Montag, 10. November 2014

Leerstehende Wohnungen

Man darf es ja nicht glauben, aber was sich die JG, also die SPÖ da herausnimmt schreit wirklich zum Himmel. Da schreibt sie: oft werden in Wien Wohnungen ganz bewusst leer stehen gelassen, da hat sie schon recht, aber das ist gewollt. Wenn jemand aus einer C- oder B-Kategorie-Wohnung auszieht, wird sie renoviert, dann muss sie ein Jahr leer stehen gelassen werden um anschließend als Kategorie-A-Wohnung vergeben zu werden. Das ist Gesetz und Wiener Wohnen, also die SPÖ, praktiziert das. Das was Gremel da von sich gibt ist einfach nur Nonsen und zeigt davon, dass er sich nict auskennt. Die Wahlwerbung läuft an und da ist eben alles recht.
"Wohlfühlen in Wien" - das ist die neue Kampagne der Jungen Generation Wien (JG Wien). In den nächsten Wochen wird die JG Wien vier konkrete Maßnahmen vorstellen, um die Wohnungssituation in Wien weiter zu verbessern. "Bis 2029 soll Wien zwei Millionen Einwohner haben - die Stadt unternimmt schon jetzt viel, um so neuen leistbaren Wohnraum zu schaffen. Aber es gibt noch viel zu tun, vor allem für junge Menschen," informierte dazu der JG Wien-Vorsitzende, Marcus Gremel am Montag. "Unsere erste zentrale Forderung betrifft eine Leerstandsabgabe. Denn: Bis zu 100.000 Wohnungen stehen in Wien mittlerweile leer. Umso wichtiger ist es, mit der Abgabe einen Anreiz zu schaffen, diese Wohnungen an junge Menschen zu vermieten anstatt sie weiter leer stehen zu lassen. Überhaupt würde so das Angebot an Wohnungen größer, was sich preisdämpfend auf den gesamten Markt auswirkt", so Gremel.
"Allzu oft werden in Wien Wohnungen ganz bewusst leer stehen gelassen oder dem Verfall preisgegeben - umso die Mieten am Privatmarkt künstlich hochzutreiben. Gleichzeitig haben gerade junge Menschen immer größere Probleme, leistbaren Wohnraum zu finden. Dieser Entwicklung muss ein Riegel vorgeschoben werden: Wohnen ist ein Grundrecht und kein Spekulationsobjekt!", unterstrich Gremel.

Die Leerstandsabgabe soll auch für verwaiste Geschäftslokale gelten. Es soll eine rechtliche Verpflichtung geben, Leerstände nach sechs Monaten zu melden. Bei unbegründetem Leerstand von einem Jahr soll dann eine entsprechende Abgabe eingehoben werden. Begründete Leerstände wären eine Frist für Sanierung und Verlassenschaft, Meldung als Zweitwohnsitz oder vorübergehender Auslandsaufenthalt mit Rückkehrabsicht. "Wien hatte schon einmal eine Leerstandsabgabe, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde - in dem gleichen Erkenntnis wurde aber festgehalten, dass diese auf kommunaler Ebene an sich nicht verfassungswidrig ist. Hamburg hat beispielsweise eine solche Leerstandsabgabe. Es wird Zeit, dass Wien diesem Beispiel folgt! Wohnungen sind zum Wohnen da!", betonte Gremel abschließend. (Schluss) tr

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