Mittwoch, 31. Oktober 2012

Staatsanwalt/Gericht

Nach meiner Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, schrieb der Staatsawalt:






Der Kampf mit Wiener Wohnen geht jetzt schon ins 5. Jahr und es ist noch immer kein Ende zum absehe.


STELLUNGNAHME

Nachdem sich Wiener Wohnen geweigert hatte die elektrischen Leitungen zu erneuern, hatte ich mich an die Schlichtungsstelle gewandt. Die Schlichtungsstelle hat sich offenbar mit Wiener Wohnen in Verbindung gesetzt und diese hat dann eine Firma geschickt um die elektrische Anlage zu überprüfen. Diese Firma hat sofort die elektrische Anlage außer Betrieb genommen. Ca. 14 Tage später ist dann der Notstromtrupp gekommen und hat den Notstrom eingeleitet. Die Notstromanlage wurde Überputz durchgeführt und die Wände sehen jetzt aus wie ein Schweizerkäse. Fassungen für Glühlampen wurden ganz einfach abmontiert und nicht mehr montiert, die Glühlampen hingen dann ganz einfach an den elektrischen Leitungen. Im Vorzimmer wurde ein Luster nicht mehr montiert. In der wurde mein E-Herd und die Waschmaschine nicht mehr angeschlossen. Nach Nachfrage von mir, bei der Notstromtruppe wurde mir erklärt – dass mag Wiener Wohnen nicht. Kurz gesagt wurde mehr demoliert, als repariert. Ich habe dann gewartet, es hat ja geheißen, dass es sich um einen Notstrom handelt, also eine temporäre Lösung sein sollte, was sich allerdings als falsch herausgestellt hatte. Wiener Wohnen hat mir schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine völlig normale Vorgehensweise handeln würde und wenn ich die elektrischen Leitungen unter Putz haben möchte, dann möchte ich doch einen Elektriker auf meine eigenen Kosten beauftragen. Ich habe mich wieder an die Schlichtungsstelle gewendet und habe dort um einen Schiedsspruch gebeten, da Wiener Wohnen und ich, gegengesetzter Meinung sind. Die Schlichtungsstelle hat gemeint, sie könne das nicht, ich müsse zum Gericht gehen, was ich auch tat. Am Bezirksgericht Floridsdorf sagte mir dann der Richter, das Anliegen war dasselbe, ich wollte eine Entscheidung, dass der Mieter kein recht hat etwas von Wiener Wohnen zu fordern, es besteht nur die Möglichkeit Miete einzubehalten, im Bereich von ¼ bis 1/3, dann wird mich Wiener Wohnen klagen und dann erst kann eine Entscheidung getroffen werden. Mit einem eingeschriebenen Brief habe ich Wiener Wohnen davon in Kenntnis gesetzt, dass ich wegen der Arbeiten in der Wohnen mit denen ich nicht zufrieden bin, die Miete auf 75% reduzieren werde, was auch von Wiener Wohnen mit einem entsprechenden Brief beantwortet wurde, indem mir mit richterlichen Schritten gedroht wurde. Wiener Wohnen hat also 16 Monate lang nichts unternommen, bis zu dem Tag an dem Wiener Wohnen die Räumungsklage eingebracht hat.


Jetzt zur Stellungnahme der Korruptionsstaatsanwaltschaft:


Es ist nicht richtig, dass ich den Zins wegen der Mietzinserhöhung der Sanierungsarbeiten einbehalten habe. Die Klage wurde von einer Sachbearbeiterin und einer Schreibkraft eingebracht.

Es wurde von mir der Schriftverkehr an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet.


Daraus ergibt sich:

1.Die Angaben des Zeugen, der ja von der Staatsanwaltschaft vernommen wurden stimmen nicht überein.

2.Die Miete wurde wegen der Elektroarbeiten einbehalten.

3.Ich war am Gericht, habe eine Entscheidung verlangt, dasselbe hätte auch Wiener Wohnen tun müssen, waren sie davon informiert worden, was sie nicht taten, sondern sie warteten 16 Monate lang.

4.Die Klage am Bezirksgericht Floridsdorf wurde von zwei Damen eingebracht, die gar nicht in der Position sind, eine solche Klage einzubringen.

5.Die Korruptionsstaatsanwaltschaft kann nicht sehen, was sie nicht sehen darf.


Ergebnis:


1. Damit wurde nachgewiesen, dass sich Wiener Wohnen eines Amtsmissbrauchs strafbar gemacht hat, war sie doch informiert über die Mietreduktion, auch der Grund war bekannt, war aber nicht bereit etwas zu unternehmen. Die beiden Damen haben die Räumungsklage beim Bezirksgericht eingebracht, unterschrieben, unterfertigt und die Klage wurde vom Bezirksgericht angenommen, damit sind sie verantwortlich. Und das ist mit Vorsatz geschehen, mich in meinem Recht zu schädigen, sie haben ihre Befugnisse übertreten, indem sie Amtsgeschäfte vorgenommen haben, die sie nicht haben.


