Der Kampf mit Wiener Wohnen geht jetzt schon ins 5. Jahr und
es ist noch immer kein Ende zum absehe.
STELLUNGNAHME
Nachdem sich Wiener Wohnen geweigert hatte die elektrischen
Leitungen zu erneuern, hatte ich mich an die Schlichtungsstelle gewandt. Die Schlichtungsstelle
hat sich offenbar mit Wiener Wohnen in Verbindung gesetzt und diese hat dann
eine Firma geschickt um die elektrische Anlage zu überprüfen. Diese Firma hat
sofort die elektrische Anlage außer Betrieb genommen. Ca. 14 Tage später ist
dann der Notstromtrupp gekommen und hat den Notstrom eingeleitet. Die
Notstromanlage wurde Überputz durchgeführt und die Wände sehen jetzt aus wie
ein Schweizerkäse. Fassungen für Glühlampen wurden ganz einfach abmontiert und
nicht mehr montiert, die Glühlampen hingen dann ganz einfach an den
elektrischen Leitungen. Im Vorzimmer wurde ein Luster nicht mehr montiert. In
der wurde mein E-Herd und die Waschmaschine nicht mehr angeschlossen. Nach
Nachfrage von mir, bei der Notstromtruppe wurde mir erklärt – dass mag Wiener
Wohnen nicht. Kurz gesagt wurde mehr demoliert, als repariert. Ich habe dann
gewartet, es hat ja geheißen, dass es sich um einen Notstrom handelt, also eine
temporäre Lösung sein sollte, was sich allerdings als falsch herausgestellt
hatte. Wiener Wohnen hat mir schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dieser
Vorgehensweise um eine völlig normale Vorgehensweise handeln würde und wenn ich
die elektrischen Leitungen unter Putz haben möchte, dann möchte ich doch einen
Elektriker auf meine eigenen Kosten beauftragen. Ich habe mich wieder an die
Schlichtungsstelle gewendet und habe dort um einen Schiedsspruch gebeten, da
Wiener Wohnen und ich, gegengesetzter Meinung sind. Die Schlichtungsstelle hat
gemeint, sie könne das nicht, ich müsse zum Gericht gehen, was ich auch tat. Am
Bezirksgericht Floridsdorf sagte mir dann der Richter, das Anliegen war
dasselbe, ich wollte eine Entscheidung, dass der Mieter kein recht hat etwas
von Wiener Wohnen zu fordern, es besteht nur die Möglichkeit Miete
einzubehalten, im Bereich von ¼ bis 1/3, dann wird mich Wiener Wohnen klagen
und dann erst kann eine Entscheidung getroffen werden. Mit einem
eingeschriebenen Brief habe ich Wiener Wohnen davon in Kenntnis gesetzt, dass
ich wegen der Arbeiten in der Wohnen mit denen ich nicht zufrieden bin, die
Miete auf 75% reduzieren werde, was auch von Wiener Wohnen mit einem
entsprechenden Brief beantwortet wurde, indem mir mit richterlichen Schritten
gedroht wurde. Wiener Wohnen hat also 16 Monate lang nichts unternommen, bis zu
dem Tag an dem Wiener Wohnen die Räumungsklage eingebracht hat.
Jetzt zur Stellungnahme der Korruptionsstaatsanwaltschaft:
Es ist nicht richtig, dass ich den Zins wegen der
Mietzinserhöhung der Sanierungsarbeiten einbehalten habe. Die Klage wurde von
einer Sachbearbeiterin und einer Schreibkraft eingebracht.
Es wurde von mir der Schriftverkehr an die
Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet.
Daraus ergibt sich:
1.Die Angaben des Zeugen, der ja von der Staatsanwaltschaft
vernommen wurden stimmen nicht überein.
2.Die Miete wurde wegen der Elektroarbeiten einbehalten.
3.Ich war am Gericht, habe eine Entscheidung verlangt,
dasselbe hätte auch Wiener Wohnen tun müssen, waren sie davon informiert
worden, was sie nicht taten, sondern sie warteten 16 Monate lang.
4.Die Klage am Bezirksgericht Floridsdorf wurde von zwei
Damen eingebracht, die gar nicht in der Position sind, eine solche Klage
einzubringen.
5.Die Korruptionsstaatsanwaltschaft kann nicht sehen, was
sie nicht sehen darf.
Ergebnis:
1. Damit wurde nachgewiesen, dass sich Wiener Wohnen eines
Amtsmissbrauchs strafbar gemacht hat, war sie doch informiert über die
Mietreduktion, auch der Grund war bekannt, war aber nicht bereit etwas zu
unternehmen. Die beiden Damen haben die Räumungsklage beim Bezirksgericht eingebracht,
unterschrieben, unterfertigt und die Klage wurde vom Bezirksgericht angenommen,
damit sind sie verantwortlich. Und das ist mit Vorsatz geschehen, mich in
meinem Recht zu schädigen, sie haben ihre Befugnisse übertreten, indem sie
Amtsgeschäfte vorgenommen haben, die sie nicht haben.
