Antworten:
@topic : ( 2012-09-13
07:56:07 / 2019764 )
Dieser Beitrag strotzt nur so von
formalen Fehlern |
### : ( 2012-09-13
10:33:12 / 2019781 ) @ Herr Karl
Sehr geehrter Herr
Glanz,
eigentlich wollten wir die Wahrheit noch ein wenig hinterm Berg
halten - aber nun sind Sie uns ja offensichtlich schon auf die Schliche
gekommen. Da stehen wir natürlich nicht an, auszupacken, die ganze Wahrheit auf
den Tisch zu legen und fürderhin mit offenem Visier zu operieren.
Wie Sie
zumindest im Ansatz bereits richtig erkannt haben, befinden Sie sich in der
Matrix. Sämtliche Institutionen, Einrichtungen, Behörden, ja selbst ihre
Mitbürger, Nachbarn, deren Hunde und Katzen, nebenbei aber auch die Tiere des
Waldes und die Bäume und Pflanzen, sind zu 20% Teil einer intragalaktischen
Verschwörung gegenüber Ihrer Person, zu den restlichen 80% jedoch gar nicht
existent, sondern nur Ihrer durch medikamentöse Behandlung und hypnotische
Experimente auf ein vielfaches des Normwertes erhöhten zerebralen
Unterbewusstseins- und Fantasietätigkeit entsprungen.
Als Mittelpunkt
dieser angesprochenen Verschwörungs-Matrix fungiert eine vollkommen frei
erfundene und Ihnen mittels Laserchipimplantat eingeimpfte Organisation namens
Wiener Wohnen, welche als Second-Level-Feindbild die Hauptaufgabe wahrnimmt,
Ihre Aggressionen zu bündeln, um selbige kontrollieren zu können. Dass in diesem
Zusammenhang der Eindruck entstanden ist, Sie würden tatsächlich eines der
fiktiven Gebäude einer imaginären Organisation bewohnen, war durchaus gewollter
Teil des Gesamtexperiments.
Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen
dringend, zwei Stück von den roten und eine von den gelben Pillen zu nehmen, und
Ihr Bett wieder aufzusuchen. Um die durch die Aufregung gegebene
Verletzungsgefahr möglichst hintanzuhalten, wird der Pfleger in Kürze die Arm-
und Fußmanschetten etwas enger schnallen und Ihre Gehirntätigkeit für sechs
Stunden auf einen niedrigeren Level einstellen.
Diese Information
vernichtet sich nach dem Lesen von selbst - Sie werden schon morgen nichts mehr
davon wissen.
Ihr Matrix-Team |
daspünktchen1 : (
2012-09-13 11:04:57 / 2019782 )
Verschwörungstheorien:
JFK-Attentat, 11.September Twin-Towers, Volksanwaltschaft - Wiener Wohnen.
|
scharade : ( 2012-09-13
12:33:53 / 2019801 ) @ karlglanz
Sie brauchen
Informationen zu Wiener Wohnen.
Google: wikilegia wiener
wohnen
dort können Sie sich ein Bild machen.
Schreiben Sie bitte,
was Sie davon halten. |
kabaretttt : (
2012-09-13 14:15:02 / 2019808 ) @KarlGlanz
Herzlichen Dank
für diesen unterhaltsamen Beitrag !!!
Allerdings bleibt einem nach diesen
chaotischen Zeilen nur eines in Erinnerung :
"Geht ihm nichts an..."
brüll |
+*+*+ : ( 2012-09-13
15:29:24 / 2019811 ) Doppelname?
Karl Glanz = Herbert
Prohaska?
"geht ihm nichts an" hat ihn verraten! |
Doris : ( 2012-09-13
17:28:21 / 2019823 ) @ karlglanz
Gegenfrage 1: Sind Sie ein
Querulant?
Gegenfrage 2: weshalb wenden Sie sich nicht an einen
Rechtsanwalt, damit er in Ihrem Namen Klage einbringt? Als Anwalt wird er sich
wohl nicht bei Gericht so rasch "abschasseln" lassen. |
##### : ( 2012-09-13
18:57:14 / 2019831 ) @Doris
Und wenn die Frage noch so
offensichtlich blöd ist, unsere Doris gibt Auskunft. Brav. |
Doris : ( 2012-09-14
08:02:10 / 2019865 ) @#####
Ihnen dürfte entgangen sein, dass
ich 2 - leicht sarkastische -
Gegenfragen gestellt und keinen Ratschlag
gegeben habe. Vielleicht
also beim Lesen, spätestens jedoch vor dem
sinnlosen
Herummaekeln, kurz einmal das Gehirn einschalten - sofern
vorhanden. |
####### : ( 2012-09-14
10:51:07 / 2019874 ) @Doris
Ob Gegenfrage oder Ratschlag.
Solange jeder fake oder jeder so offensichtlich aufgelegte Blödsinn Antwort
findet, wird das Forum natürlich gerne als Spielwiese benutzt.
Sie schreiben
hier sehr viele hilfreiche Kommentare, daher ist es erstaunlich, dass Sie 1.
Nicht erkennen, was realistisch erscheint und 2. mit eifrigem Antworten auf
jeden Schmarrn die Psychos hier füttern. Schade.
auch Sarkasmus ist eine
Antwort. |
Doris : ( 2012-09-14
12:49:46 / 2019888 ) @ #######
Und dann gibt es noch
Forenschreiber, die nur kritisieren und kommentieren oder sonst irgendwelchen
"Mist" von sich geben. "Jedem das Seine, mir das Meine". |
###### : ( 2012-09-14
12:54:04 / 2019889 ) @Doris
Jetzt nicht gleich nervös werden.
Es tut halt diesem Forum nicht gut, wenn sich jeder Kasperl bestätigt fühlt.
|
Doris : ( 2012-09-14
20:10:02 / 2019903 ) @ ######
Keine Angst, so schnell werde
ich nicht nervoes. Und so manches tut dem Forum nicht gut ... Ein Forum lebt von
seinen Usern und deren Beitraegen - auch von den schlechten. Wenn einen das
stoert, dann kann man es entweder versuchen, selbst besser zu machen und mit
gutem Beispiel voranzugehen, oder man kann sich vom Forum abwenden und sein
"Glueck" woanders suchen. |
dieechteroswitha : (
2012-09-14 20:15:09 / 2019905 )
Also "jedem das seine " ist
übrigens anti-semitisch...
Liebste Doris... |
dieechteroswitha : (
2012-09-14 20:16:16 / 2019906 )
manchmach fühle ich mich
semitisch wie eine liebe Jüdin
deren Menstruationsblut die Wohnung versaut
und
verunreinigt... Dann müssen wir jüdisch beten, damit wieder
alles
sauber wird. |
hasenfreund : (
2012-09-14 20:42:13 / 2019910 ) @dieechte...
'Also "jedem das
seine "' .... Nunja. Niemand hätte bei Doris wohl vermutet, dass sie eine
LinxLinke Bazille ist, oder? |
Doris : ( 2012-09-14
20:52:41 / 2019912 ) @ dieechteroswitha
Weshalb soll dieser
Satz "anti-semitisch" sein?? Vielleicht ist er "gender-maessig" nicht korrekt,
weil nur maennliche Formen verwendet werden, aber anti-semitisch?? |
scharade : ( 2012-09-14
23:54:18 / 2019913 ) @Doris, diechterroswitha
Was schreibt
ihr da ?
Karl Glanz steht öffentlich in wikilegia. Zu
finden:
Google: wikilegia wiener wohnen
Bevor ihr einfach
drauflosurteilt, schaut zuerst die Seite an.
Da ist ein Mann, der sucht
Hilfe und was tut ihr?
Ihr schreibt, Herr Glanz soll sich einen Anwalt
suchen.
Schaut einmal nach, wo er schon überall war.
Und wenn ihr
schon dabei seid, seht sodann auf der genannten Internetseite unter Anwälte
nach, welche korrupte Verbrecher sich Anwalt nennen.
Alle mit Namen und
Adresse.
Wenn einer von euch denkt, irgendetwas ist dort nicht wahr, dann
schreibe ich persönlich die feinen Herrschaften an und liefere euch auch die
erhaltenen Antworten, versprochen ! |
karlglanz : ( 2012-09-15
06:03:32 / 2019918 )
GUten Morgen!
Ich möchte mich
nachtträglich bei allen Usern hier entschuldigen da mein erster Beitrag Wiener
Wohnen betreffend, frei erfunden war und in keinster Weise den Tatsachen
entspricht. Ich wollte ledigich Aufmersamkeit erlangen und mei klägliches Leben
etwas aufhellen, da ich seit mehreren Jahren an Schizophrenie und
Querulantenwahn leide und ich wieder einmal meine Medikamente abgesetzt hatte.
