteten Unterlagen ist ersichtlich, dass das Verfahren KORREKT abgelaufen ist.

Augenscheinlich sind sie NICHT obdachlos. Ihre Forderung nach EUR 50.000 ist NIHCT NACHVOLLZIEHBAR, höchstwahrscheinlich UNVERHÄLTNISMÄSSIG und daher AUSSICHTSLOS.

Da es somit - außer ihrem EIGENEN Verhalten - nichts mehr gibt worüber man sich beschwerden könnte, möchte ich sie auch noch als das bezeichnen, was sie sind: Ein Querulant.

zum Profil... charlykappel : ( 2012-10-07 07:29:46 / 2020753 )

MA 50 - Schli -IV/2163/2008
Wien 21, Rußbergstraße 13
Sanierung der Wohnhausanlage und
Erhöhung der Hauptmietzinse gem. §§ 18 ff MRG



Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/3
1210 Wien

per E-Mail: w771zn@gmx.at



Sehr geehrter Herr Glanz!

Bezugnehmend auf Ihre Mail vom 7.7.2008 teile ich Ihnen mit, dass ich diese
an Wiener Wohnen zwecks Abgabe einer schriftlicher Stellungnahme weiter-
geleitet habe, welche ich Ihnen nach Vorliegen per Post übermitteln werde.

Unabhängig davon besteht für Sie aber die Möglichkeit, in einem gesonderten
Verfahren vor der Schlichtungsstelle die Durchführung notwendiger Erhaltungs-
arbeiten im Mietobjekt zu beantragen, wenn die elektrische Anlage Ihres Miet-
objektes gefährlich ist. Zu diesem Zweck müssten Sie einen Antrag gemäß
§ 6 Mietrechtsgesetz (MRG) an die Schlichtungsstelle richten, der persönlich
unterschrieben sein muss. Für diesbezügliche Auskünfte stehe ich Ihnen gerne
zur Verfügung.

Derzeit befindet sich der Akt beim Technischen Sachverständigen, der hinsichtlich
der beantragten Arbeiten mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde.
Nach Einlangen des Gutachtens wird eine mündliche Verhandlung anberaumt,
zu der die Mieter zeitgerecht eingeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
in wohnrechtlichen Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat IV
Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
A-1190 Wien
Tel.: +43 1 4000 74555 +43 1 4000 74555 DW
Fax.: +43 4000 99 74555
E-Mail: regina.dittrich@wien.gv.at



Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!

Wie immer, so habe ich auch heute wieder 75% vom Zins eingezahlt, da ich der Meinung bin, dass ich keine B-Standard Wohnung gemietet habe.

mfg Karl Glanz





Sehr geehrte Frau Fritz!

Ich hatte einen Wasserschaden den ich selber repariert habe, jetzt verlange ich dafür Schadenersatz. Schicken Sie mir einen Sachverständigen vorbei, der den Schaden beziffern kann.

Ich habe mich an die Schiedsstelle gewandt, die soll entscheiden ob mir eine Mietzinsreduktion zusteht oder nicht.

mfg Karl Glanz


Sehr geehrte Frau Dittrich!

ich habe einen Brief vom 20.02 von Wiener Wohnen erhalten indem festgestellt wird, dass die Vorgehensweise völlig normal wären und deshalb auch kein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion vorlägen. "...die Verlegung auf Putz um die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand ...beseitigt werden." Soweit ist das ja richtig, aber die Verwüstungen die in dieser Wohnung angerichtet wurden, darüber schweigt sich Wiener Wohnen aus. Wie Sie sehen kommen wir nicht zusammen, deshalb ist ein Schiedsspruch unausweichlich, denn ich bin immer noch der Meinung, dass hier ein Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegt. Wiener Wohnen lehnt das natürlich ab, was auch nicht anders zu erwarten war. Sie haben ja alle Unterlagen und Photos.

mfg
Karl Glanz

Sehr geehrte Frau Fritz!

Stellen Sie sich nicht dümmr als sie sind! Ich habe nicht die Verlegung der leitungen über Putz beanstandet, sondern die Arbeit die geleistet wurde. Da wuren Löcher gebohrt, unmotivierte Löcher in Wänden gebohrt, wild leitungen verlegt ohne sich vorher ein Bild von der Arbeit zu machen. Um meine Ansprüche zu verdeutliche sende ich Ihnen einige Bilder im Anhang mit, damit Sie vielleicht doch verstehen können um was es sich handelt. Ich habe noch viel mehr Bilder, die die Verwüstungen, die Wiener Wohnen angerichtet hat recht gut dokumentiern. Und eine Mitzinsreduktion liegt schon vor, auch wenn Sie das mit aller Wehemenz absteriten versuchen.

mfg karl Glanz



Sehr geehrte Frau Winter!

Es ist scho bezeichnend für Wiener Wohnen, dass die Ankündigung etwa zehn Tage zu spät kommt. Der Mann war schon lange vor ihrem Mail da!
Im übrigen freut es mich, dass Sie mir Recht geben, aus einer Standard Wohnung wurde durch die recht unorthodoxe Verlegung der Stromleitungen, wie Sie auch richtig bemerken, ein Notstrom, eben, und nur ein Notstrom un alles was mit Not- anfängt ist nicht regulär. Jetzt habe ich eine Notstromversorgung und keine reguläre Stromversorgung, so wie sich das gehören würde. Kurz gesagt, ich gehe von meinem Anliegen nicht ab, ich verlange einen Mietzinskürzung von Standard-Mietzins zu einem Substandard-Mietzins. Da kann Ihre Nachricht auch nichts ändern.

mfg
Karl Glanz



Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

vor einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von Wiener Wohnen be mir und hat die elektrische Anlage erneuert. Seit dieser Erneuerung, sollte von so etwas überhaupt die Rede sein, funktioniert meine Waschmaschine und mein elektrische Bratofen nicht mehr. Luster, die früher montiert waren, wurden ganz einfach abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht die Aufgabe die ihm von Wiener Wohnen übertragen worden ist.
Nun, aus einer bewohnbaren Wohnung ist nun eine unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt diverse Bilder der Arbeit des Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im Anhang.
Da ich der Meinung bin, dass die Wohnung in einen funktionalen Zustand übergeben werden sollte, denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich eine Mietzinssenkung verlangen.

mfg
karl Glanz



Betrifft: MA 50 - Schli - IV/2163/2008

Ich bin ein Mieter in der Rußbergstraße 13/13/3 und da jetzt die Verhandlung in der Schlichtungsstelle ansteht möchte ich auf folgendes hinweisen.
Unsere elektrische Anlage ist alt, die elektrische Versorgung wurde zwar schon im Haus verstärkt, aber nur bis zur Haustüre. Die elektrische Anlage in den Wohnungen ist alt und für den modernen Gebrauch nicht mehr stark genug. Um einen Kaffee zu kochen muss ich z.B. die Suppe abdrehen, denn sonst fliegen die Sicherungen. Teilweise sind die elektrischen Leitungen verschmorrt. Es gibt auch keine elektrische Schutzerde in der Wohnung, was vor alle in der Küche gefährlich ist.
Ich heize mit Strom. Auch da gibt es keine Schutzerde, was es unmöglich macht das Gerät zu erneuern.
Auch die Therme ist alt.
Wiener Wohnen weigert sich bisher die elektrische Anlage zu erneuern, bzw. die elektrische Anlage zu verstärken. Von einer Schutzerde ganz zu schweigen. Genauso wird sie es auch mit der Therme halten.

Bitte das bei Ihrem Urteilsspruch zu berücksichtigen.

Mit feundlichen Grüßen
Karl Glanz


Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/3
1210 Wien


Wien, 10. Februar 2009

GZ: GWS - 3365/2008/Wi


Sehr geehrter Herr Glanz!

Zu Ihrer Email an das Büro des Herrn amtsführenden Stadtrat Dr. Michael Ludwig vom Dezember 2008, erlauben wir uns, Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Wiener Wohnen informierte uns, dass eine Kontrahentenfirma mit der Überprüfung der Stromleitungen in der Wohnung 1210 Wien, Rußbergstraße 13/13/3, beauftragt wurde.

Die Firma erstellte einen Gefährdungsbericht. Wiener Wohnen beauftragte unverzüglich den Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Svatek, mit der Behebung sämtlicher Mängel die eine Gefährdung darstellen.

Bezüglich der Geräte und Luster wird sich diese Firma nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen um gegebenenfalls Mängel zu beheben.

Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand seitens der Hausverwaltung beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen von Ihnen beauftragten konzessionierten Elektriker auf Ihre Kosten vorgenommen werden.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
für das Büro der Geschäftsgruppe
Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung
A-1082 Wien, Bartensteingasse 9
Telefon 01/4000-0 01/4000-0*



Marianne Winter
81988 DW




MA 50 - Schli-IV/2163/2008
Wien 21, Rußbergstraße 13
Sanierung der Wohnhausanlage und
Erhöhung der Hauptmietzinse gem. §§ 18 ff MRG



Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/3
1210 Wien

per E-Mail: w771zn@gmx.at



Sehr geehrter Herr Glanz!

Hiermit leite ich Ihnen die Antwortmail von Wiener Wohnen auf Ihre Eingabe vom
7.7.2008 zur gefälligen Kenntnisnahme weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
in wohnrechtlichen Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat IV
Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
A-1190 Wien
Tel.: +43 1 4000 74555 +43 1 4000 74555 DW
Fax.: +43 4000 99 74555
E-Mail: regina.dittrich@wien.gv.at




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Fritz Brigitte
Gesendet: Dienstag, 26. August 2008 15:10
An: Dittrich Regina
Cc: Hesse Sabine; Kladler Bernhard; Sieberer Wolfgang; Eggenhofer Alfred
Betreff: MA 50 - Schli - IV/2163/2008 - Rußbergstraße 13

Sehr geehrte Frau Dittrich!

Bezugnehmend auf das eMail von Herrn Glanz erlaube ich mir folgendes mitzuteilen:

Die elektrische Anlage in gegenständlicher Wohnung entspricht dem technischen Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages.

Die Erneuerung der Steigleitungen war notwendig, um sämtliche instandgesetzte Wohnungen an das Stromnetz anschließen zu können.

Wiener Wohnen für den 21. Bezirk wird die Fa. EBE mit einer Überprüfung der elektrischen Leitungen in der Wohnung von Herrn Glanz beauftragen, um so festzustellen, ob die Leitungen gesundheitsgefährdend sind.

Sollte dies der Fall sein, wird Wiener Wohnen die notwendigen Arbeiten durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Fritz

Stadt Wien - Wiener Wohnen
Kundendienstzentrum 21
Referatsleiterin Vergabe
Tel: 05 75 75 75
Fax: 05 75 75 99 21664




zum Profil... daspünktchen : ( 2012-10-08 14:11:05 / 2020807 )

Charly..., begib Dich in Behandlung, denn allein dieser Briefverkehr belegt ein psychische Erkrankung.

zum Profil... charlykappel : ( 2012-10-09 12:08:33 / 2020897 )

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

vor einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von Wiener Wohnen be mir und hat die elektrische Anlage erneuert. Seit dieser Erneuerung, sollte von so etwas überhaupt die Rede sein, funktioniert meine Waschmaschine und mein elektrische Bratofen nicht mehr. Luster, die früher montiert waren, wurden ganz einfach abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht die Aufgabe die ihm von Wiener Wohnen übertragen worden ist.
Nun, aus einer bewohnbaren Wohnung ist nun eine unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt diverse Bilder der Arbeit des Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im Anhang.
Da ich der Meinung bin, dass die Wohnung in einen funktionalen Zustand übergeben werden sollte, denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich eine Mietzinssenkung verlangen.

mfg
karl Glanz

zum Profil... charlykappel : ( 2012-10-09 12:10:01 / 2020899 ) Mail an die Schlichtungsstelle

Sehr geehrte Frau Dittrich!

ich habe einen Brief vom 20.02 von Wiener Wohnen erhalten indem festgestellt wird, dass die Vorgehensweise völlig normal wären und deshalb auch kein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion vorlägen. "...die Verlegung auf Putz um die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand ...beseitigt werden." Soweit ist das ja richtig, aber die Verwüstungen die in dieser Wohnung angerichtet wurden, darüber schweigt sich Wiener Wohnen aus. Wie Sie sehen kommen wir nicht zusammen, deshalb ist ein Schiedsspruch unausweichlich, denn ich bin immer noch der Meinung, dass hier ein Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegt. Wiener Wohnen lehnt das natürlich ab, was auch nicht anders zu erwarten war. Sie haben ja alle Unterlagen und Photos.

mfg
Karl Glanz

Beobachter : ( 2012-10-09 12:23:34 / 2020900 )

Hoffentlich leitet Wiener Wohnen die ganze Krankengeschichte von dem Psychotiker an den zuständigen Amtsarzt weiter, dann ist der Wahnsinnige seinen Führerschein auch noch los...und das wäre sehr wichtg, weil hier definitiv eine potentielle Allgemeingefährdung vorliegt.

zum Profil... daspünktchen : ( 2012-10-09 19:22:53 / 2020959 )

Beobachter, hat der Charly..., jetzt an Sachwalter oder nicht?

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