2. „Tatsächlich entspricht eine solche nicht dem so
genannten ortsüblichen Standard. In Wien ist es ortsüblich, Elektroleitungen in
Wohnungen unter Putz auszuführen und kann eine Oberputzführung nur als
Provisorium bis zur Herstellung der unter Putz ausgeführten Elektroinstallation
angesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, bei der MA 50 – Gruppe
Schlichtungsstelle in 1190 Wien, Muthgasse 62, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1
MRG – Durchsetzung notwendiger Erhaltungsarbeiten – einzubringen.“ (zitiert aus
einem Brief der Schlichtungsstelle).
3. Wie der Zeuge angibt, hätte diese Klage gegen mich durch
die zwei Damen gar nicht stattfinden dürfen. Sie haben es aber getan: Ist das
nicht auch ein Vergehen, eine Amtsanmaßung zumindest? Die nächste Klage wird
vielleicht von der Raumpflegerin oder Raumpfleger eingebracht. Was noch zu
beachten wäre, ob diese Klage überhaupt eine Rechtswirkung hat, ist Wiener
Wohnen doch der Verfassung unterstellt und laut VfGH ein Organ das gesetzte
vollstreckt.
4. Obwohl Wiener Wohnen die Gesetzlage wusste, hat sie
nichts unternommen. War das mutwillig oder stehen da ganz andere Interessen
dahinter? Ich wohnte seit 50 Jahren in dieser Wohnung, da stellt sich doch die
Frage, ob der Mieter nicht hinausgeekelt werden sollte.
5.Was der Zeuge da anspricht, dass ich mit den Kosten der
Sanierung nicht einverstanden wäre, stimmt so nicht. Ich habe nur einen
Verdacht, dass die Sanierung herhalten muss um eine versteckte Mieterhöhung
durchzuführen. Dazu habe ich die Schlichtungsstelle um Auskunft gebeten, und
nachdem ich mit der Auskunft nicht zufrieden war, habe ich den RH dahingehend
informiert. Was weiter geschieht oder nicht geschieht, kann ich nicht sagen.
Und die Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht und hört nichts!
Na danke. Das dieses Land in einem Sumpf vom Korruption und Misswirtschaft
versinkt, dass pfeifen schon die Spatzen von den Dächern.
Wie korrupt ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft? Obwohl
das Amtsmissbrauchsvergehem nach §302 StGB völlig klar und durch Wiener Wohnen
selbst dolumentiert worden ist, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft kein
Vergehen entdecken können. Die Wien Wahl ist bald, es sind nur mehr wenige
Wochen, da darf kein schiefes Licht auf Wiener Wohnen, Häupl und Ludwig fallen,
dass könnte Ihnen den Wahlsieg kosten.
Was noch dazu kommt, Bandion-Ortner möchte gerne Justizministerin bleiben, was
sie aber nicht kann, wenn die Wahl nicht so ausgeht, wie das von den
Koalitionsparteien erwünscht wird, auch von dieser Seite kommt Druck. Und der
Staatsanwalt möchte Staatsanwalt bleiben. Der Rechtsstaat lässt grüßen.
Unsere elektrischen Leitungen waren defekt, was auch nicht
weiter verwunderlich sein dürfte, denn seit 1959 hat sich Wiener Wohnen um
nichts gekümmert. Auf jeden Fall, sind die Leitungen abgebrannt, sie waren viel
zu schwach um einen modernen Haushalt noch standhalten zu können. Auf das
hinauf hat Wiener Wohnen eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem
Stand bringen sollten, als FI-Schalter, verstärkte Leitungen. Was ist
geschehen? Im wesentlichen wurde das auch gemacht, aber wie! Pro Zimmer nur
mehr einen Lichtschalter und eine Steckdose, in der Küche nur einen
Lichtschalter und eine Steckdose. Die waschmaschin hat aufgehört zu
funktionieren, der Elektroofen hat aufgehört zu funktionieren. Mir wurde
gesagt, dass Wiener Wohnen das nicht möchte. Luster wurden von den Wänden
gerissen, Löcher gebohrt, die so groß sind, dass ich mit einer Hand
durchgreifen kann. Die Leitungen wurden ganz einfach an der Wänden befestigt,
ohne einen Kabelkanal zu verwenden.
Aus der Wohnung wurde eine Baustelle. Brief an Wiener Wohnen
sind zwecklos, da bekommt man keine Antwort. Was wirklich rasch und
unkompliziert bei Wiener Wohnen funktioniert ist, wenn der Zins nicht rechtzeitig
gezahlt wurde, dann ist am nächsten Tag schon eine Mahnung da.
Ludwig schreibt ja: Ihr Problem ist unser Anliegen. Mein
problem ist Wiener Wohnen. Was jetzt Herr Ludwig? Ganz so wie es Sie darstellen
ist es ja wirklich nicht, oder?
