Ich wollte Aufklärung haben, über diesen recht seltsamen Brief des Staatsanwaltes und des Richters vom LG.
Sehr geehrter Herr Glanz!
In Ihrer E-Mail vom 10.9.2012 übermitteln Sie unter anderem den Beschluss des
Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 23.9.2012, AZ 132 Bl 197/10i. Sie ersuchen um
Aufklärung.
Vorab möchte ich Ihnen erneut mitteilen, dass die Justiz-Ombudsstellen zur
Behandlung von konkreten Beschwerden über die Gerichtsbarkeit und über die
Justizverwaltung eingerichtet wurden, wobei es vorwiegend um Beschwerden wegen
überlanger Verfahrensdauer oder wegen Verhaltens von Gerichtsbediensteten geht.
Den Justiz-Ombudsstellen ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich,
Gerichtsentscheidungen abzuändern oder inhaltlich zu kommentieren.
Aus dem von Ihnen vorgelegten Beschluss geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft
Wien am 9.8.2010 ein Ermittlungsverfahren wegen § 302 Abs. 1 StGB einstellte, da kein
Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens bestanden hätte. Sie seien von dieser Einstellung
verständigt worden und hätte rechtzeitig einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens gestellt.
Mit dem zitierten Beschluss wurde Ihr Antrag abgewiesen. Die Gründe hierfür können der
ausführlichen Begründung in der Beschlussausfertigung entnommen werden.
Da ich, wie bereits ausgeführt, inhaltlich zu dem von Ihnen kritisierten Beschluss keine
Stellung nehmen darf, bitte ich um Verständnis, dass die Justiz-Ombudsstelle Ihre Anfrage
nicht weiter bearbeiten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Leiterin der Justiz-Ombudsstelle Wien
Wien, am 10. September 2012
Mag. Michaela Oberbauer
Herrn
Karl Glanz
104 Jv 1270/12x-08
(Bitte in allen Eingaben anführen)
Schmerlingplatz 11
1011 Wien
Tel.: 0800 800 440 11
Fax: 01 52 152 3208
E-Mail:
justizombudsstelle.wien@justiz.gv.atSachbearbeiterin:
Mag. Michaela Oberbauer
REPUBLIK ÖSTERREICH
Oberlandesgericht Wien
Elektronische Ausfertigung
Die Justizombusstelle darf also keine Stellung dazu nehmen. Klar kann die Justizombusstelle diesen Brief nicht wieter bearbeiten.
Das Justizministerium hat in einer Nachricht geschrieben: "Wiener Wohnen hat ein Urteil gefällt ..."
Das ist eine Verfassungsverletzung.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen