Donnerstag, 9. April 2015

Wiener Stadtrechnungshof prüfte den FSW-Regelfahrtendienst

Am 21. Jänner 2015 fand eine Sitzung des Wiener Stadtrechnungshofes. Eines der Themen war der durch den Fonds Soziales Wien (FSW) finanzierten Regelfahrtendienst.
Diese Stelle hieß bis Ende 2013 Kontrollamt und prüft"die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde einschließlich ihrer Einrichtungen in formeller, sachlicher und sicherheitstechnischer Hinsicht".

Regelfahrtendienst wurde geprüft

"Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die im Auftrag des Fonds Soziales Wien erfolgende Beförderung von Personen mit Behinderung einer sicherheitstechnischen Prüfung und teilte das Ergebnis seiner Wahrnehmungen nach Abhaltung einer diesbezüglichen Schlussbesprechung der geprüften Stelle mit", erläutert der 17-seitige Bericht (StR. V - FSW-1/14).
Das Prüfergebnis war bei der Sitzung am 21. Jänner 2015 Thema. ("Das Mobilitätskonzept und die Freizeitfahrten waren nicht Gegenstand dieser Einschau des Stadtrechnungshofes Wien", grenzte der Stadtrechnungshof sein Prüfungsfeld ab.)
Der FSW finanziert den "sogenannte Regelfahrten zu Einrichtungen der Behindertenhilfe" Dazu beauftragt er "Fahrtendienstunternehmen, die über Behindertentransportwagen verfügen".

Details zur Prüfung

Bei der Durchsicht des im Dezember 2014 fertiggestellten Berichts gewinnt man den Eindruck, dass der Stadtrechnungshof Wien sich mit (sicherheit)technischen Details der Fahrzeuge, grundsätzlichen Vertragsbestandteilen sowie Kontrollen beschäftigte.
"Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass sechs von den elf Vorfällen, die beim Behindertentransport in den Jahren 2011 bis 2013 aufgetreten waren, ein einziges Fahrtendienstunternehmen betrafen, wobei im Jahr 2013 sogar alle fünf Vorfälle diesem Fahrtendienstunternehmen zuzuschreiben waren. Bei den Vorfällen ging es u.a. um Missstände bei der Übergabe von Personen mit Behinderung nach erfolgter Fahrt", ist dem Bericht beispielsweise zu entnehmen.
Aber auch andere Punkte, die im Alltag immer wieder zu Problemen führen, wurden angesprochen: "Die Fahrtzeit darf für die transportierte Person mit Behinderung - vertraglich geregelt - eine Stunde nicht überschreiten."
Zur Vertragssituation hielt die Prüfstelle fest: "In den Übereinkommen zwischen dem Fonds Soziales Wien und den einzelnen Fahrtendienstunternehmen wurden u.a. auch sicherheitstechnische Anforderungen an die Ausführung der Fahrzeuge festgelegt. … Da die Übereinkommen über Regelfahrten auch beim Wechsel der Zuständigkeit der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers von der damaligen Magistratsabteilung 12 über die damalige Magistratsabteilung 15A auf den Fonds Soziales Wien von den Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartnern einvernehmlich aufrechterhalten wurden, waren sie auch rd. 15 Jahre nach Vertragsbeginn zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien noch gültig."

Wiener Stadtrechnungshof empfiehlt

Zu den Vorfällen hielt der Stadtrechnungshof Wien fest: "Der Fonds Soziales Wien legte nachvollziehbare und sorgfältig gestaltete Aktennotizen über Vorfälle an, wie die Einschau des Stadtrechnungshofes Wien ergab. Außerdem war der Fonds Soziales Wien bemüht, bei allen einzelnen Vorfällen angemessene Lösungen zur Verbesserung der Situation für die Beförderung von Personen mit Behinderung zu finden."
Er sprach drei Empfehlungen aus. Der FSW soll - unter Einbindung des Magistrats - im Rahmen neuer Verträge sicherheitstechnischen Einrichtungen bzw. Vorkehrungen dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Weiters wurden empfohlen auf die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit zusätzlichen orangefarbenen Warnleuchten (Vorbeifahrverbot) sicherzustellen.

"Der Stadtrechnungshof Wien empfahl dem Fonds Soziales Wien, vor allem Fahrtendienstunternehmen, die eine größere Anzahl an Vorfällen beim Behindertentransport als andere Fahrtendienstunternehmen aufweisen, unangekündigten Vorort-Kontrollen oder anderen geeigneten Aufsichtsmaßnahmen zu unterziehen, um möglichen Fehlentwicklungen bzw. Vertragsverletzungen auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen rechtzeitig durch zielführende Maßnahmen entgegenwirken zu können" ist dem Bericht abschließend zu entnehmen.

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