Ich kann natürlich nicht verprechen dass dies nicht wieder passieren wird
aber ich werde alles Mögliche daran setzen dies zukünftig zu
verhindern.
mfg
Karl Glanz |
charlykappel : (
2012-09-15 06:27:47 / 2019919 )
fangen wir einmal mit der
matrix an.
die matriy besitzt, im mathemathischen sinn, keinen wert. einen
wert besitzt nur die determinante. die matrix, im mathematischen sinn, stellt
einen raum dar und mit mathematischen methoden kann herausgefunden werden, ob
dieser raum von einem anderen raum oder matrix abhängig ist oder nicht.
im
übrigen gint es auch noch einen sonderfall eines raumes, der dann kein raum mehr
ist sondern eine fläche und die dimenson -1 besitzt. natürlich im
mathemathischen sinn. wir wissen alle, dass eine fläche nicht negativ sein kann,
in der mathematik gibt es das.
und so komme ich gerade zu diesen
forenbeiträge. entschuldigung, denn es gibt auch keine geraden. gerade gibt es
nur bei leuten die nicht über den tellerrand sehen können. im mathematischen
sinn gibt es keine gerade, denn eine gerade ist nur ein ganz kleines stück einer
gekrümmten, also kommt es uns nur so vor.
niemand hat die fragen
beantwortet! alle haben sich lustig gemacht! obwohl es da nichts gibt, über das
man sich lustig machen kann. die fragen die ich stelle gehen in die substanz,
auch wenn das die schreiberInnen nicht so sehen. aber auch eine frage die nicht
beantwortet wird, wird beantwortet. und die fragen wurden beantwortet!
frage
1: hat das BG Mattersburg das Recht gebeugt, als es mich aus dem gericht
warf?
frage 2: ist wiener wohnen kriminell?
frage 3: ist österreich
kriminell?
alle drei fragen wurden eindeutig mit JA beantwortet. weil niemand
mit NEIN geantwortet hat.
und ihr alle seht schon, dass wir so nicht
zusammenkommen. die gerade, die keine gerade ist, ein raum, der eine fläche
ist,...eine matrix die abhängig ist.
es freut micht trotzdem eine solche
resonanz gehabt zu haben. es zeigt mir nur, dass ich den richtigen ton getroffen
habe und dass es die leute aufregt, die es auch aufregen soll. |
charlykappel : (
2012-09-15 06:48:27 / 2019920 ) Die Justiz und deren Problem
Sehr geehrter Herr Glanz!
In Ihrer E-Mail vom 10.9.2012
übermitteln Sie unter anderem den Beschluss des
Landesgerichts für
Strafsachen Wien vom 23.9.2012, AZ 132 Bl 197/10i. Sie ersuchen
um
Aufklärung.
Vorab möchte ich Ihnen erneut mitteilen, dass die
Justiz-Ombudsstellen zur Behandlung von konkreten Beschwerden ... wobei es
vorwiegend über überlange Verfahrensdauer ... geht.
Der
Justiz-Ombusstelle ist es … nicht möglich Gerichtsentscheidungen abzuändern oder
Inhalte zu kommentieren.
Ich war so frei und habe das von der Justiz-HP
herunterkopiert:
Die österreichische Justiz bietet den BürgerInnen durch
die neuen unabhängigen Justiz-Ombudsstellen ein verbessertes Informations- und
Beschwerdeservice. Diese sind an den Oberlandesgerichten angesiedelt und werden
von erfahrenen RichterInnen betreut.
Sie haben Fragen zu einem
gerichtlichen Verfahren? Sie fühlen sich nicht ausreichend informiert? Die
Justiz-Ombudsstellen können Ihnen helfen. Aber auch praktische Probleme fallen
in die Zuständigkeit der neuen Serviceeinrichtung. Die Ombudsstellen dürfen
dabei aber nicht zugunsten einer Partei in ein laufendes Verfahren eingreifen
und sind auch keine weitere Rechtsmittelinstanz.
Die Justiz-Ombudsstellen
…
- sind leicht zugänglich und unkompliziert erreichbar.
- setzen sich aus
erfahrenen und unabhängigen RichterInnen zusammen.
- erklären gerichtliche
Entscheidungen und klären Missverständnisse rasch auf.
- gehen kompetent,
unabhängig und rasch Beschwerden nach und informieren die BürgerInnen
anschließend direkt. Bei länger andauernden Prüfungen halten sie die Betroffenen
über den Fortschritt am Laufenden.
- suchen das direkte Gespräche zwischen
den Beteiligten und fungieren im Bedarfsfall als Vermittler.
Schon
seltsam, oder? Eigentlich schon blöd! |
hasenfreund : (
2012-09-15 08:08:41 / 2019921 ) @Doris: Bitte lassen sie es doch.
Ich mein klar, sie stört es ja nicht, wenn sie Sätze verwenden, die
als Leitspruch am Haupttor von KZs waren - im ggstdl. Fall von
Buchenwald.
Ich vermisse nur noch theathralische Ausrufe, dass wir uns
von der "Ostküste" nicht alles vorschreiben lassen sollen und dass die jüdischen
Schweine uns schon genug gestohlen haben... "Saujud" darf man ja auch nicht mehr
sagen, "der soll des bis zur Vergasung machen" auch nicht... Wo soll denn das
hinführen, stimmts?
*spei* |
dieechteroswitha : (
2012-09-15 12:11:02 / 2019923 )
http://de.wikipedia.org/wiki/Jedem_das_Seine
http://de.wikipedia.org/wiki/Jedem_das_Seine
zitat :
....
1937 bauten die deutschen Nationalsozialisten das
Konzentrationslager Buchenwald in der Nähe von Weimar. Der
Spruch „Jedem
das Seine“ (in der Bedeutung von „Jedem, was
er verdient“) prangte von innen
lesbar über dem Haupttor.
Er wurde damit als Propagandaspruch missbraucht,
ähnlich
wie „Arbeit macht frei“ über dem Eingang anderer
Konzentrationslager (wie Auschwitz, Dachau, Groß-Rosen,
Sachsenhausen
oder Theresienstadt). |
dieechteroswitha : (
2012-09-15 12:13:34 / 2019924 )
Wie man sieht hat es aber
einen nazi Hintergrund.
weiss halt nicht jeder... Es sei dir
verziehen.... |
charlykappel : (
2012-09-15 13:03:11 / 2019926 ) Twittern
das gefällt mir so
gut, dass ich das ganze getwittert habe!
besten dank! |
blub : ( 2012-09-15
16:34:07 / 2019930 )
Frage 1: Keine Ahnung was sie am BG
Mattersburg eigentlich wollten - wenn sie sich allerdings "aufgeführt" haben,
wird ihr rauswurd wohl korrekt sein.
Frage 2: Wiener Wohnen ist
phasenweise sehr umständlich, es passieren auch Fehler, Wiener Wohnen ist aber
nicht kriminell - die Antwort auf Ihre Frage ist nein ("Scharade: wirklich....
dieser einseitige Wikilegia Artikel soll ein Argument sein.... ?
wofür...?)
Frage 3: Sie mögen das vielleicht anders empfinden, aber ich
darf sie hochoffiziell beruhigen: Österreich ist kein krimineller Staat - die
Antwort auf Ihre Frage ist also "nein"
Sie können ja wenn sie lustig
sind, die Inhalte der Beschlüsse und Urteile (so was muss es ja geben) hier
posten, ihre Eingaben allein sagen halt leider gar nichts aus, außer dass sie
vermutlich ein "verdichtetes Rechtsempfinden" haben. |
scharade : ( 2012-09-15
20:29:28 / 2019933 ) @ blub
wikilegia.com ist voll von
kriminellen Richtern, Anwälten usw. Ich habe noch niemanden angetroffen der
behauptet, dort ist alles bestens, nicht ernst gemeint, außer er ist Anwalt,
Richter usw
Wer solches gut heißt, hat kein verdichtetes, sondern gar
kein Rechtsempfinden. Weitere Seiten:
Google: bananenrepublik
österreich
Google: dr gross ferdinand
Da verneinen zu wollen, dass die
österr. Justiz korrupt und kriminell ist ?
Lesen kann dort jeder selber,
das braucht man nicht zu posten. Aber werten Sie nicht, bevor Sie etwas gelesen
haben. Falls Sie eine lustige Stelle finden, teilen Sie mir das bitte mit, damit
ich mitlachen kann. |
Doris : ( 2012-09-15
21:05:13 / 2019934 ) hasenfreund
Der Ausspruch ist
GRIECHISCHEN Ursprungs, und es wird noch zahlreiche klassische Zitate geben, die
irgendwann von Nazis verwendet wurden.
Saetze wie "jedem das Seine, mir das
Meine" sind mir seit meiner Kindheit gelaeufig, und ich lese, bevor ich diese
(wieder)verwende nicht im Lexikon oder in Wikipedia nach, wer sie noch aller
benutzt hat. Auch ist es wohl etwas (zu) viel verlangt, alle in div. KZs
angebrachten Aufschriften zu kennen. Deshalb muss man noch lange kein Nazi sein,
oder sich mit jenem Gedankengut identifizieren. Und nochmals: die meisten dieser
Aufschriften und Sprueche sind keine Erfindung der Nazis, sondern haben schon
eine weit aeltere Geschichte. |
blub : ( 2012-09-16
00:00:56 / 2019935 )
@schareade
Ich glaube viele (die
meisten) der Geschichten nicht, die auf Wikilegia stehen oder zumindest nicht in
der Form. Bsp Wiener Wohnen Wohnung weg. Da wird beschrieben, wie einem bravem
Mieter mit einem Geheimurteil die Whg weggenommen wurde. Am Ende noch ein
bisschen gewürzt mit gefühlter Einschränkung der Meinungsffreiheit (na klar
drohe ich mit Klage, wenn mir ungerechtfertigterweise Korruption vorgeworfen
wird)
Wenn sie nach einer Rauferei die beteiligten fragen, wer denn
angefangen hat, wird es in 90% der Fälle der "andere" sein und wenn ich aus
meiner Wohnung fliege, dann nicht, weil ich seit 12 Monaten keine Post mehr
abhole, mich nicht darum kümmere, ob die Miete von der Bank auch überwiesen wird
oder weil ich vielleicht einen anderen Kündigungsgrund gesetzt habe (den ich
aber nicht wahrhaben will) sondern weil die Justiz korrupt ist und alle anderen
mich "vernichten" wollen.
