Montag, 15. Dezember 2014

"Politischer Kuhhandel" brachte Wohnrechtsreform

Wien. (sf) Mit Anfang 2015 müssen Vermieter für die Erhaltung und Erneuerung von Heizthermen, Elektroboilern und sonstigen Wärmebereitungsgeräten aufkommen. Der Mieter ist weiterhin für die Wartung zuständig. Diese Neuregelung gilt für alle Mieter - sie findet sich allerdings nicht im Mietrechtsgesetz, sondern in der Wohnrechtsnovelle 2015. Die Thermenerneuerung koste den Vermieter bei einer Richtwert-Wohnung in Wien den Mietzins von 1,77 Jahren, rechnete der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) vor.
Der Justizminister ist noch nicht lange im Amt, aber er musste schon einsehen, dass das Mietrechtsgesetz eine fast undurchdringbare und jedenfalls schwer zu reformierende Gesetzesmaterie ist. Im Herbst wollte Wolfgang Brandstetter einen "großen Wurf" präsentieren, dann wurde es doch nur ein Bonmot vom Mietrechtsgesetz als "extrem dickes Brett aus Hartholz". Was auch nicht anders zu erwarten war, denn Brandstetter ist ÖVP und die SPÖ ist schließlich der größte Wohnungsvermieter in Österreich, da hat doch niemand ein Interesse daran!
Auch Mieter mit bestehenden Mietverträgen bekommen künftig die Therme gezahlt, wenn die alte kaputtgeht. Haben Mieter bereits selbst eine neue Therme angeschafft, können sie diese Kosten aber nicht vom Vermieter zurückfordern, betont ÖVI- Geschäftsführer Anton Holzapfel.
Ein Mietrecht für alle gefordert
Diese Neuregelung sei nur durch einen "politischen Kuhhandel" erreicht worden, kritisierte ÖVI-Präsident Georg Flödl. Denn im Gegenzug wird eine Rechtsunsicherheit bei Wohneigentum mit Anfang 2015 beseitigt: Für Kellerabteile, Parkplätze und Gärten ist keine separate Eintragung im Grundbuch nötig, wenn sie im Wohnungseigentumsvertrag oder der Nutzwertermittlung eindeutig als Zubehör einer bestimmten Wohnung zugewiesen sind. Das gilt auch rückwirkend für alle Grundbuchseinträge vor 2015.

In der politischen Diskussion um leistbares Wohnen drängt der ÖVI auf mehr Sachlichkeit. Flödl fordert ein neues Mietrecht, das nicht wie bisher die Schutzwürdigkeit eines Mietverhältnisses vom Baujahr des Gebäudes abhängig macht. Die von der SPÖ vorgeschlagene Basismiete von 5,50 Euro pro Quadratmeter und Monat sei zu niedrig angesetzt, kritisiert wird auch das De-facto-Verbot von befristeten Mietverträgen.

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