Freitag, 23. Januar 2015

AVZ-Stiftung: FPÖ zeigt Renate Brauner an

RENATE GRABER

Die Freiheitlichen eskaliert den Streit mit der Wiener Vizebürgermeisterin über die AVZ-Privatstiftung

Wien - Die FPÖ setzt ihrem Streit mit der Wiener Vizebürgermeisterin und Finanzstadträtin Renate Brauner rund um die Wiener AVZ-Privatstiftung nun die Krone auf. Die Partei hat Brauner bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt, sie wirft der Politikerin Amtsmissbrauch vor.
In der seit längerem schwelenden Auseinandersetzung geht es um Einsichtsrechte in die Abschluss- und Prüfberichte der AVZ Stiftung. Die Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten gehört sich als Privatstiftung selbst, ist aber auf Grund ihrer Geschichte und Funktion durchaus als gemeindenah einzustufen. Die blauen Gemeinderäte versuchen vergeblich, Einblick vor allem in die "Haftungsrechtlichen Prüfberichte" der AVZ zu bekommen.
Gemeindehaftung
Auslöser für den Wissensdurst der blauen Gemeinderäte ist das Thema öffentliche Haftung für Banken. In dem Fall geht es um die Gemeindehaftung der Stadt Wien für die ehemalige Sparkasse Bank Austria. Mit der Gründung der AVZ im Jahr 2000 wurde diese Haftung auf dem damaligen Schuldenstand eingefroren, sie schmilzt jährlich ab. 2013 hat die Gemeinde Wien noch für Schulden in der Höhe von 6,7 Milliarden Euro gehaftet, im Jahr davor waren es 8,17 Milliarden gewesen. Für den Rest der Verbindlichkeiten der Bank Austria haftet die Stiftung. Genau dieser Haftungstransfer war auch der Hauptgrund für die Entstehung der AVZ.
Kurzer Blick zurück: Im Jahr 2000 schaufelte das "rote Wien" die Anteile, die es damals an der Zentralsparkasse Z hielt, in die neue Privatstiftung. Die Z ist die Urmutter der UnicreditBank Austria. Mit der Bankbeteiligung wurden eben auch die Haftungen in die AVZ übersiedelt. Die Stiftung steht daher für den Großteil der Schulden der Bank Austria gerade; die Gemeindehaftung wurde eben begrenzt.

Vermögen im Dunkeln

Ursprünglich hat die AVZ 40 Prozent an der Bank Austria gehalten, inzwischen ist dieser Anteil auf die Spurenelementgröße von 10.000 Aktien (das entspricht 0,004 Prozent) geschrumpft. Dafür hält die AVZ Anteile an Card Complete, Verkehrsbüro, Kontrollbank und Immobiliengesellschaften. Begünstigte der AVZ ist der Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds WWTF, er bekommt jährlich um die acht Millionen Euro.
Die FPÖ, um wieder zum Streit zu kommen, will mehr über die Verhältnisse und das (Haftungs-)Vermögen der AVZ wissen. Seit Jänner 2013 brachten ihre Wiener Gemeinderäte Anfragen dazu ein. Brauner schmetterte die ab. Ihr Argument: Die Fragen bezögen sich nicht auf "Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde", sondern um die einer "eigenständigen juristischen Person". Anders gesagt: Fragen zur privaten AVZ könnten und dürften gar nicht beantwortet werden.

FPÖ bemüht Sparkassengesetz

Die FPÖ gab daraufhin ein Gutachten in Auftrag; Anwalt Markus Tschank kam darin laut "Kurier" zum Schluss, die Gemeinderäte hätten sehr wohl ein Einsichtsrecht. Er bezog sich auf Paragraf 2 Absatz 3 des Sparkassengesetzes, in dem es heißt, dass "die Haftungsgemeinde alle Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz im eigenen Wirkungsbereich" treffe.
Dass Brauner im August 2014 auch die Forderung der Blauen nach Einsicht in den dem Magistrat vorgelegten "haftungsrechtlichen Prüfbericht" verwehrte und auf den Rechnungsabschluss der Gemeinde Wien verwies, nahm die FPÖ nun zum Anlass ihrer Anzeige. Die Gemeinderäte hätten "das Recht auf Einsicht in diese Prüfberichte und nicht nur das Recht, dessen Ergebnisse zu kennen", heißt es in der Sachverhaltsdarstellung, die dem STANDARD vorliegt. Die Partei bezieht sich auf den genannten Paragrafen im Sparkassengesetz. "Sofern ein Amtsträger einem Gemeinderat vorsätzlich diese Einsicht verwehrt, begeht er einen Amtsmissbrauch", heißt es darin. Brauner "höhlt das konkrete öffentliche Informationsrecht der oppositionellen Gemeinderäte aus."

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt auf Anfrage das Einlangen der Anzeige, die werde nun geprüft. Im Büro Brauners kennt man die Sachverhaltsdarstellung nicht, und es gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, DER STANDARD, 23.1.2015)

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