Sonntag, 15. Januar 2017

Was die Bomben übrig ließen, gefährden nun Gerichtsurteile

Durch rigorose Mietzinsbeschränkungen sind Gründerzeithäuser, die den Weltkrieg überstanden haben, oft unrentabel und werden vermehrt abgerissen.

Wiens Stadtbild ist akut gefährdet! Nicht nur durch immer größenwahnsinnigere Bauprojekte mitten in der Altstadt, sondern auch durch die Judikatur und Politik. Ein auf den ersten Blick für viele Mieter erfreuliches Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) wird auf das Stadtbild Wiens wohl weitreichendere Auswirkungen haben als das Bombardement im Zweiten Weltkrieg. Kürzlich hat nämlich der VfGH eine Klage abgeschmettert, die einen Lagezuschlag für Gründerzeithäuser in bestimmten Vierteln ermöglicht hätte.
Die Entscheidung über eine Klage, die den Richtwert infrage stellt, steht noch aus. Generell besteht ja in Österreich die absurde Situation, dass Mieten nicht primär nach Lage oder Zustand der Wohnung festgelegt werden dürfen, sondern nach dem Baujahr des Hauses.
Zusätzlich absurd ist es, dass in Stilaltbauten, die aufwendig saniert werden müssen und deren Erhaltung besonders teuer ist, weitaus niedrigere Mieten verlangt werden dürfen als in abgewohnten, schlecht gebauten Nachkriegsbauten nebenan, im Extremfall nur der Friedenszins.
Bizarr ist nicht nur die rigorose Mietzinsregelung, sondern auch die Begründung des VfGH: Er argumentiert mit sozialpolitischen Erwägungen, dass nämlich die „soziale Durchmischung“ gewährleistet sein soll. Im Hinblick auf teure Lagen wie die Josefstadt ist dieses Argument nicht stichhaltig, weil im gehobenen Segment dieser Protektionismus ein unzulässiger Eingriff in die Verfügung über seinen privaten Besitz wäre.
Die Begründung ist auch im Hinblick auf durchschnittliche Lagen grotesk, da Wien eine Stadt ist, in der es einen extrem hohen Anteil an Sozialwohnungen gibt: Ein Viertel der Haushalte lebt im Gemeindebau. Diese finden sich quer über die Stadt verstreut, im Cottage ebenso wie in Gründerzeitvierteln. Sie sind aber laut einer Studie der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung zu 70 Prozent mit Besserverdienern belegt. Das Einkommen wird nämlich nur bei Einzug geprüft, außerdem gibt es eine Art Erbrecht.
Bei den Gemeindebauten argumentiert die Stadt Wien genauso wie der VfGH, nur im umgekehrten Sinn: Man halte an der Regelung fest, damit die „soziale Durchmischung“ gewährleistet bleibe. Man will also, dass viele Mieter, die es gar nicht nötig hätten, extrem günstig auf Steuerzahlerkosten wohnen. Aber: Aus Gemeindebauten in guten Lagen wie Döbling oder Hietzing zieht selten jemand aus, echte Sozialfälle kommen dort nicht unter. So viel zur „sozialen Durchmischung“. Das ist weder gerecht noch ein sparsamer Umgang mit Steuergeld.
Umgekehrt überlässt man die echten Sozialfälle, etwa Migranten, gern den privaten Vermietern, die weniger an Miete verlangen dürfen als im Gemeindebau. Die Privaten müssen zusätzlich die Wohnungen und das Haus aus eigenem Geld erhalten, ein Gewinn kann so nicht erzielt werden, im Gegenteil.
Kein Wunder, dass immer weniger Eigentümer bereit sind, Altbauwohnungen zu vermieten. Und es führt immer öfter zum Abriss des Hauses für einen Neubau, in dem man mehr Wohnungen unterbringt und an Miete verlangen kann, was man will.

Somit wird in den Gründerzeitvierteln keine „soziale Durchmischung“, sondern eine Zerstörung der alten Bausubstanz erreicht. Der Denkmalschutz schlägt Alarm: Einer Stadt, die enorm vom Tourismus profitiert, kann das Stadtbild nicht einerlei sein. Anstatt Anreize für Private zur Erhaltung schöner alter Stilhäuser zu schaffen, fördert der Staat deren Abbruch oder den Leerstand. Städtebaulich ist dies eine Katastrophe und nimmt Wien seinen Charme und seine Unverwechselbarkeit.
Wer einmal in einer deutschen Stadt war, die durch das Bombardement im Zweiten Weltkrieg seiner alten Bausubstanz beraubt wurde, weiß, was das bedeutet. Wien ist im Vergleich dazu damals relativ glimpflich davongekommen. Nun besorgen absurde Gesetze und fragwürdige Gerichtsurteile die Zerstörung.


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