Um das klarzustellen: Ich denke nicht, dass
jedes Urteil richtig ist. In der Justiz (und auch im OGH) sitzen Menschen und
Menschen machen Fehler und möglicherweise können Juristen tatsächlich schwerer
Fehler eingestehen als andere Leute (was ich aber nicht glaube). Diese Fehler
sind aber kein Ausdruck von Korruption oder einer kriminellen Denkweise der
Justiz.
Wenn man hier wirklich glaubt Opfer krimineller Machenschaften zu
sein, soll doch das "Opfer" die Beschlüsse und Schriftstücke des Gerichts (kann
auch anonymisiert) sein, auf Wikilegia posten. Solange nicht die Geschichte von
zwei Seiten beleuchtet wurde (warum kam es zur Klage, woran scheiterte die
Zustellung, warum wurde das Schloss nicht wieder "rückgetauscht", etc...),
bleibt das alles für mich heisse Luft, produziert von jemanden der mit einer
Entscheidung, die zu seinen Ungunsten ergangen ist, nicht umgehen
kann.
Der einzige in dieser Hinsicht interessenta Fall ist die Geschichte
auf "Fehlurteil.at" und auch bei dieser kann von aussen unmöglich gesagt werden,
ob sich nicht der Täter (auf Kosten der geifernden "diese korrupte Justiz
Massen") zum Opfer stilisieren möchte.
banenrepublik.at - heiße Luft und
aus dem Zusammenhang gerissene Urteile.
Bsp, 18 Monate (unbedingt) für
den Diebstahl zweier Polohemden. Ja, ein kontroversiell zu betrachtendes Urteil,
aber sicher kein Ausdruck einer korrupten oder kriminellen Justiz - auf
Standard.at oder auch auf der Amnesty Homepage kann man sich ein wenig mit dem
Urteil auseinandersetzen.
Weiters wird dann der Unfall eines Autolenkers
in eine Blaskapelle (18M Haft, 2 Tote) mit dem Raub eines Drogensüchtigen (kein
Personenschaden, 8 Jahre Haft) in Relation gesetzt um zu zeigen, dass das
ungerecht (?) sein soll.
Und da hakt es auch wieder: Jemand der den
Unterschied zwischen einem Vorsatzdelikt und einer fahrlässigen Tat nicht
VERSTEHT oder nicht verstehen WILL, wird schnell Korruption, etc... schrein und
so bleibt leider die traurige Erkenntnis, dass die Leser von Wikilegia und Co
nicht bereit und gewillt sind mit der Justiz objektiv auseinenanderzusetzen
sondern nur das nachblöken, was ihnen einige Frustrierte vorsagen.
Dadruch kommt die (berechtigte) Kritik an der Justiz aber nicht weiter
weil immer gleich die Korruptions und Kriminalitätskeule geschwungen
wird.
Eigentlich vergebene Mühe hier, aber irgendwie hats mich
überkommen..... :) |
charlykappel : (
2012-09-16 07:13:31 / 2019936 )
Pereat mundus, fiat iusticia
(Die Welt möge zugrunde gehen, lang lebe die Gerechtigkeit)
es ist ganz
wunderbar zu sehen, wie sich Wiener Wohnen windet.... |
scharade : ( 2012-09-16
15:33:22 / 2019945 ) @ blub
Ihr Beiteg zeigt, dass Sie sich
mit den Texten bei wikilegia nicht auseinandergesetzt haben, deshalb können Sie
auch nicht urteilen.
Eas sind dort eine Viezahl von vorbereitenden
Schriftsätzen, Anträgen, Beschwerden samt Beschlüssen und Urteile eingestellt,
aus denen man sich ein Bild machen kann.
Unwahrheiten können dort nicht
eingetragen werden, denn die würden geahndet und bestraft. Der Beweis liegt auf
der Hand. Die Richter, Anwälte, Staatsanwälte sind mit Namen angeführt. Diese
juristischen Personen würden sofort Strafantrag stellen und der Text würde
entfernt.
Zwei Personen sind mir bekannt, die erhielten einen
eingeschriebenen Brief, der Eintrag müsste binnen drei Tagen gelöscht werden,
andernfalls würde eine Verleumdungsklage folgen.
Die zwei Personen haben
den Eintrag nicht gelöscht, da der Text wahrheitsgemäß eingetragen wurde. Der
Text steht nach einem halben Jahr noch immer bei WikiLegia, Klage ist keine
eingelangt.
Und Ihren Unsinn, diese abertausend Menschen als frustriert
zu bezeichnen, das zeigt nur Ihre Ignoranz.
Die Methode, die Aufdecker
anstatt die Verbrecher zu verfolgen hat System. |
wikilegia : ( 2012-09-16
16:26:58 / 2019947 )
Nur weil etwas groß und fett geschrieben
auf einer kindlich aufgemachten Websiete steht muss das noch lange nichtd er
Wahrheit entsprechen. Das werden auch die Naivlinge hier noch lernen. Diese
Seite nimmt einfach keienr ernst das sind die Fakten und daher ist es müßig sich
weiter damit zu befassen. Punktum! |
blub : ( 2012-09-16
17:55:41 / 2019949 )
@scharade: Ich würde mich gerne
umfassender äußern, mir fehlt leider die Zeit, aber soviel:
Im Artikel
über Wiener Wohnen sind eben KEINE Schriftsätze oä veröffentlicht, welche die
Glaubwürfigkeit erhöhen würden. Solange sich das nicht ändert, bleibt der Fall
für mich heiße Luft. Und um den geht es in diesem Thread
Ich habe in
Wikilegia - naturgemäß - die Artikel gelesen, wo ich aufgrund meiner Kenntnis
der Fälle was sagen kann - und hier stimmen die Wikilegia Angaben einfach nicht
(Bsp Dornbirner Sparkasse - heiße Luft nicht mehr). Warum sich die Richterin
hier nicht wehrt hat aus meiner Sicht 2 Gründe: A) Sind die "Vorwürfe" per se so
allgemein formuliert, dass es schon schwer sein würde dagegen vorzugehen; B) wie
soll ich denn als Geschädigter Justizmitarbeiter gegen Wikilegia vorgehen? Die
"Aufdecker" datenbank hat ja nicht einmal ein Impressum..... (warum
nur?).
Nur zur Ergänzung: Nur weil jemand mit Klage droht, diese dann
aber nicht umssetzt bedeutet dies nicht, dass er nicht recht haben könnte. Die
Tatsache, dass ein unrichtiger Text also noch veröffentlich heißt nicht
(automatisch) dass er richtig ist, sondern (vielleicht auch), dass es dem Kläger
den Aufwand nicht wert war, das Risiko zu hoch war (auch gerechte Verfahren kann
man - beispielsweise wegen Beweisschwierigkeiten verlieren, etc...). Hier
vertreten wir aber fundamental andere Standpunkte und werden nicht
zusammenkommen.
Die Leute sind frustriert weil sie über Urteile lesen,
die sie - mangels differenzierter Beschreibung der Fälle und persönlicher
Auseinandersetzung - als ungerecht empfinden müssen. Das ist keine Ingnoranz
meinerseits, vielmehr ist diese Situation traurig. Wikilegia und Co bieten aber
keine Heilung oder Besserung (wie sie behaupten) sondern sind vielmehr ein Teil
des Problems. |
charlykappel : (
2012-09-22 18:24:15 / 2020162 ) @blub
Angezeigt werden
folgende Vergehen, begangen von Wiener Wohnen, an Karl Glanz:
1. Kaution:
Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht
zurückgezahlt.
2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von
Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung
gegeben.
3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum
eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert.
4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon
nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und
auch über der Justiz!
5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar
gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von €
50.000.-
6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im
Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel
angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w - 2 und das stellt einen
Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar.
8. Wiener Wohnen hat mehr von
mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.
9.
ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine
Rückvergütung gegeben. Betrug! |
charlykappel : (
2012-09-22 18:28:03 / 2020163 ) Verletzung der Verfassung d. Wiener
Wohnen
Artikel 7. (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.
Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des
Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Artikel 11. (1) Bundessache ist die
Gesetzgebung, Landessache die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten:
3.