Wie Sie alle sehen, wird es einen Prozess geben (die ersten
beiden Bilder ansehen) indem ich delogiert wedren soll (Räumungsklage). Wer die
wenigen Bilder sieht, wird verstehen können, dass diese Wohnung, deren Mieter
ich zwar noch bin, aber in absehbarer Zeit nicht mehr sein werde, entspricht
keinen Standard mehr, deshalb habe ich auch Wiener Wohnen egschriebe, dass
solange dieser Zustand anhält und nicht beseitigt wird, ich mir 25% vom Zins
einbehalte. Nun, der Prozess ist nur für
10 Minuten anberaumt, das Ergebnis wurde auch gleich von Wiener Wohnen
mitgeliefert, sodass der Ausang des Verfahrens schon jetzt feststeht. Danke.
Strafantrag wegen Amtsmissbrauch gegen Wiener Wohnen:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!
Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können
habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem,
zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht
mehr den Gegebenheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später
wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mit gesendet, damit
Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese
Arbeit nicht dem Zins entspricht, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach
Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies,
habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht.
Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumungsklage geführt.
Ich wurde von Wiener Wohnen geklagt (Räumungsklage). Gemäß §
2 GGG (Gerichtsgebührengesetz) ist für das zivilgerichtliche Verfahren I.
Instanz mit der Überreichung der Klage die Pauschalgebühr vom Kläger zu
entrichten. Das
bedeutet, dass die klagende Partei, in meinem Falle Wiener
Wohnen bereits die Pauschalgebühr bei Einbringung der Räumungsklage
zu entrichten gehabt hat.
Jetzt hat aber die Pauschalgebühr von mir gefordert, dabei
aber auch geschrieben hat, dass wir (Wiener Wohnen) nach Ablauf der
Zahlungsfrist weitere, auch gerichtliche, Einbringungsschritte setzten, wodurch
für Sie zusätzliche Kosten (z.B.: Gerichtsgebühren) entstehen. Das ist ein
Vergehen nach §147 Schwerer Betrug. Ich bringe dieses Vergehen deswegen zur
Anzeige.
(vom 17.6)
Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können
habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem,
zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht
mehr den Gegebenheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später
wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mitgesendet, damit Sie
sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit
nicht den Zins entsprechen, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach Rücksprache mit
der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir
25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war
WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumngsklage geführt.
Nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) ist folgendes festgehalten:
Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an
seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes,
eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des
öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte
vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu
bestrafen.
Nach §105 StGB ist fplgendes festzuhalten:
§ 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch
gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war,
warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen,
außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe. WW, vertreten durch Herrn
Ludwig, seines zeichnes nach Wohnbaustadtrat und Vize-Bürgermeister, hat sich
der gefährlichen Drohung mir gegenüber schuldig gemacht, ich fordere daher,
dass Herr Ludwig nach §105 StGB bestraft wird.
(vom 28.5.)
Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war,
warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen,
außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe und genau dass ist ein Vergehen
nach dem §302, denn WW hat sehr wohl gewusst um was es sich handelt, hat aber keine
Schritte unternommen und somit verklage ich Frau Hojsa und Frau Hesse, beide
Wiener Wohnen für den 21. Bezirk, wegen Amtsmissbrauchs §302 StGB.
Am 20.10.2011 habe ich eine Exekutionstitel vom BGR
Mattersburg
bekommen.
Daraufhin habe ich eine Anzeige gemacht:
Anzeige wird gegen
Rechtspflegerin Kirstin E…, am Bezirksgericht Mattersburg,
Gerichtsabteilung
2, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs und Prozessbetrugs.
Das Verfahren von
Wiener Wohnen gegen Karl G… wurde schon 2010 eingestellt.
Am 21.10.
2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass einer
Exekution stattgegeben
wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei diesem
Vorgehen um einen
Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.
301 3 E 3106/11w -2 Anzeige wird gegen Wiener Wohnen
vertreten durch MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs
und Prozessbetrugs.
Das Verfahren von Wiener Wohnen gegen Karl G… wurde schon
2010 eingestellt. Am 21.10. 2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass
einer Exekution stattgegeben wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei
diesem Vorgehen um einen Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.
Angezeigt werden folgende Vergehen, begangen von Wiener
Wohnen,
an Karl G…:
1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte
wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.
2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von
Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung
gegeben.
3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum
eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert.
4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon
nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und
auch über der Justiz!
5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so
musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.-
6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im
Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel
angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w – 2 und das stellt einen
Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar. 8. Wiener Wohnen hat mehr von mir
zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.
9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als
vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!
Ich weiß schon – es ist alles korrupt – und die Justiz ist
da nicht ausgenommen. Alle haben Angst vor Wiener Wohnen, alle möchten als
Juristen weiterkommen und da ist jedes Mittel recht.
Der Terror geht um. Wiener Wohnen hat sich vollkommen
selbstständig gemacht. Die Justiz ist da völlig machtlos.
Staunen und nichts als Staunen.
Da hat sich der Staatsawalt wie ein Wurm gekrümmt.
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