Donnerstag, 1. November 2012

Justizombusstelle


Ich wollte Aufklärung haben, über diesen recht seltsamen Brief des Staatsanwaltes und des Richters vom LG.
Sehr geehrter Herr Glanz!

In Ihrer E-Mail vom 10.9.2012 übermitteln Sie unter anderem den Beschluss des

Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 23.9.2012, AZ 132 Bl 197/10i. Sie ersuchen um

Aufklärung.

Vorab möchte ich Ihnen erneut mitteilen, dass die Justiz-Ombudsstellen zur

Behandlung von konkreten Beschwerden über die Gerichtsbarkeit und über die

Justizverwaltung eingerichtet wurden, wobei es vorwiegend um Beschwerden wegen

überlanger Verfahrensdauer oder wegen Verhaltens von Gerichtsbediensteten geht.

Den Justiz-Ombudsstellen ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich,

Gerichtsentscheidungen abzuändern oder inhaltlich zu kommentieren.

Aus dem von Ihnen vorgelegten Beschluss geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft

Wien am 9.8.2010 ein Ermittlungsverfahren wegen § 302 Abs. 1 StGB einstellte, da kein

Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens bestanden hätte. Sie seien von dieser Einstellung

verständigt worden und hätte rechtzeitig einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens gestellt.

Mit dem zitierten Beschluss wurde Ihr Antrag abgewiesen. Die Gründe hierfür können der

ausführlichen Begründung in der Beschlussausfertigung entnommen werden.

Da ich, wie bereits ausgeführt, inhaltlich zu dem von Ihnen kritisierten Beschluss keine

Stellung nehmen darf, bitte ich um Verständnis, dass die Justiz-Ombudsstelle Ihre Anfrage

nicht weiter bearbeiten kann.

Mit freundlichen Grüßen


Für die Leiterin der Justiz-Ombudsstelle Wien

Wien, am 10. September 2012

Mag. Michaela Oberbauer


Herrn

Karl Glanz
104 Jv 1270/12x-08


(Bitte in allen Eingaben anführen)

Schmerlingplatz 11

1011 Wien

Tel.: 0800 800 440 11

Fax: 01 52 152 3208

E-Mail:
justizombudsstelle.wien@justiz.gv.at
Sachbearbeiterin:


Mag. Michaela Oberbauer


REPUBLIK ÖSTERREICH

Oberlandesgericht Wien

Elektronische Ausfertigung



Die Justizombusstelle darf also keine Stellung dazu nehmen. Klar kann die Justizombusstelle diesen Brief nicht wieter bearbeiten.
Das Justizministerium hat in einer Nachricht geschrieben: "Wiener Wohnen hat ein Urteil gefällt ..."
Das ist eine Verfassungsverletzung.

 

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