Volkswohnungswesen mit Ausnahme der Förderung des Wohnbaus und der
Wohnhaussanierung;
(2) Soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher
Vorschriften als vorhanden erachtet wird, werden das Verwaltungsverfahren, die
allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes, das
Verwaltungsstrafverfahren und die Verwaltungsvollstreckung auch in den
Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung den Ländern zusteht, insbesondere
auch in den Angelegenheiten des Abgabenwesens, durch Bundesgesetz geregelt;
abweichende Regelungen können in den die einzelnen Gebiete der Verwaltung
regelnden Bundes- oder Landesgesetzen nur dann getroffen werden, wenn sie zur
Regelung des Gegenstandes erforderlich sind.
(4) Die Handhabung der gemäß
Abs. 2 ergehenden Gesetze und der hiezu erlassenen Durchführungsverordnungen
steht dem Bund oder den Ländern zu, je nachdem, ob die den Gegenstand des
Verfahrens bildende Angelegenheit der Vollziehung nach Bundes- oder Landessache
ist.
Artikel 18. (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der
Gesetze ausgeübt werden.
Artikel 20. (1) (1) Unter der Leitung der obersten
Organe des Bundes und der Länder führen nach den Bestimmungen der Gesetze auf
Zeit gewählte Organe, ernannte berufsmäßige Organe oder vertraglich bestellte
Organe die Verwaltung. Sie sind den ihnen vorgesetzten Organen für ihre amtliche
Tätigkeit verantwortlich und, soweit in Gesetzen gemäß Abs. 2 nicht anderes
bestimmt ist, an deren Weisungen gebunden. Das nachgeordnete Organ kann die
Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem
unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche
Vorschriften verstoßen würde.
(2) Durch Gesetz können Organe
1. zur
sachverständigen Prüfung,
2. zur Kontrolle der Wahrung der Gesetzmäßigkeit
der Verwaltung sowie zur Kontrolle in Angelegenheiten des öffentlichen
Auftragswesens,
3. zur Entscheidung in oberster Instanz, wenn sie kollegial
eingerichtet sind, ihnen wenigstens ein Richter angehört und ihre Bescheide
nicht der Aufhebung oder Abänderung im Verwaltungsweg unterliegen,
4. mit
Schieds-, Vermittlungs- und Interessenvertretungsaufgaben,
5. zur Sicherung
des Wettbewerbs und zur Durchführung der Wirtschaftsaufsicht,
6. zur
Durchführung einzelner Angelegenheiten des Dienst- und Disziplinarrechts,
7.
zur Durchführung und Leitung von Wahlen, oder,
8. soweit dies nach Maßgabe
des Rechts der Europäischen Union geboten ist,
von der Bindung an Weisungen
der ihnen vorgesetzten Organe freigestellt werden. Durch Landesverfassungsgesetz
können weitere Kategorien weisungsfreier Organe geschaffen werden. Durch Gesetz
ist ein der Aufgabe des weisungsfreien Organs angemessenes Aufsichtsrecht der
obersten Organe vorzusehen, zumindest das Recht, sich über alle Gegenstände der
Geschäftsführung der weisungsfreien Organe zu unterrichten, und – soweit es sich
nicht um Organe gemäß den Z 2, 3 und 8 handelt – das Recht, weisungsfreie Organe
aus wichtigem Grund abzuberufen.
Artikel 83. (2) Niemand darf seinem
gesetzlichen Richter entzogen werden.
Artikel 87. (1) Die Richter sind in
Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig.
Artikel 94. Die Justiz ist
von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.
Artikel 119. (1) Der
übertragene Wirkungsbereich umfasst die Angelegenheiten, die die Gemeinde nach
Maßgabe der Bundesgesetze im Auftrag und nach den Weisungen des Bundes oder nach
Maßgabe der Landesgesetze im Auftrag und nach den Weisungen des Landes zu
besorgen hat.
(2) Die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches
werden vom Bürgermeister besorgt. Er ist hiebei in den Angelegenheiten der
Bundesvollziehung an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes, in den
Angelegenheiten der Landesvollziehung an die Weisungen der zuständigen Organe
des Landes gebunden und nach Abs. 4 verantwortlich.
(3) Der Bürgermeister
kann einzelne Gruppen von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches -
unbeschadet seiner Verantwortlichkeit - wegen ihres sachlichen Zusammenhanges
mit den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches Mitgliedern des
Gemeindevorstandes (Stadtrates, Stadtsenates), anderen nach Art. 117 Abs. 1
geschaffenen Organen oder bei Kollegialorganen deren Mitgliedern zur Besorgung
in seinem Namen übertragen. In diesen Angelegenheiten sind die betreffenden
Organe oder deren Mitglieder an die Weisungen des Bürgermeisters gebunden und
nach Abs. 4 verantwortlich.
(4) Wegen Gesetzesverletzung sowie wegen
Nichtbefolgung einer Verordnung oder einer Weisung können die in den Abs. 2 und
3 genannten Organe, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt, wenn sie auf dem Gebiet der Bundesvollziehung tätig waren, vom
Landeshauptmann, wenn sie auf dem Gebiet der Landesvollziehung tätig waren, von
der Landesregierung ihres Amtes verlustig erklärt werden. Die allfällige
Mitgliedschaft einer solchen Person zum Gemeinderat wird hiedurch nicht berührt.
Artikel 119a. (1) Der Bund und das Land üben das Aufsichtsrecht über die
Gemeinde dahin aus, dass diese bei Besorgung des eigenen Wirkungsbereiches die
Gesetze und Verordnungen nicht verletzt, insbesondere ihren Wirkungsbereich
nicht überschreitet und die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben erfüllt.
Artikel 121. (1) Zur Überprüfung der Gebarung des Bundes, der Länder, der
Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger
ist der Rechnungshof berufen.
(2) Der Rechnungshof verfasst den
Bundesrechnungsabschluss und legt ihn dem Nationalrat vor.
Artikel 122. (2)
Der Rechnungshof ist von der Bundesregierung und den Landesregierungen
unabhängig und nur den Bestimmungen des Gesetzes unterworfen.
Artikel 127.
(4) Der Rechnungshof ist befugt, die Gebarung öffentlich-rechtlicher
Körperschaften mit Mitteln des Landes zu überprüfen. |
weilander : (
2012-09-22 18:32:37 / 2020164 )
Da versteht einer das Prinzip
der Rechtsstaatlichkeit nicht. |
Doris : ( 2012-09-22
19:31:52 / 2020167 )
Wiener Wohnen ist keine Behoerde und
stellt daher auch keine Bescheide aus - ergo gibt es auch keine
Rechtsmittelbelehrung. |
charlykappel : (
2012-09-23 07:13:10 / 2020174 ) Rechtsstaatlichkeit
ist das
noch ein Rechtsstaat?
Die Aussage habe ich von einem Richter, die ist nicht
von mir. Wiener Wohnen ist eine Behörde, sie ist rechtsfrei gestellt lt. Justiz.
Und wenn es so wäre, warum weigert sich die Justiz dann, meine Klagen
anzunehmen? |
weilander : (
2012-09-23 07:47:04 / 2020175 ) @ charlykappel
Behörde
Eine Behörde ist eine rechtlich geregelte
Einrichtung, die zur Durchführung bestimmter öffentlicher Aufgaben berufen ist.
Sie kann aus einer einzelnen Person (z.B. Bundesministerin/Bundesminister,
Landeshauptfrau/Landeshauptmann, Bezirkshauptfrau/Bezirkshauptmann) oder aus
mehreren Personen (z.B. Bundes-, Landesregierung) bestehen.
Den Behörden
stehen Dienststellen ("Ämter") zur Verfügung (z.B. Bundesministerium, Amt der
Landesregierung, Gemeindeamt).
HINWEIS
Unterschieden wird auch
zwischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.
Wiener Wohnen ist die größte
Wohnungsverwaltung in Europa mit Sitz in Wien. = KEINE Behörde! |
Herrlich : ( 2012-09-23
10:20:35 / 2020176 )
wie sich da wieder ein Querlant
verrennt. Lese ich immer wieder gerne wie sich manche zum Kasperl machen und
gegen Windmühlen ankämpfen wollen die es nicht einmal gibt. Informiere uns bitte
weiter Kappelcharly was du noch so alles vorhast. Der Unterhaltungswert ist fast
unbezahlbar :-)! |
Doris : ( 2012-09-23
13:24:08 / 2020180 ) @ charlykappel
Wenn ich es richtig in
Erinnerung habe, wollten Sie beim BG in Wr. Neustadt Klage gegen Wiener Wohnen
einbringen. Dieses Gericht ist daher vermutlich OERTLICH unzustaendig.
|
scharade : ( 2012-09-23
16:52:04 / 2020185 )
Falls Herr Glanz bei einem wie Sie sagen
"unzuständigen" Gericht eine Klage eingebracht hat, dann ist es Aufgabe des
Gerichtes, Ihn an die zuständige Stelle zu verweisen.
Wie oben
beschrieben, hat auch der Volksanwalt es nicht der Mühe wert gefunden, den
Herren an die zuständige Stelle zu verweisen.
Also, wikilegia,
bananenrepublik österreich. |
weilander : (
2012-09-23 18:15:15 / 2020187 ) @scharade
"dann ist es
Aufgabe des Gerichtes, Ihn an die zuständige Stelle zu verweisen."
"Wie
oben beschrieben, hat auch der Volksanwalt es nicht der Mühe wert gefunden, den
Herren an die zuständige Stelle zu verweisen."
Wer sagt, dass das nicht
gemacht wurde. Hr. Glanz?
Eine sicher sehr "objektive" Aussage! (Achtung:
Sarkasmus) |
blub : ( 2012-09-23
20:59:17 / 2020190 )
Angezeigt werden folgende Vergehen,
begangen von Wiener Wohnen, an Karl Glanz:
1. Kaution: Die Kaution der
Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht
zurückgezahlt.
Warum? Irgendwas wird Wiener Wohnen wohl dazu gesagt haben
oder hat man die Kaution tatsächlich "einfach so" einbehalten? (was ich mir
nicht vorstellen kann-
2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein
Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine
Rechtsmittelbelehrung gegeben.
keine Rechtsmittelbelehrung erforderlich -
worüber eigentlich?
3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung:
Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung
installiert.
Ich habe auch einen Kamin - na und?
4. Betrug nach
GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen!
Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der
Justiz!
Quatsch - genaueres eingehen, warum dies quatsch ist, zahlt sich
leider wohl nicht aus, da threadersteller in einer (eigenen) rechtlichen Welt
lebt.
5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich
ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.-
Inwiefern hat
WW die Whg unbewohnbar gemacht? Welcher Schaden ist ihnen entstanden, dass sie
EUR 50.000 begehren?
6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener
Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen
Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w - 2 und
das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar.
Konfus -
ohne die Sicht der anderen Seite im Ansatz zu kennen vollkommen
unverständlich.
8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich
übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.
Siehe 7 - konfus.
9.
ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine
Rückvergütung gegeben. Betrug!
Siehe 7 u. 8 - konfus.
Und das habe
ich "mit verdichtetem Rechtsempfinden" meines ersten Postings gemeint.
Seitenlange Erklärungen, aber eigentlich ist immer noch nicht einmal im Ansatz
klar, was dem Threadersteller eigentlich passiert ist.
Ich bin der
festen Überzeugung, dass der Threadersteller SUBJEKTIV alles als sehr ungerecht
empfindet, aber dass das Verfahren OBJEKTIV korrekt abgelaufen ist. Dafür
spricht, dass zwar seitenweise (sinnlose) Gesetzestexte kopiert werden, aber
kein Wort darüber verloren wird, mit welcher Motivation WW vorgegangen ist (und
irgendwas werden die schon geschrieben haben.)
Wenn die eigene
Wahrnehmung mit der Realität kaum noch Schnittmenge aufweist ist es Zeit sich
Hilfe von außen zu nehmen (was im konkreten Fall ein Anwalt, ein
Psychotherapeut, etc... sein kann) der die Perspektive wieder gerade rückt.
Traurigerweise bekommt der Threadersteller hier im Forum auch noch
Zuspruch (die korrupte Justiz, wehren sie sich), was ihn im schlimmsten Fall
noch weiter motivieren wird, mit dem Schädel gegen von ihm selbst errichtete
Mauern zu laufen, anstatt in die Lage gebracht zu werden, die Situation von
einem neutralen Standpunkt aus zu betrachten. |
charlykappel : (
2012-09-28 07:40:04 / 2020392 )
Sehr geehrter Herr
Fischer!
Heute schreibe ich Ihnen, weil ich der Meinung bin, dass in dieser
Republik so einiges aus dem Ruder läuft. Ich möchte jetzt gar nicht von Beginn
an beginnen, sondern nur von den letzten Monaten erzählen, also beginnend vom
Oktober 2011. Ich werde also jetzt erzählen und ich werde versuchen, dann am
Ende meiner Geschichte, Ihnen einige Fragen zu stellen.
An einem schönen
Morgen bekam ich vom Bezirksgericht Mattersburg eine Klage, Exekution. Damit hat
alles begonnen. Diese war schon auffällig, damals habe ich es noch nicht so
wahrgenommen, da ich mich in solchen Dingen überhaupt nicht auskenne. Auf diesem
Schreiben stand, dass es „Titel“ vorliegen würde! Ein „Titel“! Also, was ist ein
„Titel“?. Ich schrieb zurück, dass kann nicht sein, es gibt keinen „Titel“.
Wenige Tage später, kam die Antwort. Der „Titel“ deckt sich mit dem „Titel“, die
Exekution wird durchgeführt.
Und so begann alles.
Ich bin auch nicht von
schlechten Eltern. Zufällig wurde ein neuer Direktor von Wiener Wohnen angelobt,
Herr Neumayer. Diesen Herren habe ich geschrieben. Das Antwortmail von Herrn
Neumayer schicke ich mit (Mail1). Auf diese Antwort antwortete ich, dass ich
bezahlt hätte und das, wenn hr. Neumayer das durchführen lässt, es sich nur um
einen Betrug handeln kann. Ich habe dann gewartet, ich wollte sehen, wie weit
Hr. Neumayer gehen wird. Eigentlich hätte da schon alle Alarmglocken bei ihm
läuten müssen, aber die haben geschwiegen, so wie die Justizministerin und die
Polizei auf meine Anschuldigungen schweigt, und wie ich meine, auch aus gutem
Grund. Die Exekution wurde und wird durchgeführt. Ich habe daraufhin (Mail3),
meine Zahlungsbelege an Hr. Neumayer geschickt. Natürlich ohne Antwort. Still
und leise möchte er das Geld einsacken und sich unsterblich machen bei seinen
Genossen, Ludwig, Häupl, …
Wenn man jetzt genau hinschaut kann eines sofort
erkannt werden. Ich habe aus Zorn, und weil mir das der Richter vom BG
Floridsdorf nahegelegt hat, 25% vom Zins einbehalten. Was nichts anderes
bedeutet, dass Hr.Neumayer nichts anderes versucht, als den entgangenen Zins mit
dieser Lüge wieder hereinzuholen. Wiener Wohnen steht ja über dem Gesetzt und
alles was über dem Gesetz steht, steht außerhalb des Gesetzes. Deshalb kann auch
Wiener Wohnen alles tun, ob nun rechtlich gedeckt oder auch nicht, Wiener Wohnen
kann nicht bestraft werden. Traurig aber wahr. Es gibt also Institutionen in
unserem Land, die Vergehen begehen können ohne jemals dafür zur Rechenschaft
gezogen zu werden.
Weil es mich interessiert hat, bin ich, Ende des Jahres,
zum Bezirksgericht Mattersburg gefahren. Ich wollte doch wissen, was sich alles
hinter diesem ominösen „Titel“ verbirgt, aber vor allem wollte ich wissen, ob
das Bezirksgericht Mattersburg diesen „Titel“ überhaupt kennt. Meine Erwartungen
wurden erfüllt. Das Bezirksgericht Mattersburg konnte mir keine Kopie der
Anzeige oder wie immer man das nennen mag, „Titel“ - wie es das Bezirksgericht
Mattersburg nennt geben. Schließlich musste sie zugeben, dass auch sie diesen
„Titel“ nicht kennt. Auf meine Frage, auf was sie mich dann verurteilt hat, kam
nur ein Schulterzucken. Sie verurteilt, egal was, wofür, solange sie den Willen
von Wiener Wohnen erfüllt. Sie muss also Wiener Wohnen zufriedenstellen. Dem
konnte man wirklich nichts mehr entgegenhalten, so viel Offenheit verschlägt
jedem die Sprache. Ich legte dann ein Blatt Papier auf den Tisch. Das
Bezirksgericht Mattersburg fragte nur, was das sei. Ich sagte, dass sind meine
Anzeigen gegen Wiener Wohnen. Da sprang das Bezirksgericht Mattersburg auf,
streckte die Hände vor und rief: „Das will ich nicht sehen! Ich habe das nie
gesehen! Gehen Sie! Da ist die Tür!“ Und so bin ich wieder gegangen.
Zum
Schluss noch ein Auszug aus einen meiner Mails:(nachdem da noch einige
Tippfehler waren habe ich diese korrigiert, der Wortlaut aber wurde nicht
verändert)
Sehr geehrte Damen und Herren,
es stinkt im hause
Österreich und es stinkt gewaltig! Da gibt es Wiener Wohnen die von unserem
Rechtssystem ausgenommen sind, die können jedes Verbrechen begehen was sie
wollen, und niemand kümmert sich darum. Es gibt keinen Richter, keine Justiz,
kein Gesetzt mehr für Wiener Wohnen. Die Staatsanwaltschaft rührt sich überhaupt
nicht mehr, vielleicht deshalb weil sie geschrieben hat, dass eine
Buchhaltungskraft keine Anzeige tätigen kann, jetzt habe ich aber wieder eine
Anzeige, ausgestellt von der Buchhaltung von Wiener Wohnen. Was ist also der
Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchhaltung? Völlig losgelöst von der Erde
treiben sie ihr Unwesen. Selbst wenn Wiener Wohnen außerhalb des Gesetze stehen
sollte, dass mehrere Leute abstreiten, dass das so ist, so gibt es doch noch
Gesetze die eingehalten werden müssen, denn auch die Polizei muss sich nach den
Gesetzen halten und kann auch nicht tun und lassen was sie möchte. In der
Verfassung kann das einfach nicht stehen, dass ein Wohnungsvermieter zu einer
Institution ernannt werden kann, wenn doch, dann kann die Verfassung nur mehr
zum kochen benutzt werden.
Und so sitze ich hier und ärgere mich, dass dieses
Verbrechen in Österreich überhaupt möglich ist. Es ist möglich.
Jetzt meine
Fragen. Die ich an den Herr Fischer stelle und nicht an den Präsidenten Fischer,
denn als Präsident sind Sie befangen.
1. Was mich am meisten interessiert
ist: Sehen ich das richtig/falsch? Kann es sein, dass ich durch meinen Zorn (ich
habe mich schon von der Wohnung in der ich bisher wohnte abgemeldet, bin also
derzeit obdachlos) völlig verblendet bin?
2. Nehmen wir an – ich habe recht,
bedeutet es das ich auch Recht bekomme vor einem Gericht? (Meine Antwort: Wohl
kaum!)
3. Wenn es stimmt, was mir der Richter gesagt hat, dass ich kein Recht
habe gegenüber Wiener Wohnen, ist das denn kein Verfassungsverstoß? Ein
Wohnungsvermieter in den Rang einer Exekutive zu stellen, ist mehr als
vermessen!
4. Leider ist der Bürger machtlos. Er steht da mit leeren Händen,
keiner hilft ihm, alle sind gegen ihn. Aber das nur, weil Punkt 3.
5. Vor
allem würde mich eines sehr interessieren. Warum nimmt keiner meine meine
Anzeigen gegen Wiener Wohnen entgegen? 1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die
ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt. 2. Fehlende
Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung
abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben. 3. Fehlende
Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen
Kamin in der Wohnung installiert. 4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz
möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über
den Dingen und auch über der Justiz! 5. Wiener Wohnen hat die Wohnung
unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung
von € 50.000.- 6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr
2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel
angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w – 2 und das stellt einen
Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar. 8. Wiener Wohnen hat mehr von mir
zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug. 9. ich musste
früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung
gegeben. Betrug!
Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz
Mail1:
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011
habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes
mitteilen:
Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage
eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die
Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt
und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.
Die Einbringung des
Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die
Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11.
Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf,
sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes
Mattersburg vor.
Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen
wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung
eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der
Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel,
die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.
Die Verlegung der Leitungen
auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit
dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine
Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten
konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.
Gründe
für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser
Information gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen
Grüßen
Ing. Josef Neumayer
Direktor
Mail2: Schreiben an Hrn.
Neumayer.
Sehr geehrter Herr Neumayer,
zuerst einmal Danke für die
Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich
handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also
stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines
Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein
Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben,
dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die
Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die
Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.
mfg
Karl
Glanz
Mail3:
An Wiener Wohnen,
wie Sie sehen und lesen können,
ganz im speziellen die Antwort von der Schlichtungsstelle, so hat auch diese
kein Vertrauen in die Justiz, übrigens genauso wie ich. Die Justiz hat sich
schon viel zu viel zu Schulden kommen lassen, als dass sie noch als unparteiisch
gelten könnte. Es scheint fast so, dass dieses Land nur mehr eine Cyber-Justiz
hat. Wenn es sich um Wiener Wohnen handelt ist ganz plötzlich keiner mehr da.
Übrigens - meine Hochachtung für diese Position, niemand sonst kann sich dessen
rühmen. Der Betrug, den Wiener Wohnen begangen hat, ist, wie Sie wissen jetzt
aktiv geworden, die Exekution wird jetzt durchgeführt. Wie die
Schlichtungsstelle schreibt schicke ich Ihnen die Belege, jetzt kann ich es,
denn jetzt sind Sie haftbar.
mfg
Karl Glanz |
charlykappel : (
2012-09-28 08:20:43 / 2020395 ) Vom Volksanwalt
Sehr geehrter
Herr Glanz!
In Ihrer Beschwerdeangelegenheit nehme ich Bezug auf das per
E-Mail am 10. September 2012
übermittelte Unterlagenkonvolut, das ich mir
genau durchgesehen habe.
Unter Bezugnahme auf den Vorakt zur Geschäftszahl
VA-W-G/0201-B/1/2011 und mein
Schreiben vom 16. Januar 2012 muss ich Ihnen
jedoch leider nochmals mitteilen, dass die
Volksanwaltschaft keine
Möglichkeit hat, für Sie tätig zu werden.
In unserer Eigenschaft als
nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung können
wir
Gerichtsentscheidungen leider nicht überprüfen.
Die Entscheidungen der
Schlichtungsstelle wurden vom Gericht überprüft, die Entscheidungen
der
unabhängigen Gerichte sind von der Volksanwaltschaft unkommentiert zur Kenntnis
zu
nehmen. Gleiches gilt auch für die Einbringung der Räumungsklage und die
gegen Sie nunmehr
bestehenden Exekutionstitel, die Sie jedoch in Kopie nicht
vorlegen.
Gerichtsentscheidungen können lediglich im Wege des gerichtlichen
Instanzenzugs überprüft und
gegebenenfalls bestätigt, abgeändert oder
aufgehoben werden.
Ich kann Ihre Enttäuschung verstehen, muss Sie jedoch um
Verständnis ersuchen, dass die
Volksanwaltschaft nur im Rahmen der uns durch
das Bundes-Verfassungsgesetz eingeräumten
Kompetenzen tätig werden kann.
|
justInterested : (
2012-09-28 10:46:03 / 2020399 )
Was war da jetzt eigentlich
mit den Stromleitungen? Waren
die der Auslöser? Klingt fast so
...
Selbst verlegt, Wiener Wohnen wegen Gefahr in Verzug
nachgebessert, eigenmächtige Mietminderung wegen Oberputz-
Leitungen,
Mietminderung als zu Unrecht einbehalten erkannt,
deshalb Räumungsklage und
natürlich Nachforderung des
ausständigen Betrages? |
blub : ( 2012-09-28
21:52:01 / 2020439 )
Seitenweise sinnlose Texte über die
korrupte Justiz, das "System" und Wiener Wohnen, die jemanden vernichten
wollen....
Was kommt jetzt raus (ich gebe zu beim SV ein wenig zu
spekulieren, man kann aber schon einiges rauslesen)
Herr G installiert im
Pfusch Elektroleitungen in seiner Mietwohnungen, vielleicht hat er sich auch
über die alte Installation in seiner Whg aufgeregt.
Wiener Wohnen nimmt
nun die günstigste Ersatzvariante (über Putz) vor. Ob es darüber ein Verfahren
gibt, wissen wir nicht.
Was wir wissen ist, dass Hr G 25% der Miete
einbehält - ob dies vom Ri so empfohlen worden ist oder nicht sei dahingestellt.
Sinnvoller wäre es gewesen unter Vorbehalt zu zahlen.
Es kommt was kommen
muss: Wiener Wohnen reicht (vollkommen zu Recht) Mietzins und Räumungsklage ein.
Für Herrn G. Wenn sie im Monat und 100 zahlen müssen, aber nur 75 überweisen,
dann sind das 25 zu wenig, auch wenn SIE der MEINUNG sind, nur 75 zahlen zu
müssen. Das nennt man einen KÜNDIGUNGSGRUND.
Herr G macht dies nicht nur
einen Monat sondern mehrere und es läppert sich daher eine schöne Summe zusammen
(scheinbar so ca. 1500 Euro), in der Zwischenzeit zieht Herr G. aus. Auf die
Aussagen "Wiener Wohnen hat mehr bekommen, keine Rechtsmittelbelehrung" braucht
nicht weiter eingegangen werden - Herr G: keine Ahnung was sie damit sagen
wollen, für einen dritten ist es jedenfalls völlig unklar.
Wiener Wohnen
zieht jetzt die RAUMUNGSKLAGE nicht aber die MIETZINSKLAGE zurück (Herr G sie
erinnern sich, die fehlenden 25...); Die fehlenden Mietzinse, die sie ja nach
eigenen Angaben NICHT bezahlt haben, will Wiener Wohnen jetzt haben. Das Urteil
wird rechtskräftig (wo waren sie in diesem Verfahren?). Dieses Urteil ist jetzt
der TITEL. Wo wohnt Herr G ? - augenscheinlich im Sprengel des BG Mattersburg.
Mit dem rechtskräftigen Urteil (der TITEL) beantragt Wiener Wohnen (zu Recht)
die EXEKUTION am BG Mattersburg und wird diese bewilligt.
Kein
Betrug, keine Korruption, keine Richter oder Mitarbeiter die Herrn G
"vernichten" wollen nur ein Mensch der entweder nicht willens (ärgerlich) oder
nicht in der Lage (traurig) ist seine Angelegenheiten zu regeln.
Fälle
wie dieser demonstrieren BEINDRUCKEND die Schwäche von Wikilegia und Co.
Irgendjemand schreibt irgendwelchen Müll und es finden sich genügend Deppen, die
den dort verbreiteten Schwachsinn brüskiert nachblöken (hallo scharade). Wenn
man sich dann den Fall aber genauer ansieht, bleibt von der angeblichen
ungerechten Behandlung nichts mehr übrig.
Was mich am meisten ärgert:
Herr G. verbraucht Ressourcen bei Volksanwaltschaft und Co die Leuten zur
Verfügung stehen sollte, die deren Hilfe WIRKLICH brauchen und denen diese
Stellen auch HELFEN könnten.
Wie eingangs gesagt - Soviel Korruption wie
ein Ballon ohne Hülle....
Quod erat demonstrandum. |
charlykappel : (
2012-09-29 08:35:14 / 2020443 ) Dokumente und Bilder sind hier
http://charlykappel.npage.de/neue-textseite.html |
charlykappel : (
2012-09-29 08:37:33 / 2020444 ) Kriminell?
jeder der sich
diese Bilder ansieht, der wird eine meinung haben. ich kann nur bekräftigen:
wiener wohnen ist kriminell
und daraus folgt zwangsläufig, dass auch
dieser
staat kriminell ist. |
blub : ( 2012-09-29
09:26:47 / 2020446 )
Erstens einmal stimmt die Ableitung
nicht (aber das würde zu weit führen)....
Nach Betrachten der Bilder:
DESWEGEN waren sie der Auffassung, dass man sie BETRÜGEN würde, sie VERNICHTEN
wolle?
Wir fassen zusammen: Sie haben nicht das bekommen, was sie wollten
(Leitungen unter Putz), deshalb mindern sie einseitig den Mietzins, gehen
augenscheinlich NICHT zum Verfahren (Protokolle haben sie ja keine gepostet) um
ihren Standpunkt zu vertreten
Alles korrekt abgelaufen - ich kann in
ihrem Fall eigentlich nur hoffen, dass im Wege der Exekution auch wirklich alle
(Verfahrens)kosten wieder reingekommen sind. Es ist aber schön, dass sie
veröffentlichen, da man auf Basis der Unterlagen nun mit Sicherheit sagen, dass
KEIN korruptes Verhalten der Justiz vorliegt. |
charlykappel : (
2012-10-03 17:02:46 / 2020617 ) Mail vom 29.12.2008 an Wiener Wohnen mit
den Bilde
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
vor
einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von Wiener Wohnen be mir und hat die
elektrische Anlage erneuert. Seit dieser Erneuerung, sollte von so etwas
überhaupt die Rede sein, funktioniert meine Waschmaschine und mein elektrische
Bratofen nicht mehr. Luster, die früher montiert waren, wurden ganz einfach
abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht die Aufgabe die ihm von Wiener Wohnen
übertragen worden ist.
Nun, aus einer bewohnbaren Wohnung ist nun eine
unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt diverse Bilder der Arbeit des
Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im Anhang.
Da ich der Meinung
bin, dass die Wohnung in einen funktionalen Zustand übergeben werden sollte,
denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich eine Mietzinssenkung verlangen.
mfg
karl Glanz |
daspünktchen1 : (
2012-10-04 12:13:11 / 2020652 )
Ja Ja verlang eine
Mietzinssenkung, selbstverständlicvh wird WW Deinem Wunsch sofort nachkommen.
|
blub : ( 2012-10-06
01:13:10 / 2020720 )
@ Hr Glanz:
Ihnen ist aber schon
klar, dass sich das jetzt alles ganz anders liest als Beginn ihres Threads oder
(Österreich ist ein krimineller Staat, Wiener Wohnen steht außerhalb des Rechts,
bla bla bla,...)
VERSTEHEN sie eigentlich was passiert ist?
Die
Leitungen wurden erneuert, ob auf ihre Initiative hin oder Wiener Wohnen wissen
wir nicht.
Sie waren mit der Erneuerung unzufrieden und behalten
EINSEITIG 25% Mietzins ein.
Wiener Wohnen KÜNDIGT sie.
Sie wehren
sich gegen diese Kündigung NICHT sondern ziehen aus der Wohnung aus (warum
eigentlich?). Sie geben bei Gericht NICHT bekannt, warum sie die 25% einbehalten
haben. Zum Verständnis: Wenn A (im Zivilverfahren) etwas behauptet und B nichts
dagegen sagt und dem Gericht nichts gegenteiliges bekannt ist, wird A geglaubt
(A = Wiener Wohnen, B sind Sie)
Aus den von IHNEN selbst geposteten
Unterlagen ist ersichtlich, dass das Verfahren KORREKT abgelaufen ist.
Augenscheinlich sind sie NICHT obdachlos. Ihre Forderung nach EUR 50.000
ist NIHCT NACHVOLLZIEHBAR, höchstwahrscheinlich UNVERHÄLTNISMÄSSIG und daher
AUSSICHTSLOS.
Da es somit - außer ihrem EIGENEN Verhalten - nichts mehr
gibt worüber man sich beschwerden könnte, möchte ich sie auch noch als das
bezeichnen, was sie sind: Ein Querulant. |
charlykappel : (
2012-10-07 07:29:46 / 2020753 )
MA 50 - Schli
-IV/2163/2008
Wien 21, Rußbergstraße 13
Sanierung der Wohnhausanlage
und
Erhöhung der Hauptmietzinse gem. §§ 18 ff MRG
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/3
1210 Wien
per E-Mail:
w771zn@gmx.at
Sehr geehrter Herr Glanz!
Bezugnehmend auf
Ihre Mail vom 7.7.2008 teile ich Ihnen mit, dass ich diese
an Wiener Wohnen
zwecks Abgabe einer schriftlicher Stellungnahme weiter-
geleitet habe, welche
ich Ihnen nach Vorliegen per Post übermitteln werde.
Unabhängig davon
besteht für Sie aber die Möglichkeit, in einem gesonderten
Verfahren vor der
Schlichtungsstelle die Durchführung notwendiger Erhaltungs-
arbeiten im
Mietobjekt zu beantragen, wenn die elektrische Anlage Ihres Miet-
objektes
gefährlich ist. Zu diesem Zweck müssten Sie einen Antrag gemäß
§ 6
Mietrechtsgesetz (MRG) an die Schlichtungsstelle richten, der
persönlich
unterschrieben sein muss. Für diesbezügliche Auskünfte stehe ich
Ihnen gerne
zur Verfügung.
Derzeit befindet sich der Akt beim
Technischen Sachverständigen, der hinsichtlich
der beantragten Arbeiten mit
der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde.
Nach Einlangen des
Gutachtens wird eine mündliche Verhandlung anberaumt,
zu der die Mieter
zeitgerecht eingeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Regina
Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung
50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
in wohnrechtlichen
Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat IV
Muthgasse 62,
Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
A-1190 Wien
Tel.: +43 1 4000 74555 +43 1
4000 74555 DW
Fax.: +43 4000 99 74555
E-Mail:
regina.dittrich@wien.gv.at
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter
Herr!
Wie immer, so habe ich auch heute wieder 75% vom Zins eingezahlt,
da ich der Meinung bin, dass ich keine B-Standard Wohnung gemietet
habe.
mfg Karl Glanz
Sehr geehrte Frau
Fritz!
Ich hatte einen Wasserschaden den ich selber repariert habe, jetzt
verlange ich dafür Schadenersatz. Schicken Sie mir einen Sachverständigen
vorbei, der den Schaden beziffern kann.
Ich habe mich an die
Schiedsstelle gewandt, die soll entscheiden ob mir eine Mietzinsreduktion
zusteht oder nicht.
mfg Karl Glanz
Sehr geehrte Frau
Dittrich!
ich habe einen Brief vom 20.02 von Wiener Wohnen erhalten indem
festgestellt wird, dass die Vorgehensweise völlig normal wären und deshalb auch
kein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion vorlägen. "...die Verlegung auf Putz um
die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten
technischen und wirtschaftlichen Aufwand ...beseitigt werden." Soweit ist das ja
richtig, aber die Verwüstungen die in dieser Wohnung angerichtet wurden, darüber
schweigt sich Wiener Wohnen aus. Wie Sie sehen kommen wir nicht zusammen,
deshalb ist ein Schiedsspruch unausweichlich, denn ich bin immer noch der
Meinung, dass hier ein Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegt. Wiener Wohnen
lehnt das natürlich ab, was auch nicht anders zu erwarten war. Sie haben ja alle
Unterlagen und Photos.
mfg
Karl Glanz
Sehr geehrte Frau
Fritz!
Stellen Sie sich nicht dümmr als sie sind! Ich habe nicht die
Verlegung der leitungen über Putz beanstandet, sondern die Arbeit die geleistet
wurde. Da wuren Löcher gebohrt, unmotivierte Löcher in Wänden gebohrt, wild
leitungen verlegt ohne sich vorher ein Bild von der Arbeit zu machen. Um meine
Ansprüche zu verdeutliche sende ich Ihnen einige Bilder im Anhang mit, damit Sie
vielleicht doch verstehen können um was es sich handelt. Ich habe noch viel mehr
Bilder, die die Verwüstungen, die Wiener Wohnen angerichtet hat recht gut
dokumentiern. Und eine Mitzinsreduktion liegt schon vor, auch wenn Sie das mit
aller Wehemenz absteriten versuchen.
mfg karl Glanz
Sehr
geehrte Frau Winter!
Es ist scho bezeichnend für Wiener Wohnen, dass die
Ankündigung etwa zehn Tage zu spät kommt. Der Mann war schon lange vor ihrem
Mail da!
