Donnerstag, 19. September 2013

Gebarenüberprüfung bei Wiener Wohnen

GZ 101.747/039-1B2/13

Sehr geehrter Herr Glanz,

zu Ihrem neuerlichen Schreiben und der diesmaligen Anfrage hinsichtlich der Mittelverwendung eines Investitionsprojektes, ist zunächst grundsätzlich festzuhalten, dass der Rechnungshof zur Überprüfung der Gebarung der Stadt Wien sowie der „Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH“ und der „Wiener Wohnen Haus- & Außenbetreuung GmbH“ zuständig ist.

Die Beantwortung Ihrer Anfrage setzt allerdings eine Beurteilung im Rahmen einer Gebarungsüberprüfung voraus, da sich der Rechnungshof bei seinen Aussagen auf konkrete Prüfungsfeststellungen stützt. Das von Ihnen angesprochene Projekt „Wiener Wohnen Stadtteilsanierung“ war jedoch bislang nicht Gegenstand einer Gebarungsüberprüfung des Rechnungshofes.

Im Zusammenhang mit Ihren bisher an den Rechnungshof gerichteten Schreiben betreffend „Wiener Wohnen“ könnte Sie der Bericht des Rechnungshofes „Gebietsbetreuung Stadterneuerung der Stadt Wien“ (Reihe Wien 2013/1) interessieren. Ziel der Überprüfung waren, die Struktur und Organisation, die Aufgaben und die Aufgabenwahrnehmung, die Kosten und Finanzierung sowie die Ausschreibungen und Vergaben zu beurteilen. Der Rechnungshof befasste sich bei dieser Überprüfung unter anderem auch mit dem Thema „Gebietsbetreuung Städtische Wohnhausanlagen“ und bemängelte dazu die aus der Kompetenzzersplitterung zwischen inhaltlichen, operativen und administrativen Leitung durch die Wohnservice Wien Ges.m.b.H. und der Finanzierung und dem Controlling durch die MA 25.  In der Anstellung der Mitarbeiter bei der Wohnservice Wien Ges.m.b.H. sah der Rechnungshof eine Umgehung des Stellenplans. Er empfahl der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung, die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortungen der „wohnpartner, das NachbarschaftsñService im Wiener Gemeindebau“ organisatorisch zusammenzuführen.

Der zitierte Bericht ist auf der Homepage des Rechnungshofes unter www.rechnungshof.gv.at „Berichte“ abrufbar. Zu Ihrem Interesse habe ich diesen im Anhang angeschlossen.

Der Rechnungshof ist bei seiner Prüfungsplanung unabhängig, das bedeutet, er wählt seine Prüfungsthemen selbst aus. Anregungen aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger nehmen wir zusätzlich gerne entgegen und lassen sie in die Prüfungsplanung einfließen. In diesem Sinne habe ich Ihre Informationen an die zuständige Prüfungsabteilung weitergeleitet.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen