Angezeigt wiren folgende Vergehen, begangen
von Wiener Wohnen, an Karl Glanz:
1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.
2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben.
3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gestzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen kamin in der Wohnung installiert.
4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justuiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz!
5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entshädigung von € 50.000.-
6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w - 2 und das stellt einen Prozeßbetrug und einen Amtsmissbrauch dar.
8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.
9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!
Ich weiß schon - es ist alles korrupt - und die Justiz ist da nicht ausgenommen. Alle haben angst vor Wiener Wohnen, alle möchten als Juristen weiterkommen und da ist jedes Mittel recht.
Beschissenes Österreich!
mfg
Karl Glanz
1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.
2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben.
3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gestzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen kamin in der Wohnung installiert.
4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justuiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz!
5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entshädigung von € 50.000.-
6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w - 2 und das stellt einen Prozeßbetrug und einen Amtsmissbrauch dar.
8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.
9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!
Ich weiß schon - es ist alles korrupt - und die Justiz ist da nicht ausgenommen. Alle haben angst vor Wiener Wohnen, alle möchten als Juristen weiterkommen und da ist jedes Mittel recht.
Beschissenes Österreich!
mfg
Karl Glanz
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