Im übrigen freut es mich, dass Sie mir Recht geben, aus einer
Standard Wohnung wurde durch die recht unorthodoxe Verlegung der Stromleitungen,
wie Sie auch richtig bemerken, ein Notstrom, eben, und nur ein Notstrom un alles
was mit Not- anfängt ist nicht regulär. Jetzt habe ich eine Notstromversorgung
und keine reguläre Stromversorgung, so wie sich das gehören würde. Kurz gesagt,
ich gehe von meinem Anliegen nicht ab, ich verlange einen Mietzinskürzung von
Standard-Mietzins zu einem Substandard-Mietzins. Da kann Ihre Nachricht auch
nichts ändern.
mfg
Karl Glanz
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
vor einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von
Wiener Wohnen be mir und hat die elektrische Anlage erneuert. Seit dieser
Erneuerung, sollte von so etwas überhaupt die Rede sein, funktioniert meine
Waschmaschine und mein elektrische Bratofen nicht mehr. Luster, die früher
montiert waren, wurden ganz einfach abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht
die Aufgabe die ihm von Wiener Wohnen übertragen worden ist.
Nun, aus einer
bewohnbaren Wohnung ist nun eine unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt
diverse Bilder der Arbeit des Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im
Anhang.
Da ich der Meinung bin, dass die Wohnung in einen funktionalen
Zustand übergeben werden sollte, denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich
eine Mietzinssenkung verlangen.
mfg
karl
Glanz
Betrifft: MA 50 - Schli - IV/2163/2008
Ich bin ein
Mieter in der Rußbergstraße 13/13/3 und da jetzt die Verhandlung in der
Schlichtungsstelle ansteht möchte ich auf folgendes hinweisen.
Unsere
elektrische Anlage ist alt, die elektrische Versorgung wurde zwar schon im Haus
verstärkt, aber nur bis zur Haustüre. Die elektrische Anlage in den Wohnungen
ist alt und für den modernen Gebrauch nicht mehr stark genug. Um einen Kaffee zu
kochen muss ich z.B. die Suppe abdrehen, denn sonst fliegen die Sicherungen.
Teilweise sind die elektrischen Leitungen verschmorrt. Es gibt auch keine
elektrische Schutzerde in der Wohnung, was vor alle in der Küche gefährlich ist.
Ich heize mit Strom. Auch da gibt es keine Schutzerde, was es unmöglich
macht das Gerät zu erneuern.
Auch die Therme ist alt.
Wiener Wohnen
weigert sich bisher die elektrische Anlage zu erneuern, bzw. die elektrische
Anlage zu verstärken. Von einer Schutzerde ganz zu schweigen. Genauso wird sie
es auch mit der Therme halten.
Bitte das bei Ihrem Urteilsspruch zu
berücksichtigen.
Mit feundlichen Grüßen
Karl
Glanz
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/3
1210
Wien
Wien, 10. Februar 2009
GZ: GWS -
3365/2008/Wi
Sehr geehrter Herr Glanz!
Zu Ihrer Email an das
Büro des Herrn amtsführenden Stadtrat Dr. Michael Ludwig vom Dezember 2008,
erlauben wir uns, Ihnen Folgendes mitzuteilen:
Wiener Wohnen informierte
uns, dass eine Kontrahentenfirma mit der Überprüfung der Stromleitungen in der
Wohnung 1210 Wien, Rußbergstraße 13/13/3, beauftragt wurde.
Die Firma
erstellte einen Gefährdungsbericht. Wiener Wohnen beauftragte unverzüglich den
Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Svatek, mit der Behebung sämtlicher Mängel
die eine Gefährdung darstellen.
Bezüglich der Geräte und Luster wird sich
diese Firma nochmals mit Ihnen in Verbindung setzen um gegebenenfalls Mängel zu
beheben.
Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche
Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen
und wirtschaftlichen Aufwand seitens der Hausverwaltung beseitigt werden. Eine
Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen von Ihnen beauftragten
konzessionierten Elektriker auf Ihre Kosten vorgenommen werden.
Wir
hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
für das Büro der Geschäftsgruppe
Wohnen,
Wohnbau und Stadterneuerung
A-1082 Wien, Bartensteingasse 9
Telefon
01/4000-0 01/4000-0*
Marianne Winter
81988
DW
MA 50 - Schli-IV/2163/2008
Wien 21, Rußbergstraße
13
Sanierung der Wohnhausanlage und
Erhöhung der Hauptmietzinse gem. §§ 18
ff MRG
Herrn
Karl Glanz
Rußbergstraße 13/13/3
1210
Wien
per E-Mail: w771zn@gmx.at
Sehr geehrter Herr
Glanz!
Hiermit leite ich Ihnen die Antwortmail von Wiener Wohnen auf Ihre
Eingabe vom
7.7.2008 zur gefälligen Kenntnisnahme weiter.
Mit
freundlichen Grüßen
Regina Dittrich
Amtsrätin
Magistrat der Stadt
Wien
Magistratsabteilung 50
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
in
wohnrechtlichen Angelegenheiten
Wiener Schlichtungsstelle
Dezernat
IV
Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
A-1190 Wien
Tel.: +43
1 4000 74555 +43 1 4000 74555 DW
Fax.: +43 4000 99 74555
E-Mail:
regina.dittrich@wien.gv.at
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Fritz Brigitte
Gesendet: Dienstag, 26. August 2008
15:10
An: Dittrich Regina
Cc: Hesse Sabine; Kladler Bernhard; Sieberer
Wolfgang; Eggenhofer Alfred
Betreff: MA 50 - Schli - IV/2163/2008 -
Rußbergstraße 13
Sehr geehrte Frau Dittrich!
Bezugnehmend auf das
eMail von Herrn Glanz erlaube ich mir folgendes mitzuteilen:
Die
elektrische Anlage in gegenständlicher Wohnung entspricht dem technischen
Zustand zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages.
Die Erneuerung
der Steigleitungen war notwendig, um sämtliche instandgesetzte Wohnungen an das
Stromnetz anschließen zu können.
Wiener Wohnen für den 21. Bezirk wird
die Fa. EBE mit einer Überprüfung der elektrischen Leitungen in der Wohnung von
Herrn Glanz beauftragen, um so festzustellen, ob die Leitungen
gesundheitsgefährdend sind.
Sollte dies der Fall sein, wird Wiener Wohnen
die notwendigen Arbeiten durchführen.
Mit freundlichen
Grüßen
Brigitte Fritz
Stadt Wien - Wiener
Wohnen
Kundendienstzentrum 21
Referatsleiterin Vergabe
Tel: 05 75 75
75
Fax: 05 75 75 99 21664
|
daspünktchen : (
2012-10-08 14:11:05 / 2020807 )
Charly..., begib Dich in
Behandlung, denn allein dieser Briefverkehr belegt ein psychische Erkrankung.
|
charlykappel : (
2012-10-09 12:08:33 / 2020897 )
Sehr geehrte Damen, sehr
geehrte Herren,
vor einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von Wiener
Wohnen be mir und hat die elektrische Anlage erneuert. Seit dieser Erneuerung,
sollte von so etwas überhaupt die Rede sein, funktioniert meine Waschmaschine
und mein elektrische Bratofen nicht mehr. Luster, die früher montiert waren,
wurden ganz einfach abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht die Aufgabe die
ihm von Wiener Wohnen übertragen worden ist.
Nun, aus einer bewohnbaren
Wohnung ist nun eine unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt diverse Bilder
der Arbeit des Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im Anhang.
Da ich
der Meinung bin, dass die Wohnung in einen funktionalen Zustand übergeben werden
sollte, denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich eine Mietzinssenkung
verlangen.
mfg
karl Glanz |
charlykappel : (
2012-10-09 12:10:01 / 2020899 ) Mail an die Schlichtungsstelle
Sehr geehrte Frau Dittrich!
ich habe einen Brief vom 20.02
von Wiener Wohnen erhalten indem festgestellt wird, dass die Vorgehensweise
völlig normal wären und deshalb auch kein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion
vorlägen. "...die Verlegung auf Putz um die übliche Vorgangsweise, da sämtliche
Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen
Aufwand ...beseitigt werden." Soweit ist das ja richtig, aber die Verwüstungen
die in dieser Wohnung angerichtet wurden, darüber schweigt sich Wiener Wohnen
aus. Wie Sie sehen kommen wir nicht zusammen, deshalb ist ein Schiedsspruch
unausweichlich, denn ich bin immer noch der Meinung, dass hier ein Anspruch auf
Mietzinsreduktion vorliegt. Wiener Wohnen lehnt das natürlich ab, was auch nicht
anders zu erwarten war. Sie haben ja alle Unterlagen und Photos.
mfg
Karl Glanz |
Beobachter : (
2012-10-09 12:23:34 / 2020900 )
Hoffentlich leitet Wiener
Wohnen die ganze Krankengeschichte von dem Psychotiker an den zuständigen
Amtsarzt weiter, dann ist der Wahnsinnige seinen Führerschein auch noch
los...und das wäre sehr wichtg, weil hier definitiv eine potentielle
Allgemeingefährdung vorliegt. |
daspünktchen : (
2012-10-09 19:22:53 / 2020959 )
Beobachter, hat der
Charly..., jetzt an Sachwalter oder nicht? |
|
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