Mittwoch, 31. Oktober 2012

Grundrechte die von "Wiener Wohnen" missachtet wurden


    Rechte die von Wiener Wohnen missachtet werden:
    CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

    Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden.
    Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortung und mit Pflichten sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den künftigen Generationen verbunden.
    ...
    Artikel 4
    Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
    Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

    Artikel 6
    Recht auf Freiheit und Sicherheit
    Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.

    Artikel 7
    Achtung des Privat- und Familienlebens
    Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

    Artikel 20
    Gleichheit vor dem Gesetz
    Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

    Artikel 38
    Verbraucherschutz
    Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.

    Artikel 41
    Recht auf eine gute Verwaltung
    Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

    Artikel 47
    Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
    Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.
    Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
    Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

    Artikel 50
    Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden
    Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.

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