2. „Tatsächlich entspricht eine solche nicht dem so genannten ortsüblichen Standard. In Wien ist es ortsüblich, Elektroleitungen in Wohnungen unter Putz auszuführen und kann eine Oberputzführung nur als Provisorium bis zur Herstellung der unter Putz ausgeführten Elektroinstallation angesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, bei der MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle in 1190 Wien, Muthgasse 62, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 MRG – Durchsetzung notwendiger Erhaltungsarbeiten – einzubringen.“ (zitiert aus einem Brief der Schlichtungsstelle).


3. Wie der Zeuge angibt, hätte diese Klage gegen mich durch die zwei Damen gar nicht stattfinden dürfen. Sie haben es aber getan: Ist das nicht auch ein Vergehen, eine Amtsanmaßung zumindest? Die nächste Klage wird vielleicht von der Raumpflegerin oder Raumpfleger eingebracht. Was noch zu beachten wäre, ob diese Klage überhaupt eine Rechtswirkung hat, ist Wiener Wohnen doch der Verfassung unterstellt und laut VfGH ein Organ das gesetzte vollstreckt.


4. Obwohl Wiener Wohnen die Gesetzlage wusste, hat sie nichts unternommen. War das mutwillig oder stehen da ganz andere Interessen dahinter? Ich wohnte seit 50 Jahren in dieser Wohnung, da stellt sich doch die Frage, ob der Mieter nicht hinausgeekelt werden sollte.


5.Was der Zeuge da anspricht, dass ich mit den Kosten der Sanierung nicht einverstanden wäre, stimmt so nicht. Ich habe nur einen Verdacht, dass die Sanierung herhalten muss um eine versteckte Mieterhöhung durchzuführen. Dazu habe ich die Schlichtungsstelle um Auskunft gebeten, und nachdem ich mit der Auskunft nicht zufrieden war, habe ich den RH dahingehend informiert. Was weiter geschieht oder nicht geschieht, kann ich nicht sagen.


Und die Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht und hört nichts! Na danke. Das dieses Land in einem Sumpf vom Korruption und Misswirtschaft versinkt, dass pfeifen schon die Spatzen von den Dächern.


Wie korrupt ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft? Obwohl das Amtsmissbrauchsvergehem nach §302 StGB völlig klar und durch Wiener Wohnen selbst dolumentiert worden ist, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft kein Vergehen entdecken können. Die Wien Wahl ist bald, es sind nur mehr wenige Wochen, da darf kein schiefes Licht auf Wiener Wohnen, Häupl und Ludwig fallen, dass  könnte Ihnen den Wahlsieg kosten. Was noch dazu kommt, Bandion-Ortner möchte gerne Justizministerin bleiben, was sie aber nicht kann, wenn die Wahl nicht so ausgeht, wie das von den Koalitionsparteien erwünscht wird, auch von dieser Seite kommt Druck. Und der Staatsanwalt möchte Staatsanwalt bleiben. Der Rechtsstaat lässt grüßen.


Unsere elektrischen Leitungen waren defekt, was auch nicht weiter verwunderlich sein dürfte, denn seit 1959 hat sich Wiener Wohnen um nichts gekümmert. Auf jeden Fall, sind die Leitungen abgebrannt, sie waren viel zu schwach um einen modernen Haushalt noch standhalten zu können. Auf das hinauf hat Wiener Wohnen eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem Stand bringen sollten, als FI-Schalter, verstärkte Leitungen. Was ist geschehen? Im wesentlichen wurde das auch gemacht, aber wie! Pro Zimmer nur mehr einen Lichtschalter und eine Steckdose, in der Küche nur einen Lichtschalter und eine Steckdose. Die waschmaschin hat aufgehört zu funktionieren, der Elektroofen hat aufgehört zu funktionieren. Mir wurde gesagt, dass Wiener Wohnen das nicht möchte. Luster wurden von den Wänden gerissen, Löcher gebohrt, die so groß sind, dass ich mit einer Hand durchgreifen kann. Die Leitungen wurden ganz einfach an der Wänden befestigt, ohne einen Kabelkanal zu verwenden.

Aus der Wohnung wurde eine Baustelle. Brief an Wiener Wohnen sind zwecklos, da bekommt man keine Antwort. Was wirklich rasch und unkompliziert bei Wiener Wohnen funktioniert ist, wenn der Zins nicht rechtzeitig gezahlt wurde, dann ist am nächsten Tag schon eine Mahnung da.

Ludwig schreibt ja: Ihr Problem ist unser Anliegen. Mein problem ist Wiener Wohnen. Was jetzt Herr Ludwig? Ganz so wie es Sie darstellen ist es ja wirklich nicht, oder?


Wie Sie alle sehen, wird es einen Prozess geben (die ersten beiden Bilder ansehen) indem ich delogiert wedren soll (Räumungsklage). Wer die wenigen Bilder sieht, wird verstehen können, dass diese Wohnung, deren Mieter ich zwar noch bin, aber in absehbarer Zeit nicht mehr sein werde, entspricht keinen Standard mehr, deshalb habe ich auch Wiener Wohnen egschriebe, dass solange dieser Zustand anhält und nicht beseitigt wird, ich mir 25% vom Zins einbehalte.  Nun, der Prozess ist nur für 10 Minuten anberaumt, das Ergebnis wurde auch gleich von Wiener Wohnen mitgeliefert, sodass der Ausang des Verfahrens schon jetzt feststeht. Danke.


Strafantrag wegen Amtsmissbrauch gegen Wiener Wohnen:


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!


Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mit gesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht dem Zins entspricht, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumungsklage geführt.


Ich wurde von Wiener Wohnen geklagt (Räumungsklage). Gemäß § 2 GGG (Gerichtsgebührengesetz) ist für das zivilgerichtliche Verfahren I. Instanz mit der Überreichung der Klage die Pauschalgebühr vom Kläger zu entrichten. Das

bedeutet, dass die klagende Partei, in meinem Falle Wiener

Wohnen bereits die Pauschalgebühr bei Einbringung der Räumungsklage zu entrichten gehabt hat.

Jetzt hat aber die Pauschalgebühr von mir gefordert, dabei aber auch geschrieben hat, dass wir (Wiener Wohnen) nach Ablauf der Zahlungsfrist weitere, auch gerichtliche, Einbringungsschritte setzten, wodurch für Sie zusätzliche Kosten (z.B.: Gerichtsgebühren) entstehen. Das ist ein Vergehen nach §147 Schwerer Betrug. Ich bringe dieses Vergehen deswegen zur Anzeige.

(vom 17.6)


Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mitgesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht den Zins entsprechen, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumngsklage geführt.


Nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) ist folgendes festgehalten:


Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


Nach §105 StGB ist fplgendes festzuhalten:


§ 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.


Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe. WW, vertreten durch Herrn Ludwig, seines zeichnes nach Wohnbaustadtrat und Vize-Bürgermeister, hat sich der gefährlichen Drohung mir gegenüber schuldig gemacht, ich fordere daher, dass Herr Ludwig nach §105 StGB bestraft wird.

(vom 28.5.)


Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe und genau dass ist ein Vergehen nach dem §302, denn WW hat sehr wohl gewusst um was es sich handelt, hat aber keine Schritte unternommen und somit verklage ich Frau Hojsa und Frau Hesse, beide Wiener Wohnen für den 21. Bezirk, wegen Amtsmissbrauchs §302 StGB.




Am 20.10.2011 habe ich eine Exekutionstitel vom BGR Mattersburg

bekommen.

Daraufhin habe ich eine Anzeige gemacht:

Anzeige wird gegen

Rechtspflegerin Kirstin E…, am Bezirksgericht Mattersburg, Gerichtsabteilung

2, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs und Prozessbetrugs.

Das Verfahren von

Wiener Wohnen gegen Karl G… wurde schon 2010 eingestellt.

Am 21.10.

2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass einer Exekution stattgegeben

wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen

Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.

301 3 E 3106/11w -2 Anzeige wird gegen Wiener Wohnen vertreten durch MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs und Prozessbetrugs.

Das Verfahren von Wiener Wohnen gegen Karl G… wurde schon 2010 eingestellt. Am 21.10. 2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass einer Exekution stattgegeben wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.


Angezeigt werden folgende Vergehen, begangen von Wiener Wohnen,

an Karl G…:

1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.

2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben.

3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert.

4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz!

5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.-

6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w – 2 und das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar. 8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.

9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!


Ich weiß schon – es ist alles korrupt – und die Justiz ist da nicht ausgenommen. Alle haben Angst vor Wiener Wohnen, alle möchten als

Juristen weiterkommen und da ist jedes Mittel recht.


Der Terror geht um. Wiener Wohnen hat sich vollkommen selbstständig gemacht. Die Justiz ist da völlig machtlos.


Staunen und nichts als Staunen.







Da hat sich der Staatsawalt wie ein Wurm gekrümmt.

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