Sonntag, 10. November 2013

Obdachlose zeigen Polizei anKritik an der Vorgehensweise von Polizei und MA 48 mündet in Rechtsstreit.

Nach Parkräumung: Obdachlose zeigen Polizei anKritik an der Vorgehensweise von Polizei und MA 48 mündet in Rechtsstreit.
Vor knapp einem Monat wurde Herr Friedrich von seinem temporären Wohnort, einer Parkbank im Stadtpark, vertrieben (der KURIER berichtete). Lediglich 30 Minuten habe er Zeit gehabt, sein Hab und Gut zu packen. Durch eine offene Wunde am Bein ist Friedrich jedoch auf Krücken angewiesen. Das Gehen fällt schwer, mit Gepäck ist es fast nicht möglich. Diese Räumungsaktion sei nicht rechtens gewesen, findet Friedrich – und setzt sich nun zur Wehr.
Gemeinsam mit zwei weiteren Betroffenen – Herbert B. und der Griechin Vasiliki S. – brachte er am Freitag zwei Beschwerden beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien (UVS) ein. Die Anzeigen richten sich gegen die städtische Müllentsorgung (MA 48) und die Landespolizeidirektion Wien.
Ohne Rücksicht
Zum einen wird die Vorgehensweise der Polizei kritisiert. Denn die Räumungsaktion sei laut Kläger ohne Rücksicht auf Verluste abgelaufen. Eine halbe Stunde hätten sie Zeit zum Packen gehabt. Noch dazu, seien nicht alle Obdachlosen zu diesem Zeitpunkt anwesend gewesen.
Oberstleutnant Johann Golub von der Wiener Polizei will das nicht auf sich sitzen lassen: „Die Kollegen wurden auf den Plan gerufen, um die rechtmäßige Ordnung wiederherzustellen – und genau das haben sie auch getan.“
Friedrichs Anwalt ist jedoch ganz anderer Meinung: ‚‚Ich habe kein Verständnis dafür, auf welche Weise diese Aktion vonstatten ging. Die Kampierverordnung ist hier keine passende Rechtsgrundlage.“
Nicht im Park „wohnen“
Oberstleutnant Golub erwidert, dass die Kampierverordnung bei der Aktion im Stadtpark ja nicht zum ersten Mal zum Tragen gekommen sei. Außerdem: „Es kann wohl niemand daran zweifeln, dass man im Park nicht dauerhaft wohnen kann. Genauso wenig können Touristen einfach mit ihrem Wohnwagen am Heldenplatz campieren. “
Der MA 48, der städtischen Müllentsorgung, wird wiederum vorgeworfen, das Hab und Gut der Obdachlosen einfach entsorgt zu haben. „Ich habe jetzt nichts mehr“, klagt Friedrich. Von der MA 48 heißt es dazu, dass sie im Zuge der polizeilichen Amtshandlung aufgefordert worden sind, Müll zu entsorgen – wie es so oft in Wien der Fall sei. Der Anwalt dazu: „Das war kein Müll sondern das Mindestmaß dieser Menschen, um überleben zu können.“
Der Unabhängige Verwaltungssenat soll den Sachverhalt nun prüfen.

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